TRGI 2018: Standardwerk für Gasinstallationen aktualisiert

Der DVGW hat die „Technische Regel für Gasinstallationen“ (DVGW-TRGI) überarbeitet. Was neu ist, erfahren Sie hier.

Um mit rechtlichen und technischen Anforderungen Schritt zu halten, müssen Regelwerke immer auf dem neuesten Stand sein. Deshalb hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) sein Standardwerk „Technische Regel für Gasinstallationen“ (DVGW-TRGI) überarbeitet und eine aktualisierte Fassung des Arbeitsblattes „G 600“ herausgegeben. Die sicherheitstechnischen Aspekte sind an die aktuellen Bedingungen angepasst worden – unter anderem an nationale und europäische Gesetzgebungen wie zum Beispiel die EU-Gasgeräteverordnung von 2016. Zusätzlich zur TRGI wird der von DVGW und ZVSHK gemeinsam herausgegebene Kommentar erscheinen. Dieser Praxisbegleiter liefert anschaulich und konkret die Interpretation der Regelsetzung.

Zunächst einmal sollte man sich vergegenwärtigen, dass die TRGI kein Gesetz und keine Vorschrift ist. Es besteht also kein unmittelbarer Zwang, sie anzuwenden. Andererseits ist sie eine, nein, die technische Richtlinie im Bereich der Gasinstallation und damit zählt sie zu den sogenannten „Anerkannten Regeln der Technik“. Mit Beachtung der „Anerkannten Regeln der Technik“, und damit in diesem Fall der TRGI, ist man seiner „Allgemeinen Verkehrssicherungspflicht“ nachgekommen – oder anders formuliert: auf der sicheren Seite. Denn, auch wenn die TRGI keine Gesetzeskraft hat, orientiert sich die aktuelle Rechtsprechung an ihr und urteilt gegebenenfalls auf ihrer Grundlage. Sollte also jemand eine Gasanlage installieren oder betreiben, ohne sich an die TRGI zu halten, muss er im Zweifel, schlimmstenfalls im Schadensfall, eindeutig nachweisen, dass seine Arbeit mindestens gleichwertig mit den Vorgaben der TRGI ist. Weil das schwierig werden könnte, und in den wenigsten Fällen sinnvoll sein dürfte, empfiehlt es sich, die TRGI – auch in ihrer aktuell überarbeiteten Form – zu kennen und zu beachten.

Die TRGI, die mit vollem Namen „Technische Regel für Gasinstallationen“ (DVGW-TRGI) bzw. DVGW-Arbeitsblatt „G 600“ heißt, wurde vom DVGW 2008 veröffentlicht und seitdem kontinuierlich überarbeitet und ergänzt. Der DVGW wurde als Verein 1859 gegründet und hat heute etwa 14.000 Mitglieder. Er ist wirtschaftlich und politisch unabhängig und „fördert und unterstützt das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen“. Die Basis des DVGW wird durch Bezirks- und Landesgruppen gebildet, der Hauptsitz ist in Bonn. Für seine nationale und europäische Arbeit unterhält er außerdem Büros in Berlin und Brüssel. Über seine gesamte breite Aufstellung, von der Grundlagenforschung bis zur Anwendungstechnik, verfolgt der DVGW hauptsächlich vier Ziele, nämlich die Sicherheit und Hygiene sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz in der Gas- und Wasserversorgung sicherzustellen. Aufgrund seiner Kompetenz und der europaweiten Vernetzung ist der Verein natürlicherweise als Verfasser der TRGI legitimiert.

Am 8. Oktober 2018 erschien die TRGI 2018 und hat damit ihre Vorgängerin ersetzt. Dabei geht die Gültigkeit nicht wie bei einem Gesetz an einem bestimmten Datum von der einen auf die andere Richtlinie über. Vielmehr ist die neue TRGI erst dann in der Breite anzuwenden, „wenn allgemein davon ausgegangen werden kann, dass das Regelwerk für jeden Fachanwender erhältlich ist und die entsprechenden Inhalte vermittelt wurden“ (z. B. durch Schulungen, siehe Info-Kasten).

Die TRGI gilt grundsätzlich für die Planung und Erstellung sowie den Umbau und die Instandhaltung von Gasanlagen „in Gebäuden und auf Grundstücken“, welche mit Drücken bis 1 bar (jetzt: 0,1 MPa) betrieben werden. Ihre Wirkung erstreckt sich über die im DVGW-Arbeitsblatt G 260 („Gasbeschaffenheit“) beschriebenen Gasfamilien (GF) 1, 2 und 4. Die GF 3, also Flüssiggase wie Propan oder Butan, unterliegen den TRF (Technische Regeln Flüssiggas). Technisch bildet sie eine komplette Gasanlage ab, also von der Hauptabsperreinrichtung (HAE) bis zum Abgasaustritt. Zusätzlich zur TRGI können außerdem noch einschlägige Bestimmungen der Gasversorger zu berücksichtigen sein.

