Installation

Umstieg auf Wärmepumpe im Bestand ist möglich

Freitag, 13.10.2023

Nach Plänen der Bundesregierung soll ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung ...

Einfamilienhaus mit Luftwärmepumpe und Wärmepumpenheizkörpern „PowerKon LT“ sowie solarer Stromversorgung.
Quelle: Kampmann GmbH & Co. KG
Einfamilienhaus mit Luftwärmepumpe und Wärmepumpenheizkörpern „PowerKon LT“ sowie solarer Stromversorgung.

... zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das kommt quasi einem Aus für neue Öl- und Gasheizungen gleich. Da mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland zur Deckung des Wärmebedarfs in Gebäuden gebraucht wird, ist die Wärmewende ein zentraler Schlüsselbereich zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Betroffen davon sind neben Neubauten auch Gebäude im Bestand mit überalterten Heizungsanlagen.

Die fossilen Energien seien eine Sackgasse, keine Spardose, sagte laut Süddeutscher Zeitung vom 11. April 2023 Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Als Grund nannte er die stetige Verteuerung von Erdgas und Heizöl durch den EU-Emissionshandel. Habeck riet davon ab, jetzt noch in Torschlusspanik neue Öl- und Gasheizungen anzuschaffen und empfahl stattdessen Wärmepumpen.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, Stand 18. April 2023, wird darauf verwiesen, dass eine auf erneuerbaren Energien basierende Wärmeversorgung mittel- und langfristig eine sehr viel kalkulierbarere, kostengünstigere und stabilere Wärmeversorgung gewährleisten dürfte. „Insbesondere der Nutzung der überall kostenlos verfügbaren erneuerbaren Umweltwärme mittels Wärmepumpen und Solarthermie wird dabei eine entscheidende Rolle zukommen“, heißt es in dem Entwurf.

Wie verwundbar die Wärmeversorgung in Deutschland ist, hat die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten aus Russland und anderen Konfliktregionen gezeigt. Ein Sofortprogramm wurde notwendig, in dessen Zuge die schon im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehene 65-Prozentregelung bezüglich des Anteils erneuerbarer Energien in neuen Heizungen ab 2025 auf den 1. Januar 2024 vorgezogen wird. Bis spätestens 2045 soll der Einsatz von fossilen Energieträgern im Gebäudewärmebereich vollständig beendet werden, so die mittlerweile um fünf Jahre vorgezogene Zielvorgabe der Bundesregierung.

Neben den baulichen Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs im Gebäudebereich, zum Beispiel die Wärmedämmung von Fassaden, Dach und Keller, oder den Einsatz neuer Fenster mit niedrigem U-Wert, ist vor allem die Anlagentechnik zur Deckung des Wärmebedarfs im Fokus der Energieeinsparziele der Bundesregierung. Die Zielvorgabe des Bundeswirtschaftsministeriums liegt bei sechs Millionen eingebauten Wärmepumpen bis 2030. Bereits für das Jahr 2024 wurde von der Bundesregierung die Zielmarke 500.000 ausgegeben. Dabei ist es ein Anliegen der Regierung, Wärmepumpen als Standardlösung auch in Bestandsgebäuden zu etablieren.

Bis zu 40 Prozent Förderung

Als Anreiz für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme gelten seit dem 1. Januar 2023 neue Förderrichtlinien. So wird jetzt auch der Fünf-Prozent-Bonus für Wärmepumpen gewährt, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Bisher galt dieser nur für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzten. Der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen hebt sich somit von 25 Prozent in beiden Konstellationen auf 30 Prozent. Für den Austausch einer ineffizienten Gasheizung gegen eine Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage wird weiterhin ein Bonos von 10 Prozent gewährt, wenn die Anlage mindestens 20 Jahre alt ist. Ebenfalls wird dieser Bonus auch für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gewährt. Damit werden maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionen bezuschusst. Ab dem Jahr 2028 sollen nur noch Wärmepumpen gefördert werden, die ein natürliches Kältemittel verwenden.

Der Betreiber sollte sich allerdings darüber Gedanken machen, welche Geräte für die Wärmeabgabe an den Wärmeerzeuger Wärmepumpe angeschlossen werden sollen, denn gefördert werden kann das gesamte System. Das heißt auch neue Heizkörper oder Wärmepumpenheizkörper. Für die Förderung muss der ausführende Handwerker gewährleisten, dass ein effizientes Gesamtsystem vorliegt mit einer angemessenen Jahresarbeitszahl. Für Eigenheimbesitzer stellt sich erst mal die Frage, ob der Umstieg auf eine Wärmepumpe im Bestand überhaupt möglich ist. In vielen Fällen ist das der Fall, was dabei zu beachten ist, wird in diesem Beitrag gezeigt.

Weiterführende Informationen: https://www.kampmann.de

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