Wärme

Vorausschauend geplant

Freitag, 20.08.2021

Tabelle: Wärmeleitfähigkeiten und Wärmedurchlasswiderstände von verschiedenen Oberbodenbelägen.
Quelle: Uponor
Wärmeleitfähigkeiten und Wärmedurchlasswiderstände von verschiedenen Oberbodenbelägen im Vergleich.

Der Bodenbelag spielt eine Rolle

Ob eine Oberflächentemperatur als warm oder kalt empfunden wird, hängt entscheidend vom Oberbodenbelag ab. Ob Parkett, Teppich, Fliesen oder Laminat – das hat einen erheblichen Einfluss auf die Wärmeleistung bei gleicher Vorlauftemperatur, denn die Beläge unterscheiden sich in ihrer Wärmeleitfähigkeit und haben verschiedene Widerstandsbeiwerte. Während Fliesen und Steinfußböden Wärme bekanntlich besonders gut leiten, haben Teppichböden einen hohen Widerstandsbeiwert. Parkett besitzt ebenfalls eher hohe Widerstandsbeiwerte – allerdings werden auf Holzfußböden bereits niedrigere Temperaturen als angenehm empfunden. Grundsätzlich gilt, dass Parkett verklebt sein sollte und manche Holzarten sich besser als andere anbieten – vor allem, weil sie unterschiedlich auf Änderungen der Luftfeuchtigkeit reagieren. Eiche und Ahorn sind beispielsweise weniger sensibel als andere Hölzer. Schwimmend verlegtes Laminat ist als Oberbodenbelag bei einer Fußbodenheizung trotz seines nominell geringen Widerstandsbeiwertes wärmetechnisch genauso ungünstig wie ein dicker Teppich oder ein dickes Parkett: Durch diese Verlegeart entstehen Lufträume, die als Wärmedämmung wirken. Um bei der Auslegung auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt Uponor für Wohngebäude, die Flächenheizung für den ungünstigsten, jedoch noch zulässigen Wärmeleitwiderstand des Oberbodens auszulegen. So können Hausbesitzer bei einer späteren Renovierung den Steinoberboden in einem Wohnraum durch einen Parkett- oder Teppichboden ersetzen – ohne die Heizwasservorlauftemperatur zu erhöhen. Die Anpassung der sich dadurch ändernden Massenströme im Heizkreis kann mit der Uponor-„Smatrix“-Regelung automatisch erfolgen.

Auch für den Installateur spielt der gewählte Oberbodenbelag eine Rolle. Je nach Wärmeleitfähigkeit müssen die Verlegeabstände angepasst werden. So ist bei Fliesen- und Steinfußböden etwa darauf zu achten, dass keine unangenehmen Temperaturwelligkeiten an der Oberfläche entstehen – der Verlegeabstand sollte entsprechend gering sein. Grundsätzlich gilt, dass nach DIN EN 1264 der Verlegeabstand maximal 1 cm vom geplanten Wert abweichen darf. Auch mit dieser Anforderung sollen die Temperaturwelligkeiten möglichst gering gehalten werden.

Foto: Der Verlegeabstand einer Fußbodenheizung.
Quelle: Uponor
Der Verlegeabstand einer Fußbodenheizung richtet sich nach vielen Faktoren, beispielsweise dem geplanten Oberbodenbelag oder der Raumnutzung und der gewünschten Rauminnentemperatur.

Auch auf die Nutzung kommt es an

Nicht nur der Oberbodenbelag spielt für die Auslegung der Fußbodenheizung eine große Rolle, entscheidend ist auch die Raumnutzung. So kann ein Raum in verschiedene Zonen und damit in unterschiedliche Heizkreise geteilt sein. Auf diese Weise wurde früher beispielsweise vor einer großen Fensterfront der Verlegeabstand verringert, um dem Kaltluftabfall am Fenster entgegenzuwirken. Das ist bei der heutigen Scheibentechnologie nicht mehr nötig – eine klassische Randzone schafft sogar eher Probleme. Der geringere Wärmeverlust durch besser gedämmte Außenwände führt zu einem niedrigeren Wärmebedarf der Räume. Dieser würde gerade im Schwachlastbetrieb schon allein durch die Randzone abgedeckt werden, was nicht für Wohlempfinden sorgt. Denn: Der Fußboden wäre in der Randzone angenehm warm, im eigentlichen Aufenthaltsbereich bliebe er jedoch kalt. Um das auszuschließen, sollten – wenn in einem Raum zwei Heizkreise benötigt werden – diese ungefähr gleich lang sein. Dann ist der hydraulische Abgleich einfach und der Raum erhält eine gleichmäßige Oberflächentemperatur. Eine Ausnahme ist das Schlafzimmer, wenn unter dem Bett nicht oder weniger geheizt werden soll. In Küchen ist es dagegen besonders wichtig, die Fußbodenheizung im ganzen Raum, also auch unter den Küchenschränken, zu verlegen – vor allem, wenn die Küchenzeile an einer Außenwand steht. Denn das beugt einer Schimmelbildung effektiv vor.

Grundsätzlich gilt, dass jeder Raum einzeln geregelt werden sollte. Hier behält das GEG die Anforderungen aus der EnEV bei: Jeder Raum, der mehr als 6 m2 misst, muss mit einer Einzelraumregelung ausgerüstet werden. Daraus folgt logisch, dass in kleineren Räumen kein eigener Heizkreis nötig ist. Ob aus Behaglichkeitsgründen ein eigener Heizkreis für beispielsweise ein Gäste-WC oder ein zweites kleines Badezimmer im Einfamilienhaus trotzdem sinnvoll ist, sollten Planer/Fachhandwerker und Bauherr besprechen.

Von Sven Petersen
Referent Uponor Academy CE
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