KWK

Neues KWK-Gesetz 2016: Was ändert sich dadurch?

Montag, 08.08.2016

Evaluierung

Das BMWi muss die Höhe der Zuschlagszahlungen jährlich überprüfen, um ihre Angemessenheit bezüglich des Marktpreises sicherzustellen. Im Jahr 2017 sowie im Jahr 2021 sind umfassende Evaluierungen durchzuführen. Weitere ausführliche Informationen zum KWKG 2016 erhalten Sie auch am 3. März 2016 im Rahmen des B.KWK-Workshops "Was ändert sich durch das neue KWK-Gesetz 2016?" in Frankfurt am Main. Versierte Energie-Fachanwälte informieren über die rechtlichen Rahmenbedingungen und relevanten Änderungen.

Weitere Informationen unter: www.bkwk.de/veranstaltungen

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter**: www.bkwk.de/infothek/recht **

Workshop: "Dezentrale KWK in der Wohnungswirtschaft"

Mit dem KWKG 2016 wurden zahlreiche Änderungen eingeführt, die es bei zukünftigen KWK-Projekten zu beachten gilt. Neben erhöhter Zuschläge für KWK-Strom, der in die öffentlichen Netze eingespeist wird, sollen auch Mieter profitieren: Denn wirtschaftliche Anreize gibt es auch für innerhalb von Gebäuden und Quartieren erzeugten Strom, der direkt an Letztverbraucher geliefert wird. So werden auch die für die Wohnungswirtschaft wichtigen Contracting-Modelle mit KWK wirtschaftlich attraktiv.

Netzbetreiber sind nach dem KWKG verpflichtet, den umweltfreundlich erzeugten KWK-Strom abzunehmen und zu vergüten. Besonders wirtschaftlich attraktiv ist die direkte Verwendung des erzeugten Stroms im Objekt. Der Gesetzgeber hat eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um diese Möglichkeit kostengünstig zu realisieren: Die Verwendung von sogenannten Summenzählern erlaubt auch eine BHKW-basierte Versorgung von Mietern und Wohnungseigentümern, ohne dass dazu gesonderte elektrische Leitungen verlegt werden müssen.

In den letzten Jahren haben innovative Akteure in ganz Deutschland, aufbauend auf den neuen Möglichkeiten, neue Geschäftsmodelle entwickelt. Inzwischen denken immer mehr Energiedienstleister sowie Wohnungsgesellschaften darüber nach, Mietern neben der Bereitstellung von Wohnraum, Heizenergie und Warmwasser auch die Versorgung mit elektrischem Strom anzubieten. Dies kann auch für die Mieter attraktiv sein, denn der hauseigene BHKW-Strom ist in der Regel sogar etwas günstiger als der normale Grundtarif des örtlichen Stromversorgers.

Der B.KWK bietet am 16. März 2016 in Erfurt einen fachlichen Workshop an, der dem spezifischen Informationsbedarf der Wohnungswirtschaft gerecht wird. Die Veranstaltung vermittelt aktuelles Wissen von führenden Experten und ermöglicht einen vertiefenden praxisnahen Erfahrungsaustausch. Zu den aktuellen Themen gehört neben wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen auch das KWKG 2016.

Weitere Informationen unter: www.bkwk.de/veranstaltungen

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Montag, 12.12.2016

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