Installation

EnSimiMaV trifft Flächentemperierung

Pflicht zum hydraulischen Abgleich für bessere Effizienzmaßnahme nutzen

Donnerstag, 11.05.2023

Die Abkürzung EnSimiMaV ist nahezu ebenso unaussprechlich wie der Begriff, wofür sie steht: Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung. Inhalt der vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024 geltenden Verordnung sind verbindliche Maßnahmen zur Optimierung von Gasheizungen, um einer Gasmangellage vorzubeugen. Dazu zählt unter anderem der hydraulische Abgleich. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zu den „Rechten und Pflichten“ im Kontext der EnSimiMaV und zeigt Potentiale für die moderne Flächentemperierung auf.

In der Wärmeerzeugung, -verteilung und -übergabe vieler Geschosswohnungsgebäude in Deutschland liegt ungenutztes Energieeinsparpotential brach. Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll dieses Potential mittels geringinvestiver Effizienzmaßnahmen gehoben und eine Gasmangellage verhindert werden. Bis zum 30. September 2023 sind so etwa Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten aufgerufen, ihre Gas-Heizungssysteme entsprechend optimieren zu lassen.
Quelle: Adobe Stock
In der Wärmeerzeugung, -verteilung und -übergabe vieler Geschosswohnungsgebäude in Deutschland liegt ungenutztes Energieeinsparpotential brach. Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll dieses Potential mittels geringinvestiver Effizienzmaßnahmen gehoben und eine Gasmangellage verhindert werden. Bis zum 30. September 2023 sind so etwa Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten aufgerufen, ihre Gas-Heizungssysteme entsprechend optimieren zu lassen.

Dass in den Heizungskellern der meisten Gebäude hierzulande noch viele Effizienzpotentiale brach liegen, ist unbestritten. Um die Versorgungssicherheit mit Erdgas sicherzustellen, sind Gebäudeeigentümer, die eine solche Heizung betreiben, durch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) nun zum Teil verpflichtet, geringinvestive Effizienzmaßnahmen umzusetzen. Überwacht wird die Einhaltung der Verordnung nicht. Doch den wirtschaftlichen Druck und die gesellschaftliche Verantwortung Energie zu sparen, verspüren nahezu alle Verbraucher. Daher wird auf Heizungsbau-Fachbetriebe vermutlich viel (lohnende) Arbeit zukommen. Mit dem richtigen Vorgehen ist der Aufwand überschaubar, aber der Einspareffekt spürbar.

Pflichten und Fristen

Mit 49,5 Prozent ist Gas in Deutschland nach wie vor der Energieträger Nummer eins für Heizungen, gefolgt von Heizöl mit 24,8 Prozent (Quelle: BDEW, Stand 07/2022). In der Summe werden die in der EnSimiMaV vorgeschriebenen Effizienzmaßnahmen also erhebliche Gasmengen einsparen. Der Gesetzgeber geht insgesamt von 21 Terawattstunden Erdgas pro Jahr aus. Die Verordnung sieht eine dreistufige Vorgehensweise vor, wobei die Stufen eins und zwei sinnvollerweise in einem Arbeitsgang erfolgen, am besten im Zuge einer regulären Heizungswartung oder Feuerstättenschau:

  1. Prüfung der Heizung inklusive Dokumentation,
  2. Optimierung der Heizung inklusive Dokumentation,
  3. Hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilung.

Die Beauftragung muss durch den Gebäudeeigentümer erfolgen. Gemäß der Verordnung dürfen SHK-Fachleute, Schornsteinfeger und zertifizierte Energieeffizienz-Experten diese Arbeiten durchführen. Die Verpflichtung besteht für Besitzer von gewerblich genutzten Immobilien und Wohnhäusern ab sechs Wohneinheiten.

Um die verfügbaren Arbeitskräfte zunächst auf die Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch und damit Einsparungspotentialen zu fokussieren, sieht die Verordnung verschiedene Fristen vor, bis wann die Maßnahmen abgeschlossen sein müssen:

  • Bis zum 30. September 2023 in Nichtwohngebäuden ab 1.000 m² beheizter Fläche und Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten.
  • Bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten.

Die Überprüfung entfällt, wenn innerhalb von zwei Jahren vor in Kraft treten der Verordnung bereits ein „Heizungs-Check“ oder sogar ein Heizungstausch vorgenommen wurden. Das betrifft also den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 1. Oktober 2022.

