Auswirkungen der ErP-Richlinie auf den Markt der mobilen Heizanlagen

Interview mit Martin Hecker, Geschäftsführer heizkurier GmbH

Das HeizungsJournal hat mit Martin Hecker über die Auswirkungen der ErP-Richtlinie auf den Markt der mobilen Heizanlagen gesprochen.

_Aus einer Kundenanfrage heraus hat Martin Hecker, Gründer und Geschäftsführer der heizkurier GmbH, eine erfolgreiche Unternehmensstrategie für mobile Wärmelösungen entwickelt.

Heute verfügt der Energiedienstleister mit Hauptsitz in Wachtberg bei Bonn über 350 Heizzentralen mit Leistungen von 10 bis 5.000 kW.

Ob im Gebäudemanagement, in der prozesswärmeorientierten Industrie, bei der Bau- und Estrichtrocknung, in der Nah- und Fernwärmeversorgung, auf Events oder im Biogasanlagenbetrieb:

Sie sichern die Wärme-, Warmwasser- und Warmluftversorgung im geplanten Einsatz ebenso wie im Notfall, saisonunabhängig und flexibel._

Seit dem 26. September 2015 ist gemäß der ErP-Richtlinie der Europäischen Union (ErP = Energy-related Products) die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher verpflichtend. Welche Konsequenzen hat die EU-Richtlinie für mobile Heizanlagen?

Die Richtlinie dient in erster Linie dem Schutz und der Information der Verbraucher und findet damit vor allem bei stationären Heizgeräten, sogenannten Raumheizgeräten, bis 70 kW Anwendung.

Inwieweit die Kennzeichnungspflicht auch auf mobile Heizanlagen anzuwenden ist, scheint vielfach noch unklar zu sein.

Nicht auszuschließen ist, dass die Kunden unserer Partner im SHK-Handwerk in Zukunft eine höhere Sensibilität in Bezug auf die Geräteeffizienz mobiler Heizungen entwickeln.

Was folgt daraus für den SHK-Fachmann beim Einsatz mobiler Heizanlagen?

Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine Kennzeichnungspflicht für mobile Heizanlagen. Es ist dennoch gut möglich, dass bei bestimmten Einsätzen Kunden vor Ort in Zukunft Informationen über die Geräteeffizienz abfragen. Hierauf sollte der SHK-Fachmann vorbereitet sein.

Was empfehlen Sie konkret?

Effizienz wird bei uns schon immer groß geschrieben. Unsere derzeit 350 verfügbaren Heizzentralen mit Leistungen von 10 bis 5.000 kW werden auf Basis langjähriger Erfahrungen eigens konzipiert und aus deutschen Qualitätsbauteilen gefertigt und sind stets auf dem neuesten Stand der Technik.

So sind wir beispielsweise bereits seit Jahren bestrebt, nur Umwälzpumpen mit der höchsten Effizienzklasse einzusetzen. Nach dem Brenner sind die Pumpen der zweitgrößte Energieverbraucher in einer Heizanlage. Die bereits bestehende Kennzeichnungspflicht für Pumpen ermöglicht uns, den Verbrauch der Geräte durch den Einbau energieeffizienter Baugruppen spürbar zu senken.

Die Effizienz der Geräte ist aber nur einer von vielen Faktoren, die für einen wirtschaftlichen Einsatz einer mobilen Heizanlage verantwortlich sind. Hier sollte eine Gesamtbetrachtung aller Faktoren erfolgen.

Welche Faktoren sind das aus Ihrer Sicht?

Hier schließe ich mich der allgemeinen Kritik an der Kennzeichnungspflicht an. Was hilft ein maximal effizientes Gerät, wenn es falsch dimensioniert ist oder auf einem unökonomischen Energiekonzept basiert? Wie beeinflusst etwa die Energieversorgung durch Strom, Gas oder Öl die Effizienz der gleichen Anlage? Bei mobilen Heizanlagen kommt noch die richtige Terminierung nach Dauer und Zeitpunkt als Effizienz-Einflussfaktor hinzu.

Der Blick allein auf die Geräteeffizienz greift Ihrer Meinung nach also zu kurz?

Optimale Effizienz ist natürlich das Ziel, ganz gleich ob stationär oder mobil.

