Erneuerbare Energien

"Über 95 Prozent der bisher förderfähigen Holzzentralheizungen dürften Förderfähigkeit verlieren"

Nachweis neuer Grenzwerte bei der BEG kurzfristig nicht möglich

Dienstag, 13.12.2022

Die Bundesregierung hat letzte Woche erneut umfangreiche Änderungen an der Förderrichtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) veröffentlicht. Diese sollen schon zum 1. Januar 2023 für neue Förderanträge gelten. Insbesondere die moderne Holzenergie wird beim Heizungstausch künftig massiv behindert, lautet die gemeinsame Einschätzung von BDH, ZIV, DeSH, DEPV, FvH, IH, HKI und ZVSHK.

„Technische Anpassungen zur Wiedererlangung der Förderfähigkeit lassen sich kurzfristig nicht umsetzen. Die dafür benötigten Forschungs- und Entwicklungs- sowie Prüfkapazitäten können kurzfristig nicht mehrere hundert Anlagen optimieren und die Zertifikate rechtzeitig zum Jahreswechsel bereitstellen“, betonen die Verbände. Momentan werden nach Schätzung des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV) nur max. 5 Prozent der bisher förderfähigen Kessel und Öfen in der Lage sein, die zum 1. Januar 2023 geforderten Voraussetzungen zu erbringen. Scheitholzvergaser, Hackschnitzelheizungen und wassergeführte Pelletkaminöfen werden damit vorläufig weitgehend von der Förderung ausgeschlossen. Das überstürzte Vorgehen der Bundesregierung führt somit zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung unter den Herstellern von Holzfeuerungen und zu einer weiteren Einbahnstraße in der Energieversorgung Deutschlands.

Quelle: Glaser - Fotolia.com
Die verschärften Emissions- und Effizienzgrenzwerte sind für die weit überwiegende Anzahl der Holz-, Hackschnitzel- und Pelletkessel sowie für wassergeführte Pelletkaminöfen innerhalb von drei Wochen - bis Anfang 2023 - nicht nachzuweisen.

Im Gegensatz zur bislang praktizierten Förderung wird die neue BEG technische Innovationen für mehr Effizienz und Luftreinhaltung nicht befördern, sondern verhindern – weil Holzzentralheizungen zukünftig vermehrt ohne Förderung installiert werden dürften. Hier sind nur die gesetzlichen Mindestanforderungen einzuhalten, die weniger anspruchsvoll sind als die bisher schon in der Förderung geltenden Anforderungen.

Auch die sinnvolle Kombination von Holzenergie mit Solarthermie wird auf diese Weise nicht befördert, sondern voraussichtlich seltener umgesetzt als bisher. Hinzu kommt, dass Gebäudenetze nicht mehr mit 100 Prozent Holzenergie betrieben werden dürfen, sondern nur noch mit maximal 75 Prozent und das auch nur mit einem reduzierten Fördersatz.

Daher dürfte sich die nun massiv beschränkte BEG-Förderung zwei Jahre nach ihrem Start von einem ursprünglich erfolgreichen Instrument zur Beschleunigung der Energiewende im Gebäude zu einem Hemmschuh für den Heizungstausch in Gebäuden insbesondere mit hohem Wärmebedarf entwickeln.

Quelle: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV)
Ein offener Brief der Verbände an die Bundesregierung.

Stellungnahme der Verbände

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