11. Mai 2023
Die Abkürzung EnSimiMaV ist nahezu ebenso unaussprechlich wie der Begriff, wofür sie steht: Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung. Inhalt der vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024 geltenden Verordnung sind verbindliche Maßnahmen zur Optimierung von Gasheizungen, um einer Gasmangellage vorzubeugen. Dazu zählt unter anderem der hydraulische Abgleich. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zu den „Rechten und Pflichten“ im Kontext der EnSimiMaV und zeigt Potentiale für die moderne Flächentemperierung auf.