Rückstauverschluss

Bei der Entwässerung müssen alle Ablaufstellen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, durch dicht schließende Rückstauverschlüsse doppelt gesichert sein. Denn bei einem Rückstau im Entwässerungssystem verhindern Rückstauverschlüsse das Zurückfließen des Abwassers. Alle über der Rückstauebene liegenden Entwässerungsgegenstände müssen in Fließrichtung hinter dem Rückstauverschluss an die Grundleitung angeschlossen werden und dürfen nicht über Rückstauverschlüsse entwässert werden.

Grundlegende Anforderungen regeln die DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ und die DIN EN 12056-1 bis 4 „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“.

Unterschieden wird bei den Rückstauverschlüssen zwischen Rohrrückstau-Verschlüssen und Bodenabläufen mit Rückstauverschluss. Bei den Rohrrückstau-Verschlüssen müssen unterschiedliche Anforderungen für fäkalienhaltiges und fäkalienfreies Abwasser erfüllt werden.

Quelle: Pistohl, Wolfram; Rechenauer, Christian; Scheuerer, Birgit (2013 – 8. Auflage): Handbuch der Gebäudetechnik: Planungsgrundlagen und Beispiele Band 1: Allgemeines, Sanitär, Elektro, Gas. Köln: Werner Verlag.

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Mittwoch, 15.03.2017