Installation

Über die Bedeutung der EnSimiMaV

Freitag, 23.06.2023

Übergibt ein Auftragnehmer (Heizungsbauer) dem Auftraggeber (Endkunde) vor Vertragsschluss Informationsblätter, in denen genaue und spezifische Angaben (z. B. Energieeinsparungen, Gaseinsparungen) gemacht werden, sind diese Angaben Teil der vereinbarten Beschaffenheit.

Vor allem im Zuge der Heizungsprüfung oder auch einer Sanierung (Einbau neuer Komponenten in ein vorhandenes System) stellt sich die Frage, ob das „System Heizung“ als Ganzes betrachtet wirklich optimal abgestimmt ist, dem Nachhaltigkeitsanspruch der Zeit entspricht und wie mit Aussagen wie „bis zu xx Prozent Energieeinsparung“ umzugehen ist. Vor allem Maßnahmen, die Ursachen eines Mangels nicht nach Norm beseitigen und eventuelle Energieverluste damit erzeugen, wären juristisch schwer bewertbar. Deshalb muss der Heizungsbauer technisch denkbare Optimierungen als Bestandteil seiner Werksleistung begründen – besonders hinsichtlich Aussagen zu möglichen Energieeinsparungen. Klassische Beispiele sind die Beigabe von Zusatzstoffen in einen Heizungskreislauf (hier werden bis zu 15 Prozent Gaseinsparung bei jeder Raumerwärmung ausgelobt) oder der Einbau eines Schlammabscheiders, der auch „bis zu 15 Prozent Energieeinsparung“ verspricht. Immerhin weiß jeder Fachkundige, dass jegliches technische Equipment immer zusätzliche Druckverluste erzeugt …

Der Entwurf der VDI/BTGA 6044 beschäftigt sich mit der Sauerstoffdurchlässigkeit von Materialien und Bauteilen.
Quelle: VDI
Der Entwurf der VDI/BTGA 6044 beschäftigt sich mit der Sauerstoffdurchlässigkeit von Materialien und Bauteilen.

ALARP: Korrosion messen, bewerten, minimieren

Gibt es in Regelwerken schon festgelegte Prüfungen, Richtwerte etc., müssen diese in die Bewertung gemäß EnSimiMaV miteinfließen. Bei einer kompletten Neuinstallation nach den Regelwerken liegen alle notwendigen Daten vor oder sind im Vertrag eindeutig geklärt. Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen ist gering, wenn:

  • eine fachgerechte Planung und Inbetriebnahme erfolgten,
  • die Anlage korrosionstechnisch geschlossen ist,
  • eine fachgerecht ausgelegte und betriebene Druckhaltung integriert ist,
  • die Vorgaben aus der VDI 2035 für das Füll- und Ergänzungswasser sowie das Heizwasser eingehalten und regelmäßig überprüft werden,
  • die Herstellerangaben beachtet werden und
  • eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung durchgeführt werden.

Ein zentrales Kriterium ist die „korrosionstechnisch geschlossene Warmwasser-Heizungsanlage“. Stellt sich schnell die Frage: Ist das eine überprüfbare Anforderung? Denn jedem Fachkundigen ist doch klar, dass man nur prüfen und gegebenenfalls ändern kann, was messbar ist. Die gute Botschaft lautet: Auch Korrosion kann geprüft und bewertet werden. Sinnvoll ist beispielsweise eine in der Technik bewährte Risikobewertung nach ALARP („as low as reasonably practicable“, Abb. 1) – also: Die Korrosion so niedrig wie vernünftigerweise und finanziell praktikabel halten.

Zunächst gilt es eindeutig festzuhalten, was eine „korrosionstechnisch geschlossene Warmwasser-Heizungsanlage“ konkret bedeutet – nämlich keinesfalls nur „wasserdicht“: Es geht vielmehr um eine Anlage, „bei der während des Betriebs der Zutritt von Luft weitestgehend vermieden und die Diffusion von Sauerstoff sowie die Nachspeisung von Ergänzungswasser minimiert wird.“ Als Grundlage und geeigneter Nachweis der Diffusionsdichtigkeit wird die DIN 4726 oder das Arbeitsblatt AGFW FW 510 („Anforderungen an das Kreislaufwasser von Industrie- und Fernwärmeheizanlagen“) genannt. Der EnSimiMaV-Prüfer hat vertraglich zu prüfen, ob bei der Erstellung einer Heizungsanlage nur sauerstoffdiffusionsdichte Komponenten und Materialien eingesetzt wurden.

Tipp: Der Entwurf der VDI/BTGA 6044 („Vermeidung von Schäden in Kaltwasser- und Kühlkreisläufen“) beschäftigt sich dazu mit der Sauerstoffdurchlässigkeit von Materialien und Bauteilen (Abb. 3).

Jeglicher Eintrag von Sauerstoff führt zur Korrosion. Da es keine absolute Gasdichtigkeit gibt, stellt sich gemäß ALARP die Frage: Was ist akzeptabel? Der BDH fordert in seinem seit 2011 gültigen Informationsblatt Nr. 3 („Sauerstoffkorrosion“), wie die VDI 2035, für sachgemäß ausgelegte, gebaute und in Betrieb genommene Heizungsanlagen den Sauerstoffzutritt auf Werte kleiner 0,1 g Sauerstoff/m3 Wasser und Tag (DIN 4726) einzuhalten oder eine Systemtrennung vorzusehen.

Weiterführende Informationen: https://www.bwt.com/de-de/

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