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Installation

Safety first: Dichtheitsprüfungen an Gasleitungen

Mittwoch, 21.08.2019

Wie moderne Technik Dichtheitsprüfungen vereinfacht.

Ein gelbes Verkehrsschild mit der Aufschrift
Quelle: succo / https://pixabay.com
Laut TRGI ist mindestens alle zwölf Jahre eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen durchzuführen.

Etwa 50 Prozent aller Wohnungen im Bestand werden in Deutschland mit einer Erdgasheizung beheizt. Das geht aus einer Untersuchung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervor. Zuständig für den effizienten und sicheren Betrieb der Heizung sind SHK-Fachhandwerker und Schornsteinfeger.

Für die Sicherheit der gesamten Gasanlage ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch in erster Linie der Betreiber der Anlage verantwortlich, denn er muss dafür sorgen, dass von seiner Anlage für niemanden eine Gefahr ausgeht [1]. Bei neu verlegten Gasleitungen sollte er sich darauf verlassen können, dass die Gasleitung fehlerfrei installiert und dicht ist, denn der Installateur schuldet ihm eine mängelfreie Werkleistung. Jeder SHK-Betrieb muss daher vor der Übergabe eine Belastungs- und Dichtheitsprüfung zum Nachweis der Materialbeständigkeit und der Dichtheit durchführen. Aber auch bei im Betrieb befindlichen Gasleitungen ist der Hausbesitzer auf einen SHK-Fachmann angewiesen, denn nur der kann erkennen, ob Rohre feine Risse aufweisen, Korrosionsschäden vorhanden sind oder ob ein Gewinde undicht ist. Der Fachmann trägt somit immer auch eine Mitverantwortung.

Wie der Monteur bei der Installation und Kontrolle der Gasleitungen vorzugehen hat, ist verbindlich in der Technischen Regel für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) vorgeschrieben. Das Arbeitsblatt "DVGW G 600 (A)" des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) ist im Oktober 2018 komplett überarbeitet erschienen. Bereits die vorherige Version aus dem Jahr 2008 brachte wichtige Neuerungen zu den Dichtheitsprüfungen an Gasleitungen im Niederdruckbereich mit sich, die in der TRGI 2018 ihre Gültigkeit behalten. Geändert wird darin die Einheit des Prüfdrucks der Belastungsprüfung, die jetzt in MPa angegeben ist. Generell gilt nun bei allen Druckangaben die SI-Einheit Pascal (Pa).

Die TRGI schreibt Dichtheitsprüfungen je nach Baufortschritt bzw. Alter der Gasleitung vor. An neu verlegten Leitungen ist zunächst eine Belastungsprüfung mit einem im Vergleich zum Betriebsdruck hohen Prüfdruck durchzuführen. Damit wird die Festigkeit der Verbindungen überprüft. Im Anschluss daran und unmittelbar vor der Montage des Gaszählers ist die neue Gasleitung einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen, bei der auch kleine Undichtigkeiten erkannt werden [2]. Das gilt grundsätzlich auch nach jeder Änderung an der Gasleitung.

Vorgehen in der Praxis

Hermann Hillebrand, Meister mit eigenem SHK-Betrieb seit 1981, ist froh, dass die Dichtheitsprüfungen heute einfacher und deutlich schneller durchzuführen sind als noch vor Jahren. Heute sind er und seine zwölf Angestellten so gut ausgelastet wie selten zuvor. Die Dichtheitsprüfungen gehören für seine Leute zum Alltagsgeschäft und da ist es gut, wenn sie sich rechnen. Er veranschlagt für die Messungen eine Pauschale und profitiert daher davon, wenn seine Installateure durch moderne Technik Zeit sparen.

Laut TRGI ist mindestens alle zwölf Jahre eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen durchzuführen. Das gilt für Leitungen mit Betriebsdrücken bis 100 hPa. Aufgrund der aktuell guten Auftragslage machen viele Monteure ihre Kunden nicht auf die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle aufmerksam, weil sie fürchten, dadurch zu viel Zeit zu verlieren. Diese Sorge ist unbegründet, bestätigt Alexander Oswald, Meister im Betrieb von Hermann Hillebrand. "Für die Leckmengenmessung brauche ich heute kaum mehr Zeit als für die Stabilisierungszeit und die Messzeit." Die von der TRGI vorgegebene Stabilisierungszeit ist vor der Messung einzuhalten, damit sich die Temperatur des Prüfmediums (Betriebsgas oder Luft) anpassen kann, das zum Erreichen des Prüfdrucks in die Leitung eingegeben wird.

