Wärme

Hallenheizungshersteller sind gefordert!

ErP-Richtlinie für gasbetriebene Warmlufterzeuger, Dunkel- und Hellstrahler

Donnerstag, 23.11.2017

Die ErP-Richtlinie schafft EU-weit einheitliche Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, klassifiziert die einzelnen Produktgruppen, LOTs genannt, und bewertet darin die unterschiedlichen Energieeffizienzen. Zum 1. Januar 2018 ­ergeben sich für die LOTs 20 und 21 (Hell- und Dunkelstrahler, Gas-Öfen, Gas-Kamine bzw. dezentrale Warmlufterzeuger und zentrale Kalt- und Warmlufterzeuger) wichtige Neuerungen, die im folgenden Beitrag beschrieben werden.

Die Grafik zeigt einen Mann, der von verschiedenen Symbolen umgeben ist und auf eines zeigt.
Quelle: wladimir1804 / https://de.fotolia.com/
Ab Januar 2018 gibt es für Hell- und Dunkelstrahler, Gas-Öfen, Gas-Kamine bzw. dezentrale Warmlufterzeuger und zentrale Kalt- und Warmlufterzeuger wichtige Neuerungen.

Ja, es ist bereits genug über die ErP-Richtlinie (Energy-related Products) geschrieben worden und ja, die meisten wissen, würden nur noch die effizientesten Produkte zum Einsatz kommen, könnten Treibhausgasemissionen weiter gesenkt, Feinstaubbelastungen minimiert, kurzum die Umwelt insgesamt geschont werden. Aber so leicht ist das nicht.

Bis die ErP-Richtlinie, auch Ökodesign-Richtlinie genannt, in allen Bereichen greift, müssen sich Verbraucher bzw. Planer in ihren Entscheidungsprozessen – gerade in der komplexen Haustechnik – auf die Effizienz-Aussagen der Hersteller verlassen. Und weil ja "Klappern" bekanntlich zum Geschäft gehört, wird da gerne mal etwas übertrieben und ein paar Prozentpunkte hoch oder runter gerechnet, je nachdem, in welcher Richtung es für den Verkaufsprozess dienlich ist.

Welches Produkt aber tatsächlich das effizienteste ist, kann vom Käufer bzw. Planer bislang für viele Produktgruppen nicht objektiv bewertet werden.

Energetisch (endlich) die Heizsaison berücksichtigen

Die ErP-Richtlinie bringt hier Licht ins Dunkle. Sie schafft EU-weit einheitliche Vorschriften zur umwelt-gerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, klassifiziert die einzelnen Produktgruppen, LOTs genannt, und bewertet darin die unterschiedlichen Energieeffizienzen. Letztlich wird über eine einheitliche Kennzeichnungspflicht eine Vergleichbarkeit von Energieverbräuchen geschaffen. Das kennzeichnungspflichtige Ergebnis aus der ErP sind demnach Energieeffizienzen, die sich aus unterschiedlichen Parametern errechnen lassen.

"Endlich", wie Uwe Flohren, Prokurist des Hallenheizungsherstellers Schwank und Vorsitzender des figawa-Arbeitskreises für Gasinfrarotstrahler, meint. "Gerade mit der ErP-Richtlinie für die Produktgruppe der Raumheizgeräte (LOT 20 und 21) werden gemeingültige Bewertungskriterien geschaffen, die den Verbrauchern und Planern helfen, die Systeme objektiv zu bewerten. Man kann fast sagen, es ist damit ein großer Schritt in Richtung Verbraucherschutz, also Energiekostenersparnis, gemacht worden."

Blick von oben in eine Industriehalle.
Quelle: Schwank
Gasbetriebene Warmlufterzeuger, Dunkelstrahler sowie Hellstrahler, die ihren Wirkungsgrad im Teillastbetrieb ("Saisonal Efficiency") konstant halten können, werden die ErP-Richtlinie zum Stichtag 1. Januar 2018 erfüllen. Produkte, die den von der EU-Kommission festgelegten Mindestwirkungsgrad aber nicht erreichen, dürfen ab 1. Januar 2018 nicht mehr verkauft werden.