„Heizungs-Check“ ideales Instrument

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) empfiehlt, für die in der EnSimiMaV beschriebene Heizungsprüfung den standardisierten „Heizungs-Check“ nach DIN EN 15378 („Energetische Bewertung von Gebäuden – Heizungsanlagen und Trinkwassererwärmung in Gebäuden“) anzuwenden. Wird Optimierungsbedarf festgestellt, besteht im Sinne der EnSimiMaV die Verpflichtung, folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Justierung der Heizkurve,
  • eventuell eine Absenkung der Vorlauftemperatur,
  • die Anpassung der Nachtabschaltung an die tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten,
  • gegebenenfalls die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode zu verkürzen,
  • und mit besonderer Umsicht in puncto Legionellenschutz kann auch die Warmwassertemperatur reduziert werden.

Nach Einschätzung des ZVSHK sind für „Heizungs-Check“ und diese Optimierungsmaßnahmen rund eine Arbeitsstunde anzusetzen – also recht überschaubare Kosten für die Auftraggeber. Ergibt die Heizungsprüfung, dass Rohre und Armaturen zu dämmen sind, die Heizkreispumpe nicht differenzdruckgeregelt ist und ausgetauscht werden sollte sowie der hydraulische Abgleich fehlt, fallen weitere Kosten an. Diese Maßnahmen sind ebenfalls gemäß EnSimiMaV durchzuführen – amortisieren sich aber über die eingesparten Energiemengen.

Flächenheizungen noch effizienter machen

Bei Flächenheizungen erfolgt der hydraulische Abgleich durch das Aufteilen des Volumenstroms auf die einzelnen Heizkreise gemäß der jeweiligen Raumheizlast über die Regulierung der Durchflussmengenmesser im Heizkreisverteiler. Diese statische Einstellung ist jedoch auf die Norm-Heizlast ausgelegt, die (wenn überhaupt) nur an wenigen Wintertagen besteht. Abgesehen davon ist im Bestand die Berechnung der tatsächlichen Wärmeleistung der Heizkreise nur selten zuverlässig möglich. In der Regel fehlen die entsprechenden Planungsunterlagen. Somit sind die theoretisch erreichbaren Energieersparnisse durch einen statischen hydraulischen Abgleich in der Praxis kaum erreichbar.

Sind Eigentümer von Gebäuden mit Flächentemperierung verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich vorzunehmen, ist eine Installation der Regelungen „Fonterra Smart Control“ oder „Fonterra Heat Control“ von Viega die energetisch und wirtschaftlich bessere Wahl. Diese Effizienzmaßnahme wird außerdem gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt für diese Einzelmaßnahme einen Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent. Zu beantragen ist die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Mit einer Regelung von Viega lässt sich der hydraulische Abgleich in Fußbodenheizungen dynamisch realisieren – hier die Regelung „Fonterra Heat Control“, die speziell für die Anforderungen der Wohnungswirtschaft und von Großprojekten entwickelt wurde.
Quelle: Viega
Mit einer Regelung von Viega lässt sich der hydraulische Abgleich in Fußbodenheizungen dynamisch realisieren – hier die Regelung „Fonterra Heat Control“, die speziell für die Anforderungen der Wohnungswirtschaft und von Großprojekten entwickelt wurde.
Weiterer Vorteil für die Wohnungswirtschaft: Die Regelung „Fonterra Heat Control“ ist kompatibel mit 230-V-Raumthermostaten führender Schalterhersteller.
Quelle: Viega
Weiterer Vorteil für die Wohnungswirtschaft: Die Regelung „Fonterra Heat Control“ ist kompatibel mit 230-V-Raumthermostaten führender Schalterhersteller.

Hydraulik dynamisch statt statisch abgleichen

Bei einem konventionellen Abgleich der Heizkreise sind die hydraulischen Widerstände der Durchflussmengenmesser fix. Die damit einhergehenden Druckverluste sind somit auch im überwiegenden Teillastbetrieb von der Pumpe zu überwinden. Die Regelungen für Flächentemperierungen von Viega vermeiden diese unnötigen Widerstände. Das Prinzip heißt: umverteilen statt drosseln. Das funktioniert so, exemplarisch erläutert anhand von „Fonterra Smart Control“: Die Basiseinheit der Einzelraumregelung wird im Heizkreis-Verteilerschrank installiert. Per Funk erfolgt von hier aus die Verbindung zu den einzelnen Raumthermostaten. Übertragen wird die Sollwertvorgabe der Nutzer sowie die tatsächliche Raumtemperatur.