Ein Installateur schließt eine Blase mit Betriebsgas an ein Messgerät an.
Quelle: Wöhler
Bei im Betrieb befindlichen Leitungen entfällt vor der Druckmessung das Spülen mit Luft, wenn der Prüfdruck mit Betriebsgas aufgebaut wird. Dazu wird einfach eine Blase mit Betriebsgas befüllt und an das Messgerät angeschlossen. Im Bild: Alexander oswald, Meister im Fachbetrieb Hermann Hillebrand Sanitär- und Heizungstechnik.

Armaturen und Gasgeräte müssen für die Gebrauchsfähigkeitsprüfung nicht abgebaut werden. Alexander Oswald arbeitet mit dem Druckmessgerät Wöhler-"DC 430". Es ist, wie in der TRGI empfohlen, nach der DVGW-Prüfgrundlage G 5952 zertifiziert. Bis zu einem Druck von 300 hPa kann das Gerät die Gasleitung automatisch über eingebaute Pumpen "aufpumpen". Vor der Messung baut das Gerät zunächst einen Prüfdruck auf, der dem Betriebsdruck der Leitung von etwa 23 hPa entspricht. Während der vorgegebenen Messzeit speist es dann so viel Gas in die Leitung, dass der Prüfdruck erhalten bleibt. Das geschieht über einen kleinen, im Gerät eingebauten Druckspeicher, der wiederum automatisch durch zwei Pumpen gefüllt wird. Nach Ablauf des Messintervalls teilt das Gerät das nachgeführte Gasvolumen durch die Messzeit und zeigt das Ergebnis als Leckrate an. Prüfdruck, Stabilisierungszeit, Messzeit und Bewertungskriterien übernimmt das Gerät automatisch aus den Vorgaben der TRGI.

Alexander Oswald spart dabei doppelt Zeit: "Da ich nicht mehr Luft in die Leitung pumpen muss, spare ich mir den lästigen Anschluss eines Schlauchsets." Stattdessen verbindet er das Gerät nur über einen Messschlauch mit dem Prüfnippel. Auch muss er eine im Betrieb befindliche Leitung vor der Messung nicht mehr spülen, denn das Gerät kann den Prüfdruck in der Leitung mit Betriebsgas statt mit Luft aufbauen.

Technisch ist das folgendermaßen gelöst: Vor der Messung schließt er eine zum Messgerät gehörige Gasblase an den Messstutzen an und befüllt sie mit dem Betriebsgas – das dauert zwei Minuten. Im Anschluss steckt er die Gasblase an das Messgerät, so dass der interne Drucktank mit Betriebsgas befüllt wird. Oswald kann dann gleich mit der Messung beginnen. Nach Ablauf der Messung wertet das Gerät das Messergebnis nach den Vorgaben der TRGI aus und zeigt an, ob die Gasleitung "unbeschränkt gebrauchsfähig", "vermindert gebrauchsfähig" oder "nicht gebrauchsfähig" ist. Für diese drei Bewertungsklassen erläutert die TRGI in Abschnitt 5.6.4.3.3 die zu ergreifenden Maßnahmen. Alexander Oswald druckt dann noch ein Mess­protokoll aus, das am Heizgerät verbleibt. Verbindungsstellen, die von der Messung nicht erfasst werden, zum Beispiel Verschraubungen am Gaszähler, sprüht er sicherheitshalber mit Lecksuchspray ein. Bildet sich kein Schaum, kann er davon ausgehen, dass sie dicht sind.

Display eines Druckmessgeräts.
Quelle: Wöhler
Die unterschiedlichen Messungen lassen sich über ein Hauptmenü auswählen. Der Messablauf läuft dann automatisch gemäß den Vorgaben der TRGI 2018 ab.

Weiterführende Informationen: https://www.woehler.de

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