Der Maßstab für Warmwasserspeicher ist Energieeffizienzklasse A+

Ein umfassender Überblick zum Thema Energieeffizienzklassen für Warmwasserspeicher.

Im September 2017 wurde die Energieeffizienzklasse A+ für Warmwasserspeicher eingeführt und ist seitdem das Zeichen für die geringsten Wärmeverluste. Doch warum wurden überhaupt Energieeffizienzklassen für Warmwasserspeicher eingeführt und was sagen sie aus? Wie lassen sich Warmwasserspeicher anhand der Energieeffizienzklasse vergleichen und zu welchen Vergleichen ist die Klassifizierung nicht geeignet? Und schließlich: Was ist der Mehrwert einer besseren Energieeffizienzklasse für Umwelt und Verbraucher?

Man stelle sich vor: Ein 500 l Warmwasserspeicher, der, durchgeheizt auf 65 °C, bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C weniger Wärmeverluste aufweist als eine Glühbirne. Das war vor ein paar Jahren noch nicht denkbar.

Doch seit der Einführung der Energielabel haben sich die Dämmungen sprunghaft verbessert. So haben beispielsweise die 500 l Warmwasserspeicher der OEG GmbH, die alle Serienspeicher bis 2.000 l ausschließlich in Energieeffizienzklasse A+ anbietet, gerade noch einen Warmhalteverlust von 43 W.

Zum Hintergrund: Durch die Veröffentlichung der Verordnung (EU) "Nr. 812/2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen" müssen Warmwasserspeicher und Warmwasserbereiter (sog. Energy related Products = ErP) seit September 2015 in die von anderen Produkten, wie zum Beispiel Kühlschränken, bekannten Energieeffizienzklassen eingeteilt und mit einem entsprechenden Produktlabel gekennzeichnet werden.

Das Label soll Verbraucher zu einer Energieeffizienz-orientierten Kaufentscheidung bewegen. Dadurch will die EU bis 2020 eine jährliche Energieeinsparung von etwa 450 Petajoule erreichen. Das entspricht etwa 11 Mio. Tonnen Rohöl bzw. 26 Mio. Tonnen an CO!SUB(2)SUB!-Emissionen.

Wie wird eine Energieeffizienzklasse für Warmwasserspeicher ermittelt?

Die Einteilung in Energieeffizienzklassen erfolgt anhand von Grenzwerten.

Maßgeblich sind der Warm-halteverlust "S", der die Verlustleistung eines Warmwasserspeichers bei einer bestimmten Wasser- und Umgebungstemperatur in W angibt, sowie das Speichervolumen "V". Grafisch lassen sich die Grenzwerte wesentlich übersichtlicher darstellen.

Die Bauart des Speichers (z.B. Puffer- oder Trinkwasserspeicher) sowie die Art und der Aufwand der Einbauten (z.B. Wärmeübertrager, Emaillierung) bleiben hingegen völlig unberücksichtigt. Vereinfacht ausgedrückt, ist die Energieeffizienzklasse damit ausschließlich ein Maß für die Qualität der Dämmung.

Der Warmhalteverlust "S" kann nach DIN EN 12977, DIN EN 15332 oder – üblicherweise – nach DIN EN 12897, deren Leistungsbereich in der Version 2016 dafür von 1.000 auf 2.000 l erweitert wurde, ermittelt werden.

Wie wird geprüft?

Der Warmwasserspeicher wird zur Prüfung befüllt und von einem elektrischen Heizstab auf 65 °C durchgeheizt. Über den Prüfzeitraum wird dann der Stromverbrauch ermittelt, der benötigt wird, um den Warmwasserspeicher bei einer konstanten Umgebungstemperatur von 20 °C mittels Heizstab auf 65 °C zu halten. Die Leitungen und Anschlüsse des Speichers sind dabei der Vergleichbarkeit halber während der Messung nach Vorgabe gedämmt. Die ermittelte Energie in Wh wird nach der Messung durch den Prüfzeitraum geteilt, um auf die auf den Energielabeln abzubildenden Warmhalteverluste in W zu kommen. Um die – ehemals übliche – Angabe der Wärmeverluste in "Wh pro Tag" zu ermitteln, muss man den Wert auf dem Energielabel entsprechend mit 24 h multiplizieren.

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Sind die Grenzwerte in Abhängigkeit des Speichervolumens sinnvoll?

Die Einteilung anhand der vorgegebenen Grenzwerte ist, insbesondere für Speicher mit großen Volumen, sehr ambitioniert. Daher galt ab September 2015 zunächst eine zweijährige Übergangsphase, in der lediglich Speicher bis 500 l in die Energieeffizienzklassen A bis G eingeteilt und mit einem Produktlabel gekennzeichnet werden mussten.

