3 Tipps zur Heizungsprüfung und -optimierung

Dienstag, 06.12.2022

Heizungsprüfung, hydraulischer Abgleich, erneuerbare Energien und die Abkehr vom Gas – Die Branche brummt, aber es fehlen Fachkräfte und Zeit. Wie lassen sich vor allem die politisch angeordneten Maßnahmen zur Energieeinsparung zügig und effizient durchführen? Was müssen HKLS-Profis beachten?

Quelle: Hottgenroth Software AG
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Gemäß der neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) müssen Eigentümer von erdgasbetriebenen Zentralheizungen (auch Etagenheizungen) seit dem 01. Oktober 2022 eine Überprüfung ihrer Anlage von einem Heizungsbauer, Energieberater oder Schornsteinfeger durchführen lassen. Diese Tipps sollten Sie beachten:

Tipp 1: Normen für die Heizungsprüfung

Technikprofis haben oft die DIN EN 15378 von 2008 im Kopf. Die Heizungsprüfung in der EnSimiMaV erfordert allerdings kein normiertes Verfahren. Stattdessen gibt die Verordnung eine knappe Checkliste mit vier Prüfpunkten vor:

  1. Ist die verbaute Anlage auf einen effizienten Betrieb eingestellt?

  2. Ist ein hydraulischer Abgleich notwendig?

  3. Werden effiziente Heizungspumpen eingesetzt?

  4. Sind Rohrleitungen und Armaturen ausreichend gedämmt?

Die Schnellbewertung dieser energetischen Effizienzkriterien ist verpflichtend; ebenso die Text-Dokumentation der Ergebnisse. Wer dennoch nach dem DIN-Verfahren prüft, liegt nicht falsch, sondern geht lediglich über die EnSimiMaV-Anforderungen hinaus.

Quelle: Hottgenroth Software AG
Das auch im ETU-Planer integrierte Modul Optimus berechnet schnell und einfach den hydraulischen Abgleich von Heizsystemen in Bestandsgebäuden nach Verfahren A und B.

Tipp 2: Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B

Ergibt die Heizungsprüfung die Notwendigkeit, das bestehende Heizungssystem einzuregulieren, dann ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs Pflicht. Zusätzlich gilt eine generelle Pflicht für zentrale Gasheizsysteme in bestimmten Gebäudetypen und -größen: Nichtwohngebäude ab 1000 m² beheizter Fläche oder Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten.

Eine Norm existiert bislang nicht. Stattdessen verlangt die EnSimiMaV den hydraulischen Abgleich nach „Verfahren B“ der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“. Das Berechnungsverfahren B ermittelt eine Teilhandlung des hydraulischen Abgleiches, die Berechnung der Heizlast Raum für Raum, in Anlehnung an die DIN EN 12831. Der hydraulische Abgleich gewinnt ebenfalls in der BEG-Reform 2023 an Gewicht. Ab dann ist ausschließlich die Einregulierung nach Verfahren B förderungsfähig; das Verfahren A nicht.

Tipp 3: Zur schnelleren Umsetzung Software einsetzen

Der Einsatz passgenauer digitaler Tools, wie „Optimus“ für den hydraulischen Abgleich oder die HKLS-Komplettlösung „ETU-Planer“ der Hottgenroth Gruppe, unterstützt maßgeblich. Das im ETU-Planer integrierte CAD-Modul erlaubt die schnelle Erfassung von Gebäude- und Anlagendaten. So werden energetische und haustechnische Berechnungen, wie der hydraulische Abgleich direkt in einer Anwendung kombiniert. Das ermöglicht die Optimierung bestehender Installationen oder die effiziente Planung neuer, grüner TGA-Systeme.

Sie haben digitales Werkzeug auf Ihrem Wunschzettel? Bis zum 31.12.2022 beschert Ihnen der Rabattcode XMAS22 im Hottgenroth-Onlineshop ganze 20% Preisnachlass auf viele Softwareprodukte.

Weitere Informationen: www.hottgenroth.de

Quelle: Hottgenroth Software AG
Die HKLS-Komplettlösung bietet eine 3D-Gebäude- und Installationsplanung sowie eine Vielzahl energetischer und technischer Berechnungen im TGA- und SHK-Bereich.

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