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Wasseraufbereitung in Heizungsanlagen: Frequently Asked Questions

Mittwoch, 27.07.2016

Für die Wasseraufbereitung in Heizungsanlagen gilt: kein Trinkwasser! Aufbereitet muss das Wasser sein, sagen die Heizungshersteller, sagt die VDI 2035. Sonst: Funktionsstörungen oder sogar Versagen wichtiger Bestandteile. So weit, so eindeutig. Sollte man meinen. Dennoch herrscht weiter Unsicherheit bei den SHK-Betrieben und Fachplanern wenn es um das Thema Wasseraufbereitung für Heizungsanlagen geht. In diesem Beitrag gibt es deswegen die FAQs zum Thema Wasseraufbereitung in Heizungsanlagen.

Ein Kind betrachtet mit einer Lupe ein mit gelber Flüssigkeit gefülltes Reagenzglas.
Quelle: DragonImages - Fotolia.com
In unserem FAQ geht es um die Wasseraufbereitung in Heizungsanlagen.

Warum muss eine moderne Heizungsanlage überhaupt mit aufbereitetem Heizungswasser betrieben werden?

Trinkwasser enthält Bestandteile, die dem komplexen Gebilde - mit vielen Systemkomponenten - einer modernen Heizungsanlage schaden können.

Beispielsweise Salze, wie Calcium und Magnesium. Genauso Mineralien, wie Chlorid, Sulfat und Nitrat. In der Trinkwasserverordnung ist beispielsweise ein Höchstwert für Chlorid von 250 mg/l definiert, mit dem Zusatz "das Trinkwasser sollte nicht korrosiv wirken". Gleiches gilt für Sulfat.

Quintessenz: Salze und Mineralien verursachen Kalkablagerungen und Korrosion in Heizungsanlagen. Das kann wiederum zu Funktionsstörungen und sogar zum Versagen von Systemkomponenten führen, auch der Wärmeübergang kann beeinträchtigt werden.

Gerade der Werkstoff Aluminium reagiert "allergisch" auf eine falsche Beschaffenheit des Heizungswassers. Deshalb ist eine Wasseraufbereitung in Heizungsanlagen nötig.

Gibt es Normen oder Vorschriften, die die Beschaffenheit des Heizungswassers regeln?

Wie Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen vorgebeugt werden kann, ist in der VDI 2035 definiert. Sie besteht aus zwei Teilen: Blatt 1 regelt die Vermeidung von Steinbildung, Blatt 2 die Vermeidung von Korrosionsschäden.

Obwohl es das Blatt 1 schon seit 2005, das Blatt 2 seit 2009 gibt, haben diese Vorgaben erst in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, da die Heizungshersteller Garantie- und Gewährleistungsansprüche immer mehr vom Zustand des Heizungswassers - Einhaltung von vorgegebenen Richtwerten - abhängig machen.

Interessant: Außer in Deutschland gibt es nur noch in Österreich (ÖNORM H 5195-1) und in der Schweiz (SWKI-Richtlinie BT 102-01) ähnliche Qualitätsvorgaben.

Gibt es auch Vorgaben der Heizungshersteller?

Ja, sie sind in der Montage- und Bedienungsanleitung zu finden, meistens sind die Anforderungen an die VDI 2035 angelehnt.

Welche Vorgaben/Angaben machen die Hersteller?

Als Beispiel soll hier exemplarisch ein Gas-Brennwert-Gerät (Leistung 4 bis 14 kW) eines namhaften Herstellers dienen. An das Heizungswasser stellt er folgende Anforderungen:

  • Unbehandeltes Füll- und Ergänzungswasser muss Trinkwasserqualität haben und vorfiltriert sein.
  • Der pH-Wert muss bei 8,5 + 0,5 liegen.
  • Es darf kein Sauerstoffeintrag erfolgen (max. 0,05 mg/l).
  • Die zulässige Wasserhärte ist im Verhältnis zum Füll- und Ergänzungswasser zu bestimmen. Wenn die genaue Füllwassermenge nicht bekannt ist, gibt es eine Tabelle zur überschlägigen Einschätzung. Über ein Diagramm kann die Gesamthärte (in °dH) ermittelt werden. Sie zeigt, ob Maßnahmen zur Wasseraufbereitung in der Heizungsanlage erforderlich sind. Über der Grenzkurve ist das Wasser aufzubereiten, darunter nicht. Als Hinweis ist zu finden: Füll- und Ergänzungswassermenge in einem Anlagenbuch dokumentieren.
  • Als Aufbereitungsmaßnahme empfiehlt der Hersteller, das Füll- und Ergänzungswasser vollständig zu entsalzen (Empfehlung: Mischbettverfahren). Interessant der nächste Punkt:
  • Bei vollentsalztem Heizungswasser darf laut Hersteller die Ergänzungswassermenge bis zu zehn Prozent des Anlageninhalts unbehandelt sein, höhere Ergänzungswassermengen müssen dagegen ebenfalls entsalzt werden.