Darüber hinaus verarbeitet die Regelung die Vorlauftemperatur und die Rücklauftemperatur der Heizkreise sowie eine Kontrolltemperatur. Die Ventile jedes Heizkreises sind bei Wärmeanforderung vollständig geöffnet. Ist die Raumtemperatur erreicht, schließt ein Aktor am Stellantrieb den Heizkreis vollständig. Dadurch erreicht der Raum zum einen schneller die gewünschte Temperatur. Zum anderen entfallen durch das vollständige Schließen eines Heizkreises die Druckverluste, die durch den statischen hydraulischen Abgleich mit festen Widerständen vorhanden sind. Eine differenzdruckgeführte Umwälzpumpe kann somit noch effizienter arbeiten.

Ähnlich funktioniert der dynamische hydraulische Abgleich mit der Regelung „Fonterra Heat Control“. Dieses System ist speziell auf die wirtschaftlichen und technischen Bedürfnisse der Wohnungswirtschaft angepasst. Verzichtet wurde beispielsweise auf das WLAN-Modul, mit dem Nutzer die „Fonterra Smart Control“ über mobile Endgeräte einstellen können. Gleichermaßen einfach ist jedoch die Montage von „Fonterra Heat Control“ per „plug-and-play“-Prinzip. Eine weitere Besonderheit: Es können wahlweise Raumthermostate von Viega oder aus den Schalterprogrammen der gängigen Markenhersteller genutzt werden.

Da die EnSimiMaV die Heizungsoptimierung und den hydraulischen Abgleich im ersten Schritt in größeren Geschosswohnungsgebäuden voranbringen will, ist die Planungsunterstützung durch das Online-Tool „Heat Control Assistant“ besonders nützlich. Damit lassen sich bis zu zwölf Heizkreise sechs verschiedenen Raumthermostaten frei zuordnen. Die Kombination kann auf einem USB-Stick gespeichert und in die Basiseinheit von „Fonterra Heat“ eingelesen werden. In Mehrfamilienhäusern mit gleichen Wohneinheiten ist diese Voreinstellung somit schnell erledigt.

Eine Fußbodenheizung zum Beispiel im Bestand zu installieren bzw. nachzurüsten, ist mit „Fonterra Reno“ möglich. Das Trockenbau-Fußbodenheizungssystem beansprucht dabei nur eine sehr niedrige Aufbauhöhe.
Quelle: Viega
Eine Fußbodenheizung zum Beispiel im Bestand zu installieren bzw. nachzurüsten, ist mit „Fonterra Reno“ möglich. Das Trockenbau-Fußbodenheizungssystem beansprucht dabei nur eine sehr niedrige Aufbauhöhe.

Fazit

Der hydraulische Abgleich ist eine sinnvolle Effizienzmaßnahme. Denn fehlt er, wird die Unterversorgung von Räumen und Geschossen in der Regel mit einer Erhöhung der Vorlauftemperatur und/oder mit einem höheren Pumpendruck kompensiert. Beides vernichtet unnütz Wärme. Dennoch fallen die Einsparpotentiale vermutlich geringer aus als häufig angenommen, da Heizungen überwiegend im Teillastbetrieb laufen. Gerade dabei entstehen bei einem statischen hydraulischen Abgleich unnötige Druckverluste aufgrund der festeingestellten Widerstände der Durchflussmengenmesser. Ein dynamischer hydraulischer Abgleich von Flächentemperierungen durch die Regelungen „Fonterra Smart Control“ oder „Fonterra Heat Control“ eliminiert hingegen die erzwungenen Druckverluste. So lassen sich mit diesen einfach nachzurüstenden Regelungen Energieeinsparungen von bis zu 20 Prozent erreichen. Außerdem steigt der Komfort durch das schnellere Erreichen der geforderten Raumtemperatur. Ist also gemäß EnSimiMaV ein hydraulischer Abgleich gefordert, lässt sich bei Flächentemperierungen mit der geförderten Investition in eine der Viega-Regelungen ein deutlich höheres Maß an Komfort und Effizienz erreichen.

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