Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Flüssiggas

Deutscher Verband Flüssiggas begrüßt Klarstellung des Bundesfinanzministeriums.

Für die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit mit Flüssiggas (LPG) heizen oder kochen, sinken die Energiekosten. Grund: Der Umsatzsteuersatz für Flüssiggas (LPG) wird von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt – bis zum 31. März 2024. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 1. November 2022 schriftlich bestätigt, dass die befristete Umsatzsteuerabsenkung für Gas und Fernwärme auch Flüssiggas (LPG) einschließt. Vom abgesenkten Steuersatz begünstigt sind Lieferungen, die vom Flüssiggas (LPG)-Versorger per Tanklastwagen zum Endkunden transportiert werden.

Gasförmige Energieträger profitieren damit unterschiedslos von einer Umsatzsteuerabsenkung von 19 Prozent auf 7 Prozent, sofern sie zur Wärmeerzeugung oder zum Kochen genutzt werden. „Damit kommt die Bundesregierung einer Forderung des Deutschen Verbandes Flüssiggas nach, den Wettbewerb zwischen gasförmigen Energieträgern nicht mit selektiven Umsatzsteuerabsenkungen zu verzerren“, kommentierte Jobst-Dietrich Diercks, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas.

Energieträger Flüssiggas: Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Weiterführende Informationen: https://www.dvfg.de/

Donnerstag, 03.11.2022