KWK

KWK-Gesetz 2016: Neuerungen und Perspektiven

Montag, 08.08.2016

Seit dem 1. Januar 2016 gilt das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Neben vielen Neuerungen hinsichtlich der Zuschlagshöhen und der Zuschlagsdauer für KWK-Anlagen schafft das neu in Kraft getretene Gesetz vor allem Planungssicherheit für Betreiber.

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Quelle: B.KWK

Lange hat es gedauert, bis das neue KWK-Gesetz endlich beschlossene Sache war. Doch das Warten hat sich aus Sicht der KWK-Branche gelohnt, da es nicht zuletzt einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Energie- bzw. Wärmewende bedeutet.

Auch SenerTec als ein führender Hersteller von KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung zeigt sich zufrieden: "Mit der Gesetzesnovelle verbessern sich auch die Förderbedingungen für Anlagen bis 50 kW", so Hagen Fuhl, Prokurist bei SenerTec. "Mikro-KWK-Anlagen wie der »Dachs« werden dadurch noch attraktiver für Hauseigentümer und Gewerbetreibende, da sie nun größtenteils von höheren Zuschlägen und einem längeren Förderzeitraum profitieren."

Für Kunden des Herstellers aus Schweinfurt, die ein Produkt aus der "Dachs"-Reihe ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb nehmen, bedeutet das: Betreiber, die ihren eigenproduzierten KWK-Strom - egal ob komplett oder nur den überschüssigen Teil - ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten nun gemäß KWKG 2016 einen Zuschlag von 8 Cent/kWh Strom (vorher 5,41 Cent/kWh). Hinzu kommen der Börsenstrompreis und die vermiedenen Netznutzungsentgelte. Wird der produzierte Strom komplett selbst genutzt, gibt es nun einen Zuschlag von 4 Cent/kWh. Der KWK-Zuschlag wird für 60.000 Vollbenutzungsstunden gewährt. Bei einer Laufzeit von 3.000 Vollbenutzungsstunden im Jahr entspräche dies 20 Jahre Förderdauer. Neu ist auch der Geltungszeitraum: Er wurde von 2020 auf 2022 verlängert.

Die vielen Neuerungen des KWK-Gesetzes bedeuten für die meisten Betreiber, nach Angaben von SenerTec, letztlich eine Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit und dadurch eine schnellere Amortisation ihrer KWK-Anlage - und zwar ab sofort auch bei kürzeren Laufzeiten und einem geringeren Eigenbedarf. Damit werde KWK vor allem für größere Einfamilienhäuser attraktiver. Weiterhin lohnenswert bleibe der "Dachs" aber auch als Bestandsanlage sowie deren Modernisierung: Bei einer 50-Prozent-Modernisierung wird der KWK-Zuschlag nun für 30.000 Vollbenutzungsstunden gewährt, bei einer 25-Prozent-Modernisierung für 15.000 Vollbenutzungsstunden.

Neben der verbesserten Förderpolitik wurden mit dem neuen Gesetz auch konkrete Mengenziele für den KWK-Ausbau festgelegt. "Diese Zielsetzung ist für uns als zukunftsweisendes Unternehmen nicht nur deshalb sinnvoll und wichtig, weil sie zusätzlich die KWK-Technologien fördert, sondern auch, weil sie den Klimaschutz vorantreibt", erklärt Fuhl. "Denn KWK-Anlagen tragen aufgrund ihrer hohen Effizienz maßgeblich dazu bei, die CO2-Emissionen zu senken."

Unverändert geblieben sind die Investitionszuschüsse und die Befreiung des jeweils in der KWK-Anlage eingesetzten Brennstoffs von der Energiesteuer.

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