Ein Widerspruch: Auf der einen Seite soll das Füll- und Ergänzungswasser vollständig entsalzt sein. Auf der anderen Seite darf bis zu einem gewissen Anteil unbehandeltes Wasser nachgefüllt werden.

Im Grunde eine nicht praxisgerechte Aussage, da suggeriert wird, dass eigentlich auf ein Aufbereitungssystem für Heizungswasser verzichtet werden kann - wenn nicht mehr als zehn Prozent Wasser nachgefüllt werden muss.

Also irgendwann später ein Nachfüll-Aufbereitungssystem nachrüsten?

Wohl keine Lösung, da die Gefahr besteht, dass sich durch Nachfüllen mit unbehandeltem Wasser der pH-Wert verändert und dieser danach aus dem erlaubten Bereich läuft.

Wie wichtig der Parameter pH-Wert ist, zeigt sich in der Tatsache, dass er direkt nach Inbetriebnahme, dann nach etwa vier Wochen Betrieb und bei der jährlichen Gerätewartung zu prüfen ist. Bei Bedarf kann der pH-Wert durch Wasserbehandlung erhöht werden.

Bei der Enthärtung durch Kationenaustauscher warnt der Hersteller davor, dass alkalisches Heizungswasser entsteht und das Gerät durch Korrosion und Ablagerungen beschädigt werden kann. Lösung: Der pH-Wert muss zusätzlich stabilisiert werden.

Zur Härtestabilisierung sollten jedoch nur Inhibitoren verwendet werden, deren Hersteller gewährleisten, dass der Wärmeübertrager im Gerät nicht korrosiv angegriffen wird und es zu keiner Schlammbildung kommt.

Was ist der Unterschied zwischen Wasserenthärtung und Wasserentsalzung?

Um das zu verstehen, bedarf es chemischer Kenntnisse:

Beim Enthärtungsprozess (durch Kartusche mit Ionentauscherharz) werden Calcium- und Magnesium-Ionen durch Natrium-Ionen ersetzt, ohne jedoch die Menge der im aufbereiteten Wasser enthaltenen Salzmoleküle zu verändern.

Die Leitfähigkeit des Wassers bleibt unverändert, die restlichen Inhaltsstoffe werden nicht entfernt. Bei enthärtetem (weichem) Wasser wird die Gefahr von Kesselsteinbildung reduziert. Zur Vorbeugung von Korrosion kann jedoch zusätzlich eine Wasserbehandlung erforderlich werden.

Der Entsalzungsprozess (durch Kartusche mit Mischbettharz) ersetzt dagegen nicht nur die Calcium- und Magnesiumsalze, sondern entfernt auch alle anderen Salzmoleküle und mineralischen Bestandteile aus dem Wasser - eine weitere Behandlung ist i.d.R. nicht erforderlich.

Durch Demineralisierung entsteht salzarmes Wasser, die elektrische Leitfähigkeit des Mediums wird reduziert. Die Gefahr von Kesselsteinbildung und Korrosion ist damit sehr niedrig. Bei definierten Grenzwerten des pH-Wertes oder speziellen Anforderungen der Kesselhersteller ist man mit der "salzarmen Fahrweise" auf der sicheren Seite.

Was spricht für und was gegen die Methode der Wasserenthärtung?

Die Leitfähigkeit des Wassers bleibt unverändert. Da nicht alle Salze und Mineralien mit dieser Methode entfernt werden, muss das Wasser zur Korrosionsvermeidung evtl. zusätzlich behandelt werden. Gibt der Hersteller entsalztes Heizungswasser vor, ist für den Betrieb mit enthärtetem Wasser eine Freigabe einzuholen.

Was spricht für und was gegen die Methode der Wasserentsalzung?

Alle Salze und Mineralien werden entfernt, die Leitfähigkeit des Wassers wird reduziert. Eine zusätzliche Behandlung zur Korrosionsvermeidung ist i.d.R. nicht notwendig, das Wasser wird nicht mit Chemikalien belastet. Ob Wasserenthärtung oder Wasserentsalzung: Die Herstellervorgaben müssen unbedingt beachtet werden.

Von Dietmar Stump
Pressebüro DTS
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