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„Oberster Grundsatz: Kein falscher Ehrgeiz!“

Mittwoch, 27.09.2023

Gleichwohl scheint niemand in der Branche so recht zu wissen, wie die EnSimiMaV innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens umgesetzt werden soll. Ist die Kritik am Zeitplan denn wirklich unberechtigt? Und haben wir gegenwärtig nicht das generelle Problem, dass die Politik dazu neigt, Notwendiges übereilt und ohne angemessene Vorbereitung anzugehen? Passt die Verordnung da nicht ein Stück weit ins Bild?

Tatsächlich müssen wir uns an der einen oder anderen Stelle fragen, ob der richtige Weg nicht mit etwas mehr Bedacht eingeschlagen werden sollte. Dem Klimaschutz ist jedenfalls ganz sicher nicht gedient, wenn wir die Unterstützung der Menschen verlieren. Was die EnSimiMav angeht, sehe ich das Ganze allerdings gar nicht so kritisch.

Denn dass der Zeitplan ambitioniert ist, heißt für mich nicht, dass er unrealistisch ist. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt unbeliebt mache: Ich bin der Meinung, dass das Vorgeschriebene durchaus umsetzbar ist – vorausgesetzt, der Heiztechniker geht strukturiert und pragmatisch vor und weiß, was zu tun ist und welche Mittel er sinnvollerweise einsetzen sollte.

Dieser Optimismus wird jetzt viele überraschen. Wie soll denn der Weg zu einer zügigen Umsetzung aussehen?

Oberster Grundsatz aller Maßnahmen muss zunächst sein: Kein falscher Ehrgeiz! Ein nicht unerheblicher Teil der Kritik entzündet sich daran, dass viele Fachleute mit der EnSimiMaV eine Nachplanung auf Neubauniveau verbinden. Wer das anstrebt, fährt aber unweigerlich gegen die Wand – denn das ist innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens wirklich nicht machbar. Für so etwas haben unsere Handwerksbetriebe meist weder das nötige Personal noch die nötige Zeit – und von Großbetrieben abgesehen, haben sie im Normalfall auch nicht die CAD-Software, die erforderlich wäre, um größere Gebäude rechnerisch auf Neubaulevel zu bewerten.

Tatsächlich ist das aber auch gar nicht notwendig. Um die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen und die gewünschten energetischen Einsparungen zu erzielen, reicht ein „handelsüblicher“ hydraulischer Abgleich nach Verfahren B völlig aus. Dafür braucht es auch bei größeren Gebäuden nicht viel: Schon mit frei verfügbaren Softwaretools, wie beispielsweise unserer Danfoss „DanBasic 7“, sowie ein paar Tricks zur Abkürzung des Rechenweges kann jeder Fachmann die erforderlichen Berechnungen umsetzen.

„Tricks zur Abkürzung des Rechenweges“ – das ist für viele SHK-Fachhandwerker wahrscheinlich Musik in den Ohren. Was hat man sich darunter vorzustellen?

Schlüssel zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs ist ja die Ermittlung der raumweisen Heizlast sowie die Bewertung der vorhandenen Wärmeübertragungsflächen. Die EnSimiMaV verlangt das auch explizit.

Bei großen Gebäuden scheint das zunächst eine Mammutaufgabe, die selbst mit einer Hochleistungssoftware mindestens einen Manntag Arbeit erfordert. Doch es geht auch anders! Und der Grundgedanke ist dabei ganz einfach: Im herkömmlichen Geschosswohnungsbau, aber auch in sehr vielen Zweckbauten – wie etwa in Bürogebäuden – sind die Räume auf jeder Etage identisch angeordnet und geschnitten. Dementsprechend ist dann auch die Verteilung der Wärmeübertragungsflächen – der Heizkörper oder Heizkreise – überall gleich.

Das macht es möglich, Raumtypen zu definieren und Heizlast sowie Heizflächenleistung für jeden dieser Raumtypen nur einmal zu ermitteln. Diese Werte werden dann einfach multipliziert bzw. addiert und allenfalls noch ein wenig nachkorrigiert, um auch die Besonderheiten von EG, Souterrain oder oberstem OG zu berücksichtigen. Auch die Ermittlung der Gebäudeheizlast – maßgeblich für die Dimensionierung des Wärmeerzeugers und in der EnSimiMaV ebenfalls zwingend vorgeschrieben – lässt sich auf Basis dieser Teilwerte ganz einfach ermitteln.

Das wird so manchen dennoch nur bedingt beruhigen, da noch immer viel Rechnerei übrig bleibt und im Bestand auch oft verlässliche Werte fehlen. Wie soll die Branche unter diesen Voraussetzungen das nötige Tempo aufnehmen können?

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