Kosten-Nutzen-Analyse für Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme

Am 1. Mai 2015 ist die Verordnung über den Vergleich von Kosten und Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Rückführung industrieller Abwärme bei der Wärme- und Kälteversorgung (KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung – KNV-V) veröffentlicht worden und in Kraft getreten.

Die KWK-KNV-V verlangt die Einführung einer Kosten-Nutzen-Analyse für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Abwärme in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse wird damit Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Bei Neubau oder bei der erheb­lichen Modernisierung von Strom­erzeugungsanlagen und Industrie­anlagen (über 50 Prozent der Investitionskosten einer Neuanlage) sowie beim Neubau von Fernwärme- und Fernkältenetzen wird für die Betreiber die Pflicht zur Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse im Rahmen der Genehmigungsverfahren festgeschrieben.

Ziel ist die Prüfung eines wirtschaftlichen Betriebs der Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung bzw. mit Rückführung industrieller Abwärme. Die Verpflichtung gilt grundsätzlich für:

Die Kosten-Nutzen-Analyse wird Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens und die KWK- und Abwärmenutzung (unter Einschränkungen) zur Genehmigungsvoraussetzung. Das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse ist im Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde zu berücksichtigen.

Donnerstag, 20.08.2015