Erneuerbare Energien

Einiges ist immer noch zu glätten

Dienstag, 25.07.2023

Entbürokratisiertes Verfahren

Dazu bedarf es unter anderem Smart-Meter, im Kern bestehend aus dem Smart-Meter-Gateway (SMGW) und dem intelligenten Messsystem (iMSys) in Form von elektronischen Zählern, die jedoch mehr leisten als nur Addieren. Mit intelligenten Stromzählern kann der Netzbetreiber online regeln, wer wann Strom ins Netz einspeist oder aus dem Netz zieht. So können also beispielsweise Ladevorgänge für E-Autos so gesteuert werden, dass sie bevorzugt in Zeiten mit hoher Stromeinspeisung aus erneuerbaren Quellen stattfinden. Oder Wärmepumpen die Speicher füllen. Der Rollout der intelligenten Zähler für Wärmepumpen, PV, Batteriespeicher, Ladepunkte mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh/a sollte schon 2020 beginnen, musste dann aber aus verschiedenen Gründen verschoben werden.

Die damaligen Hürden scheinen beseitigt zu sein. Im Dezember vergangenen Jahres jedenfalls hatte das Kabinett dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines „Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ vorgelegt. Das Habeck-Ministerium hat ihn ausgearbeitet. Die Fassung regelt vornehmlich das überarbeitete Rollout-Verfahren der Smart-Meter. In der Ausarbeitung steht in der Einleitung unter „A. Problem und Ziel“: „Zentrales Ziel dieses Gesetzes ist es, den Rollout zu beschleunigen, Verfahren rund um den Rollout intelligenter Messsysteme zu entbürokratisieren und die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, ein Anreiz für Markt und Wettbewerb geschaffen, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und ein zusätzlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden.“

Was sich ändern soll

Bisher gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Einsatz der Smart-Meter erst frei, wenn das Produkt zu diesem Zeitpunkt alle gesetzlich erforderlichen Mindestfunktionalitäten aufweist. Eine schrittweise Markteinführung mit späteren Anwendungsupdates sehen die momentan gültigen Auflagen nicht vor. Das GNDEW dagegen erlaubt einen „agilen Rollout“. In einer zeitlich befristeten Hochlaufphase dürfen aufwendige Funktionen, wie Steuern und Schalten, später schrittweise über Updates eingeführt werden. Der Rollout kann dadurch ab Inkrafttreten des Gesetzes sofort mit den bereits zertifizierten Geräten starten und zwar für die Einbaufälle verbrauchsseitig (etwa Wärmepumpen, Ladestationen) mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh , erzeugungsseitig (etwa PV, KWK) von 7 bis 25 kW installierter Leistung.

Das 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz legt außerdem fest, dass Geräte erst dann zertifiziert werden dürfen, wenn für eine bestimmte Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern vorliegt. Diese Regelung soll im GNDEW entfallen. Das Tempo soll künftig allein der innovativste Hersteller bestimmen, es muss also nicht mehr gewartet werden, bis mindestens drei Hersteller einen technischen Gleichstand erreicht haben.

Die Smart-Meter-Technologie gestattet die Fernsteuerung von Verbrauchseinrichtungen durch den Betreiber selbst wie auch durch den Stromversorger. Bei Wärmepumpen etwa bedarf es dazu keine baulichen Voraussetzungen, bei Blockheizkraftwerken (BHKW), die durch ihre Einspeisung das Netz belasten oder stabilisieren können, schon. Deshalb ordnet das GNDEW eine Änderung in § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an, die Hersteller verpflichtet, eine technische Einrichtung an BHKW vorzusehen, „damit über ein Smart-Meter-Gateway […] Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit entsprechend den Vorgaben […] 1. die Ist-Einspeisung abrufen können und 2. die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln können.“ Um das gleich vorwegzunehmen: Unter anderem Punkt 2 stieß bei der Anhörung der Sachverständigen am 15. März 2023 auf relativ breite Kritik.

Von Bernd Genath
Düsseldorf
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