Warum Novellierung?

Die TRGI kommt mit ihren mehreren hundert Seiten auch äußerlich als ziemliches Schwergewicht daher und kann schon aus diesem Grund einige Unruhe hervorrufen, zumal bei Praktikern, die von sich behaupten, sie nähmen Werkzeug mit auf die Baustelle und keinen Bücherschrank. Die Verfasser der Richtlinie setzen solchen Bedenken das Regelwerk selbst entgegen. Die TRGI ist sehr stark planungs- und anwendungsorientiert und wurde in leicht verständlicher Sprache verfasst. Sie wurde mit Erläuterungen, schematischen Darstellungen, praktischen Beispielen und wichtigen Hinweisen versehen und ist ausdrücklich auch als Kompendium gedacht, also als schnell zu nutzendes Nachschlagewerk. Insofern kann es durchaus lohnend sein, die TRGI bei sich und in Reichweite zu wissen. Gleichwohl ist die häufig gestellte Frage berechtigt, ob die zahlreichen Überarbeitungen und Novellierungen immer alle nötig sind, zumal doch die bestehenden Anlagen auch als sehr sicher gelten. Aus der Frage spricht die verständliche Sorge, in einer Informationsflut die Orientierung zu verlieren oder in einzelnen Punkten fachlich den Anschluss zu verpassen.

Man darf dabei aber nicht vergessen, dass das Gas- und Wasserfach auch Teile des Bauwesens darstellen; und sobald sich dort etwas ändert, kann die Änderung eben auch auf das eigene Gewerk durchschlagen. Seit der TRGI 2008 sind zehn Jahre vergangen und es haben sich, gerade auch in jüngerer Zeit, einige Dinge geändert.

So war beispielsweise bereits Anfang 2015 eine Anpassung an die „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“ (MLAR) erforderlich geworden. Im Januar 2016 hatte sich die MFeuV (Muster-Feuerungsverordnung) geändert. Im März desselben Jahres zog die Gasgeräteverordnung (EU 2016/426) nach. Und zwei Monate später machten überarbeitete baurechtliche Grundlagenverordnungen MBO (Musterbauordnungen) Änderungen notwendig. Außerdem hatten die Verfasser der TRGI technische Fortschritte in der Geräte- und Anlagentechnik zu berücksichtigen. Und schließlich musste das Regelwerk auf die aktuelle Rechtsprechung reagieren, also auf tatsächlich formulierte Urteilsbegründungen, denen (höchst-)richterliche Auslegungen der bestehenden Gesetze zugrunde liegen, welchen eine gewisse normative Funktion unterstellt werden kann.

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Was ist neu?

Die neue TRGI, vom Komitee TK-2-3 „Gasinstallation“ verfasst, welches sich aus den Projektkreisen PK-2-3-7 „TRGI Leitungsanlage“, PK-2-3-7-1 „Bemessung der Leitungsanlage“, PK-2-3-8 „Gasgeräteaufstellung“ zusammensetzt, besteht aus den fünf Kapiteln:

Die folgenden Punkte wurden neu aufgenommen oder stark überarbeitet und sollten besondere Beachtung erfahren:

Resümee

Die TRGI 2008, das maßgebliche Regelwerk der gesamten Gasinstallationsbranche, wurde aufgrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen und technischer Erneuerungen nun so stark überarbeitet, dass sie Anfang Oktober 2018 als neue TRGI 2018 erschienen ist. Auch die neue TRGI wurde als Nachschlagewerk angelegt, mit dem Ziel, Planern und Ausführenden praxisnahe Unterstützung zu liefern. Die TRGI wird ihre volle Wirkung erst nach einer Übergangsphase entfalten. Dadurch wird sichergestellt, dass allen Fachleuten ausreichend Zeit für Schulungen und Fortbildungen zur Verfügung steht. Das Schulungskonzept wird im Rahmen einer Kooperation von DVGW und ZVSHK erarbeitet. Beide Institutionen werden auch einen gemeinsamen Kommentar zur TRGI verfassen.

Weitere Informationen unter:

www.trgi.de

www.dvgw.de

www.fraenkische.de

Expertenschulungen zur neuen TRGI 2018

Die Veranstaltungen richten sich an beratende und planende Ingenieure, Sachverständige, Gutachter, über­geordnete Verantwortliche in Versorgungsunter­nehmen, Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen, Ausbilder und Berufsschullehrer. Eine Expertenschulung zur neuen TRGI 2018 findet statt am 15./16. Januar 2019 in Hamburg.

Weitere Informationen unter: TRGI-Schulungen

Donnerstag, 27.12.2018