Gefahr durch galvanische Korrosion
Ein weiterer Vorteil der Herabsetzung der Leitfähigkeit besteht in der dadurch verminderten Möglichkeit einer galvanischen Korrosion. Diese tritt auf, wenn in Anwesenheit eines korrosionsfördernden Elektrolyts (in diesem Fall das Heizungswasser) zwei metallische Werkstoffe (zum Beispiel Aluminium und Kupfer) miteinander in Kontakt kommen.
Zwischen den sich dann bildenden Polen – der Anode und der Kathode – liegt ein Wertegefälle, das die Metalle in eine Skala von edel bis unedel einteilt. Dieser Wert ist niedrig, wenn es sich um ein unedles Metall handelt (wie zum Beispiel Aluminium) und steigt, je edler das Metall wird – Kupfer beispielsweise ist sehr edel. Bei dem Korrosionsvorgang wird die Anode angegriffen und die Kathode verschont.
Die Zerstörung des minderen Metalls geschieht umso schneller und aggressiver, je größer der Unterschied, sprich der zugewiesene Wert, zwischen unedlem und edlem Werkstoff ist. Eine salzarme Fahrweise bietet effektiven Schutz vor solchen Korrosionen, die auch Lokalkorrosionen genannt werden.
Ebenfalls ein wichtiger Faktor ist die Beseitigung der Neutralsalze. So können bestimmte Korrosionsarten erst gar nicht auftreten. Salzarmes Füllwasser stellt zudem einen umweltfreundlichen Korrosionsschutz für den Heizungskreislauf dar, da es ohne chemische Zusätze wie Korrosionsinhibitoren oder Sauerstoffbindemittel auskommt und rein auf die Entfernung der Salze abzielt.
Speziell Hersteller, deren Anlagen Aluminiumlegierungen enthalten, fordern oft eine Aufbereitung des Heizungswassers per Entsalzung. Die Kosten liegen hier zwar höher als bei der Enthärtung mittels Ionentausch, jedoch bietet diese Fahrweise, wie dargestellt, eine echte Korrosionsschutzmaßnahme.
Um die jeweilige Aufbereitungsmethode zu gewährleisten, bieten Hersteller spezielle Enthärtungs- und (Voll-)Entsalzungssysteme an. Hier sind einfach zu handhabende Produkte gefragt, die Korrosions- und Kalkschutz bei der Heizungswasseraufbereitung bieten.
Diese Forderung bedient das Unternehmen SYR Hans Sasserath & Co. KG. Die Haustechnik-Experten bieten mit ihrem "AnschlussCenter 3200" beispielsweise die Möglichkeit einer Festinstallation der Enthärtungs- und Entsalzungskartuschen. Positiv für den Immobilienbesitzer: Auch im Falle einer Nachbefüllung in Eigenregie wird das Heizungswasser korrekt aufbereitet. In Kombination mit der SYR-"FüllCombi BA" zur automatischen Be- und Nachfüllung der Heizungsanlage erweitert sich die Armatur zu einem Komplettschutz nach DIN EN 1717.
Sicherheit durch Dokumentation
Wichtig für den SHK-Fachhandwerker sind aber nicht nur die Kenntnisse der unterschiedlichen Aufbereitungsweisen des Heizungswassers, auch die weiterführenden Bedingungen der VDI 2035 müssen bekannt sein und beachtet werden.
So formuliert die Regel eine Verpflichtung zu Beratung und Dokumentation. Dem Betreiber wird zwar die Verantwortung für die Anlage übertragen, im gleichen Atemzug jedoch wird ihm diese Kompetenz als Laien auch direkt wieder abgesprochen. Planer und Heizungsbauer werden deshalb mit einem Beratungsauftrag versehen, damit der Betreiber verantwortlich handeln kann.
Der Rahmen der Dokumentationspflicht umfasst neben allen Einstellungen auch Reparaturen an der Anlage sowie die Beratung, Planung, Abnahme und Wartung. Alle weiteren Veränderungen wie beispielsweise Komponententausch, Wasserwechsel oder Erweiterung müssen hinsichtlich des Wassers in der Anlage auf die Kompatibilität bewertet werden. Vernachlässigt der Fachhandwerker diesen Aufgabenbereich, besteht die Gefahr einer Haftung im Schadensfall. Denn sollte der Betreiber die entsprechenden Dokumente im Schadensfall nicht vorweisen können, haben die Hersteller und Versicherer ein Leistungsverweigerungsrecht. Die Dokumentation ist daher nicht nur Pflicht, sondern zugleich auch eine Sicherheit.
Umfang und Durchführung der Dokumentation
Vor der Befüllung muss der durchführende Planer prüfen, ob das verfügbare Wasser grundsätzlich geeignet ist. Die entsprechenden Werte müssen im Anlagenbuch dokumentiert sowie die daraus resultierenden entsprechenden Behandlungsmaßnahmen aufgezeigt werden. Sollte der Betreiber die vorgeschlagene Wasserbehandlung ablehnen, muss auch dies zur eigenen Sicherheit unter Hinweis auf die Gewährleistungsrisiken verzeichnet werden.
Neben der Eignungsprüfung des Wassers liegt es zudem in der Pflicht des Planers, sämtliche Betriebsparameter aufzunehmen. Darunter fallen sowohl die Summe der Erdalkalien (oder Gesamthärte), das Anlagenvolumen und die Gesamtheizleistung, wie auch der pH-Wert und die Leitfähigkeit.
Ebenfalls zu berücksichtigende Angaben sind die zu Grunde gelegte Füll- und Ergänzungswassermenge während der Lebensdauer der Anlage, die Zusätze zur Wasserbehandlung (Art und Menge) sowie die Auswahl der Art und die Dimensionierung der Druckhaltung und die Auswahl der Werkstoffe. Diese Angaben bilden die Grundlage für die durch den Installateur zu erbringenden Arbeiten und die seinerseits bereitzustellende Dokumentation. In der Regel erfolgen die Dokumentation sowie jegliche Reparaturen und Einstellungen der Anlage durch SHK-Fachbetriebe.