Statt auf Bermudas zuhause: Handwerkliches Steuerspar-Modell

Bis zu 1.200 Euro im Jahr!

Mittwoch, 28.06.2023

SHK-Handwerker aufgepasst: So helfen Sie Ihren (privaten) Kunden beim Steuersparen!

Wie das geht? Legen Sie DIESEN Flyer „Steuerbonus für Handwerkerleistungen“, herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), einfach dem Kostenvoranschlag oder der Rechnung bei. Natürlich nur dann, wenn die entsprechende handwerkliche Dienstleistung laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) begünstigt ist. Die muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. 20 Prozent der Arbeitskosten sowie der Maschinen- und Fahrtkosten inklusive der Mehrwertsteuer, jedoch nicht die Materialkosten, sind pro Jahr absetzbar. Maximal werden Kosten bis zu 6.000 Euro begünstigt, das macht 1.200 Euro weniger Steuern pro Haushalt. Auch von kleinen Unternehmen ausgestellte Rechnungen, die keine Mehrwertsteuer ausweisen, werden begünstigt. Der Steuerbonus wird dann mit der Einkommenssteuer verrechnet. Ob der Steuerpflichtige Mieter oder Eigentümer ist, spielt keine Rolle. Begünstigt sind auch selbstgenutzte Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen.

Bild zeigt Inspektion einer Heizungsanlage
Quelle: ZVSHK
Die Kosten für Wartung und Reparatur von Heizungsanlagen und Trinkwasserinstallationen können von Privathaushalten steuerlich verrechnet werden.

Zu den für die SHK-Branche interessanten Dienstleistungen gehören beispielsweise:

  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Gas- und Wasserinstallationen und von Heizungsanlagen,

  • Modernisierungen von Badezimmern,

  • Beprobung des Trinkwassers,

  • Legionellenprüfung der Trinkwasser-Installation,

  • Abflussrohr-Reinigung und

  • die Anbindung an die öffentliche Trinkwasserversorgung, auch wenn diese jenseits der Grundstücksgrenze erbracht wird.

Zu beachten ist: Die Begünstigungen greifen nicht bei Neubaumaßnahmen. Der Steuerbonus wird auch dann nicht gewährt, wenn die Maßnahme gleichzeitig öffentlich gefördert wird, beispielsweise durch Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder steuerfreie Zuschüsse. Und auch Barzahlungen werden nicht begünstigt, die Zahlung auf ein Konto des Handwerkers muss der Steuerpflichtige nachweisen.

Der vom ZDH veröffentlichte Flyer (Druckversion) kann hier bestellt werden. Die komplette Liste des BMF zu den begünstigten handwerklichen Dienstleistungen ist hier zu finden.

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