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Personalnot steigt

Freitag, 29.12.2023

Dafür gebe es bereits Instrumente, doch räumt der Deutsche Bundestag in der Präambel seines Entwurfs ein: „Die Fördervoraussetzungen der aktuellen Weiterbildungsförderung Beschäftigter sind kompliziert.“ Deshalb sei es wichtig, „die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, um der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern“.

Das geplante Gesetz umfasst im Wesentlichen zwei Angebote: Ein Qualifizierungsgeld ergänzt die bisherige Weiterbildungsförderung Beschäftigter. Zielgruppe sind Unternehmen und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht.

Während der Weiterbildung wird der Betrieb von den Entgeltzahlungen für die zu qualifizierenden Beschäftigten entlastet, trägt dafür aber die Weiterbildungskosten. Die zu qualifizierenden Beschäftigten erhalten während der Weiterbildung für ein Jahr das Qualifizierungsgeld, das sich in der Höhe am Kurzarbeitergeld anlehnt, also 60 Prozent für Alleinstehende, 67 Prozent mit Kind. „Das lässt sich auch als Bildungsteilzeit auf zwei Jahre verteilen“, so Arbeitsminister Hubertus Heil in der „Tagesschau“. Aufstockungen durch den Arbeitgeber sind möglich.

Das österreichische Modell

Außerdem sieht das Weiterbildungsgesetz, laut Heil, eine Ausbildungsgarantie für Ausbildungssuchende vor. Wie die im Detail aussehen könnte, darüber ist man sich noch nicht einig. In Diskussionen kommt aber immer wieder das „österreichische Modell“ zur Sprache. Deutschlands Nachbar garantiert schon seit zehn Jahren einen Ausbildungsplatz. Die Regelung sieht vor, dass Jugendliche bis 25 Jahre, die trotz Bewerbungen leer ausgegangen sind oder ihre Ausbildung abgebrochen haben, eine außerbetriebliche Ausbildung absolvieren können.

Je nach Vorkenntnissen und Selbsteinschätzung absolviert der Bewerber hierbei zunächst einen mindestens zehnwöchigen Kurs zur Vorbereitung und Orientierung. Während dieses Vorbereitungskurses unterstützt der staatliche (österreichische) Arbeitsmarktservice (AMS) intensiv bei der Vermittlung eines regulären dualen Ausbildungsplatzes. Gelingt es nicht, einen Betrieb zu finden, weist der AMS den Interessenten einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden überbetrieblichen Ausbildungsstätte („ÜBA“) zu. Die „ÜBA“ ist der betrieblichen Ausbildung gleichgestellt und führt auch zu einem gleichwertigen Abschluss, sollte es zu keinem Wechsel während des Besuchs der Einrichtung in einen regulären Ausbildungsbetrieb gekommen sein.

Von Bernd Genath
Düsseldorf
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