Wie sind die CO2-Kosten zukünftig in der Nebenkostenabrechnung aufzuteilen? Und wie werden diese in der Einzelabrechnung dargestellt? Solche und weitere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Martin Alter am Mittwoch, 16.08.2023, auf einer virtuellen Informationsveranstaltung des Deumess e.V. Das Seminar richtet sich sowohl an Immobilienverantwortliche als auch an ihre Dienstleister, die für die Aufteilung der CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung verantwortlich sind.
Mit dem Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (Co2KostAufG) am 1. Januar 2023 gehen bedeutende Änderungen in der Kostenverteilung für die CO2-Bepreisung zwischen Vermietern und Mietern einher. Bislang konnten Vermieter die Kosten für die CO2-Bepreisung vollständig an ihre Mieter weitergeben. Mit dem neuen Gesetz werden die CO2-Kosten für Wohngebäude nach einem zehnstufigen Modell entsprechend des tatsächlichen Verbrauchs aufgeteilt. Noch fehlt Immobilienverantwortlichen und ihren Dienstleistern, wie Submetering-Unternehmen, die Praxiserfahrung im Umgang mit dem neuen Gesetz. Doch die nächste Heizkostenabrechnung, im Rahmen derer die CO2-Kosten erstmalig rechtskonform verteilt werden müssen, steht vor der Tür. Die Heizkostenabrechnung muss dann entsprechend des Co2KostAufG zusätzliche Angaben enthalten, wie den auf den Mieter entfallenden Anteil an den Kohlendioxidkosten und die Berechnungsgrundlage.
Um Wohnungswirten, Verwaltern und Messdienstleistern Hilfestellung anzubieten, veranstaltet der Deumess e.V, der Verband mittelständischer und regionaler Unternehmen für die Erfassung von Energiedaten in Gebäuden, am 16. August 2023 von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung zum Co2KostAufG. Als Experte zum Thema spricht der renommierte Rechtsanwalt Martin Alter von der auf Immobilienrechtsthemen spezialisierten Kanzlei Strunz-Alter Rechtsanwälte aus Chemnitz. Teilnehmer können dabei auch selbst Fragen zur Implementierung des Gesetzes und zur Aufteilung der CO2-Kosten in der Nebenkostenabrechnung stellen.