Die elektrische Flächenheizung im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)

Das Ziel des BVF im Rahmen der Anhörung zum GEG war es, dass die elektrische Flächenheizung eine weitere Alternative für Bauherren in Deutschland ist.

Der BVF hat daher zu § 23 GEG, der die Anrechenbarkeit von selbst erzeugtem Strom regelt, vorgeschlagen, dass die innerhalb des Gebäudes unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung genutzte Strommenge und damit die anrechenbare PV-Strommenge auf Basis DIN V 18599-9:2018 zu ermitteln ist. Dies wurde im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses fachlich bewertet und eingearbeitet. In der Sitzung vom 19.06.2020 hat der Bundestag diese Regelung nun unter § 23 (4) verabschiedet. Nach abschließender Zustimmung des Bundesrats tritt das Gesetz voraussichtlich im Oktober 2020 in Kraft.

Die innovative Kombination von Gebäudehülle und Anlagentechnik kann so gefördert werden und entspricht dem technologieoffenen Ansatz des GEG: Die Erfüllung der primärenergetischen Anforderungen und auch die von KfW-Effizienzhäusern ist mit elektrischen Flächenheizungen in Verbindung mit PV-Strom und einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung möglich und wirtschaftlich attraktiv.

Dienstag, 25.08.2020