Letztlich geht es darum, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Seit längerem prüfen wir daher auch die Möglichkeiten zur Zertifizierung unserer „heizkuriere“ bezüglich ihres Energieverbrauchs, um unseren Partnern hier ein eindeutiges Argument an die Hand zu geben. Bisher gibt es aber noch keine verbindlichen Vorschriften für mobile Heizanlagen. Wir bemühen uns darüber hinaus vor allem um die Gesamteffizienz jedes Einsatzes.

Wie können wir uns das vorstellen?

An erster Stelle steht die richtige Dimension der Anlage. Gerade bei längeren Einsätzen erhöht eine optimale Dimensionierung der mobilen Heizanlage die Energieeffizienz. Hieraus hat sich in den letzten Jahren auch der Trend zu Sonderbauten entwickelt. Je nach Anforderung entwickeln wir für Kunden mobile Heizanlagen nach Maß. Meist allerdings im hohen Leistungsbereich.

Die ErP-Richtlinie bedeutet ja auch das Aus für Heizwertgeräte. Wie gehen Sie damit um?

Kesselanlagen in Heizwerttechnik bis 400 kW durften laut Ökodesign-Richtlinie bis zum 26. September 2015 in Verkehr gebracht werden. Diese Anlagen werden zukünftig vom Markt verschwinden. Ausnahmen bilden Einsätze in der Industrie. Grundsätzlich sind mobile Heizanlagen als Notheizungen konzipiert, das heißt, dass diese Geräte auch und gerade bei extremer Kälte im Winter sowie bei Außenaufstellung zuverlässig und störungsfrei Wärme liefern müssen. Hier sind Brennwertgeräte deutlich im Nachteil, da sich bei diesen Geräten Kondensat bildet, das bei Kälte gefriert und so zum Ausfall führen kann.

Gilt also im Notfall Robustheit vor Effizienz?

Natürlich, unsere mobilen Heizgeräte sind ja in der Regel auch nur vorübergehend im Einsatz. Dabei steht immer die schnelle, zuverlässige und störungsfreie Wärmeversorgung im Vordergrund. Bei Einsätzen wie etwa geplanten Wartungen oder Instandsetzungen oder bei Sanierung und Neubau eröffnen mobile Heizanlagen aber auch weitere Möglichkeiten für mehr Effizienz. Wo früher Provisorien in räumlicher Enge neben der Altanlage aufgebaut werden mussten, können Planer und SHK-Handwerk heute mit Hilfe mobiler „heizkuriere“ neue Energiekonzepte in Ruhe realisieren. Mobile Heizanlagen sind aus unserer Sicht ein unverzichtbares Element für eine komfortable Umsetzung der Energiewende.

Welche anderen Regeln greifen beim Umgang mit mobilen Wärmelösungen?

Wie bei allen technischen Geräten gibt es auch bei mobilen Heizanlagen zahlreiche Regelwerke. So unterliegen Elektro-„heizkuriere“ den Normen der Reihe VDE 0100.

Für den Transport von Öl-„heizkurieren“ greifen die europäischen ADR-Vorschriften über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Wir transportieren ja auch Anlagen, in denen eine Restölmenge oder eine Startölmenge von 100 l enthalten ist. Unsere Fahrer haben dazu eine spezielle Schulung bekommen. Auf diesen Anlagen befindet sich zudem ein Aufkleber als Hinweis auf Gefahrgut.

Grundsätzlich unterliegen mobile „heizkuriere“ auch der EU-Verordnung Nr. 765/2008, besser bekannt als CE-Kennzeichnung. Dieses Zeichen besagt, dass die Geräte die geltenden Anforderungen der Gemeinschaft erfüllen.

In Bezug auf den Korrosionsschutz von Heizungssystemen gibt die VDI 2035 Werte für die Heizungswasseraufbereitung vor. Dort wo mobile Heizanlagen mit Trinkwasser in Berührung kommen, ist Hygiene wichtig. Hier greift die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Dies sind nur einige der Richtlinien, auf deren Einhaltung zu achten ist. Je nach Einsatzgebiet kommen weitere Vorschriften hinzu. Der kompetente Fachhandwerker arbeitet zudem selbstverständlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Als Partner von SHK-Handwerk, Planern und Architekten sowie Immobilienverwaltern klären wir unsere Kunden über die jeweiligen Erfordernisse auf. Mit unserem „Zentrum für mobile Wärme“ werden wir in Zukunft die Wissensvermittlung auch in dieser Richtung weiter verstärken.

Montag, 10.10.2016