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Installation

Wasseraufbereitung in Heizungsanlagen: Frequently Asked Questions

Mittwoch, 27.07.2016

Welche technischen Lösungen gibt es für die Erstbefüllung einer Heizungsanlage, welche für die Nachspeisung?

Die Industrie hat viele Lösungen entwickelt, um mit für alle Anlagengrößen verfügbaren Füllgeräten aufbereitetes Heizungswasser einzuspeisen.

Ob dabei ein stationäres oder mobiles Füllgerät zum Einsatz kommt, ist von der Anlagengröße oder von der Größe des Betriebs abhängig. Zu beachten ist: Das Vorschalten einer Füllkombination ist nach DIN EN 1717 bei der Befüllung zwingend notwendig.

Wird mobil erstbefüllt, ist zur Nachspeisung ein Nachfüll- und Aufbereitungssystem (inkl. Systemtrenner) einzubauen.

Auch ein wichtiger Punkt: Selbst einige Hersteller von elektronisch gesteuerten Hocheffizienz-Umwälzpumpen erwarten, dass das Heizungswasser den Vorgaben der VDI 2035 entspricht. Wird also eine alte Pumpe gegen eine neue ausgetauscht, muss auch die Qualität des Heizungswassers stimmen. Hier bietet sich eine Aufbereitung im sogenannten "Bypass-Verfahren" an, eine Nachfüll- und Aufbereitungslösung ist nachzurüsten.

Für die Wasseraufbereitung in Heizungsanlagen: das 'Heaty Mobile' von UWS Technologie
Quelle: UWS Technologie
Für Wasseraufbereitung in Heizungsanlagen - "Heaty Mobile" von UWS Technologie.

'FüllKombi BA Plus' von Caleffi.
Quelle: Caleffi
Die 'FüllKombi BA Plus' von Caleffi.

Wer haftet bei Schäden durch "mangelhaftes Heizungswasser"?

Grundsätzlich gilt: Der Errichter (sprich: Anlagenbauer) ist für die Gesamtheizungsanlage - es entsteht ein System, er wird zum Hersteller - verantwortlich. Das System muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Ist ein Fachplaner mit im Boot, trägt dieser ebenfalls ein Haftungsrisiko. Um sich jedoch vor Haftungsansprüchen schützen zu können, muss das Heizungswasser (Erstbefüllung und Nachspeisung) den VDI-Vorgaben entsprechen. Doch damit ist es noch lange nicht getan. Zwar ist der Betreiber für den ordnungsgemäßen Zustand des Heizungswassers verantwortlich; aber: Selbst die VDI 2035 geht davon aus, dass der Betreiber als Nichtfachmann dieser Pflicht nicht allein gerecht werden kann. Deshalb müssen sowohl der jeweilige SHK-Betrieb als auch der Fachplaner den Betreiber beratend unterstützen.

Das hat auch einen rechtlichen Hintergrund, da im Garantie- oder Gewährleistungsfall der ordnungsgemäße Zustand des Wassers geprüft wird. Deshalb hat der Installateur zur eigenen Sicherheit als Anlagenersteller, und natürlich auch der Betreiber, eine Dokumentationspflicht.

Dazu schlägt die VDI 2035 die Führung eines Anlagenbuches vor. Es soll dokumentieren, welche Maßnahmen erforderlich sind bzw. durchgeführt wurden. Das Anlagenbuch fasst alle wichtigen Parameter beider Richtlinienteile praktisch zusammen. Dazu muss das Füll- und Ergänzungswasser hinsichtlich seiner Gesamthärte, des pH-Wertes und seiner Leitfähigkeit kontinuierlich gemessen werden. Die Ergebnisse sind einzutragen, genauso die nachgefüllten Mengen an Ergänzungswasser.

Gehört das Anlagenbuch zum Lieferumfang der Heizungs-Systemhersteller?

Der Systemtechnikanbieter Vaillant hat beispielsweise für seine Fachhandwerkspartner ein Anlagenbuch aufgelegt, um ähnlich dem Inspektionsnachweis eines Autos alle Inspektionen, Wartungen, Reparaturen und Arbeiten an der Heizung verfolgen zu können. Das schließt auch Nachweise und Dokumentationen zur Wasserqualität bzw. Wasseraufbereitung nach VDI 2035 ein.

Dass ein Anlagenbuch direkt mitgeliefert bzw. als Service für Fachhandwerkspartner angeboten wird, ist aber leider noch die Ausnahme. Häufig taucht das Stichwort "Heizungswasser prüfen" nur in den mitgelieferten Unterlagen für die fälligen Inspektionen/Wartungen auf.

Besser machen es einige Komponentenanbieter bzw. Hersteller von Erstbefüllungs- und Nach-füll-/Aufbereitungssystemen wie z. B. Berkefeld (Veolia Water Technologies), BWT, Caleffi, perma-trade Wassertechnik, Syr oder UWS Technologie.

Zusammenfassung

Fachhandwerker und Fachplaner sind beim Thema Wasseraufbereitung in Heizungsanlagen umfangreich in der Pflicht. Die Praxis zeigt, dass sie gut beraten sind, wenn sie den Empfehlungen der einschlägigen Normen und Richtlinien folgen, da sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Arbeitsgrundlage darstellen.

Umso wichtiger ist es, sich eine kleine Checkliste anzulegen:

  • Intensives Lesen der Montage- und Bedienungsanleitung. Bei Unklarheiten sollte man sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Abweichungen können zum Verlust von Ansprüchen führen.

  • Der Betreiber ist über seine Pflichten und die Notwendigkeit zur Einhaltung der Vorgaben aufzuklären. So lassen sich auch die Mehrkosten besser darstellen.

  • Führen eines Anlagenbuches. Das komplexe High-Tech-Produkt Heizungsanlage bedingt eine nutzerorientierte Dokumentation aller Arbeiten und Vorgänge. Das Buch ist auch der Nachweis, wenn es bei Schadensfällen zu Auseinandersetzungen zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Hersteller kommt. Der Betreiber wird sich bei etwaigen Forderungen an den Installationsbetrieb und bei größeren Anlagen auch an den Fachplaner wenden. Diese sind im Garantie- oder Gewährleistungsfall in der Beweispflicht, dass alle Arbeiten norm- und vorgabenkonform durch-geführt wurden. Nur über einen lückenlosen "Lebenslauf" der Heizung anhand des Anlagenbuches kann dies dargestellt werden. Ansonsten muss zweifelsfrei belegt werden können, dass die Ursache/der Schaden nicht aus der eigenen Arbeit resultiert.

Von Dietmar Stump
Pressebüro DTS
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