Seit September 2017 ist nun die zweite Stufe der EU-Verordnung Nr. 812/2013 in Kraft. Seitdem gilt die Kennzeichnungspflicht mit Produktlabel für alle Speicher bis 2.000 l Volumen. Zudem sind Speicher, die die Energieeffizienzklasse C nicht erreichen, nicht mehr zulässig. Als Ausgleich zu den damit entfallenden Klassen D, E, F und G wurde an der Spitze die Energieeffizienzklasse A+ eingeführt. Sie soll die Warmwasserspeicher mit den geringsten Wärmeverlusten "zieren".

Wie viel schwieriger es für größere Speichervolumina ist, bessere Energieeffizienzklassen zu erreichen bzw. überhaupt die Anforderung der Energieeffizienzklasse C zu erfüllen, lässt sich am besten anhand eines Diagramms darstellen. Die Kurven stellen dar, welchen spezifischen Wärmeverlust in W pro Liter ein Warmwasserspeicher für eine entsprechende Effizienzklasse aufweisen darf.

Hierzu ein Beispiel: Ein 200 l Warmwasserspeicher darf für die Energieeffizienzklasse C einen Wärmeverlust von bis zu 0,69 W/l haben. Ein 2.000 l Warmwasserspeicher hingegen darf 0,095 W/l nicht überschreiten, um in dieselbe Energieeffizienzklasse zu kommen. Pro Liter darf der 200 l Warmwasserspeicher also einen mehr als 7-mal höheren Warmhalteverlust für dieselbe Energieeffizienzklasse aufweisen.

Diese Übervorteilung kleinerer Warmwasserspeicher ist nicht nur technisch, aufgrund des schlechteren Volumen-zu-Oberfläche-Verhältnisses gegenüber größeren Warmwasserspeichern, fraglich. Bei einigen Anwendungen, wie zum Beispiel dem Nachrüsten einer Solarthermieanlage, könnte dem Verbraucher so suggeriert werden, dass ein kleinerer Speicher in Energieeffizienzklasse B generell besser ist – obwohl ein sinnvoll anhand der Anlagengröße dimensionierter, größerer Speicher in Energieeffizienzklasse C für ihn eventuell besser geeignet wäre. Auch im Hinblick auf die nationalen Förderbedingungen diverser erneuerbarer Heiztechnologien, die sogar ein Mindestvolumen für Speicher fordern, ist dies eher widersprüchlich.

Die Energieeffizienzklasse eignet sich also ausschließlich zum Vergleich der Dämmung zweier Warmwasserspeicher mit gleichem Volumen – nicht mehr, nicht weniger. Um den Verbraucher diesbezüglich zu beraten, ist das Fachhandwerk gefragt, da diese Informationen aus dem Produktlabel nicht hervorgehen.

Was bringt eine bessere Energieeffizienzklasse in der Praxis?

Trotz dieser Kritik darf man die Einführung der Produktlabel für Warmwasserspeicher als ökologischen Erfolg werten. Schlecht gedämmte Warmwasserspeicher dürfen in der EU nicht mehr vertrieben werden und die Dämmung der am Markt angebotenen Modelle hat sich durch die Vergleichbarkeit über die Produktlabel nachweislich verbessert. Das reduziert zweifellos den Energieverbrauch und die CO!SUB(2)SUB!-Emissionen der Wärmeerzeugung.

Ob sich ein Warmwasserspeicher mit besserer Energieeffizienzklasse ökonomisch für den Verbraucher "auszahlt", hängt dagegen von seinen Wärmeentstehungskosten, dem Volumen und dem Preis des Warmwasserspeichers ab.

Als Beispiel soll hier eine gängige Kombination aus einer Ölheizung mit 85 Prozent Wirkungsgrad (Wärmeentstehungskosten: 0,12 Euro/kWh) und einem 200 l Warmwasserspeicher dienen.

Als Vergleichszeitraum werden zehn Jahre angesetzt (was der Garantiezeit eines OEG-"A+"-Speichers entspricht):

Die Energiekosten für die Warmhalteverluste betragen unter diesen Voraussetzungen bei einem Warmwasserspeicher der Energieeffizienzklasse E (139 W, Standard im Bestand) 1.461 Euro, bei einem Warmwasserspeicher der Energieeffizienzklasse C (86 W, marktüblicher Standard seit September 2017) 904 Euro und bei einem Warmwasserspeicher der Energieeffizienzklasse A+ (31 W, OEG-Standard) 326 Euro. Die Einsparung von A+ gegenüber C entspricht 578 Euro und die Einsparung von A+ gegenüber E 1.135 Euro.

Neben dem Argument des "guten Gewissens" (CO!SUB(2)SUB!-Einsparung) dürfte ein Warmwasserspeicher der Energieeffizienzklasse A+ bei der Neuanschaffung unter diesen Voraussetzungen also 578 Euro mehr kosten als ein Warmwasserspeicher der Energieeffizienzklasse C, ohne dass dem Verbraucher dadurch finanzielle Nachteile über den Produktlebenszyklus entstehen.

Mittwoch, 05.12.2018