Und tatsächlich: Zum 1. Januar 2018 müssen Hersteller von zentralen und dezentralen Raumheizgeräten den Effizienzfaktor ersichtlich in ihren Unterlagen kommunizieren. Zudem dürfen Geräte, die die Mindesteffizienz der ErP-Richtlinie nicht erfüllen, nicht mehr vertrieben werden. Dieser Wert, die sogenannte "Saisonale Energieeffizienz (η(s[eta]))", wird im LOT 20 (Produktgruppe für Hell- und Dunkelstrahler, Gas-Öfen, Gas-Kamine) wesentlich über den thermischen Wirkungsgrad und den Strahlungsfaktor η(s,RF) der Geräte bestimmt.

Die Grafik zeigt die Bewertung für das LOT 20.
Quelle: Schwank
Die sogenannte "Saisonale Energieeffizienz (ηs[eta])" wird im LOT 20 (Produktgruppe für Hell- und Dunkelstrahler, Gas-Öfen, Gas-Kamine) wesentlich über den thermischen Wirkungsgrad und den Strahlungsfaktor ηs,RF der Geräte bestimmt. Die Betrachtung der Teil- und Volllasteffizienzen, was der Berücksichtigung einer durchschnittlichen Heizsaison gleichkommt, ist zugleich auch eines der Hauptmerkmale dieser ErP-Richtlinie.

Die Betrachtung der Teil- und Volllasteffizienzen, was der Berücksichtigung einer durchschnittlichen Heizsaison gleichkommt, ist zugleich auch eines der Hauptmerkmale dieser ErP-Richtlinie. Die für die Richtlinie zuständige Kommission hat richtigerweise erkannt, dass Heizungen im Schnitt 85 Prozent im Teillastbetrieb, also in den Übergangszeiten, arbeiten und nur zu etwa 15 Prozent der Volllastbetrieb abverlangt wird (dieses Verhältnis gilt im Übrigen auch für alle anderen Heizgeräte wie z.B. Brennwertkessel).

Zudem wird eine schlechte Regelbarkeit von Heizgeräten (z. B. einstufig) ebenso mit Verlustpunkten "bestraft", wie Heizgeräte, die viel Hilfsenergie benötigen. Effiziente elektrische Antriebe und Ventilatoren werden so zu einem Muss.

Für dezentrale Warmlufterzeuger und zentrale Kalt- und Warmlufterzeuger, festgeschrieben im LOT 21, geht man von der gleichen Annahme aus. Auch hier spielt die Anpassung an die saisonalen Bedingungen eine große Rolle. Der thermische Wirkungsgrad η(s,th) berücksichtigt das Teil- und Volllastverhalten der Geräte.

Die Grafik zeigt die Bewertung für Produkte aus LOT 21.
Quelle: Schwank
Die Anpassung an die saisonalen Bedingungen spielt auch bei dezentralen Warmlufterzeugern und zentralen Kalt- und Warmluft erzeugern, festgeschrieben im LOT 21, eine große Rolle.

Klaus Dödtmann, Prokurist des Herstellers von direktbeheizten Warmlufterzeugern nordluft Wärme- und Lüftungstechnik und Vorsitzender des figawa-Arbeitskreises der Warmlufterzeuger: "Die ErP-Richtlinie hat uns zweifelsohne wichtige Impulse für die Entwicklung neuer Warmluftgeräte gebracht. Das Potential, inwieweit Warmluftgeräte den Brennwertanteil ausnutzen können, ist heute ebenso wichtig, wie die Möglichkeit der Modulation, also Teil- und Volllastverhalten."

Die figawa, die Bundesvereinigung der Firmen im Gas-Wasserfach e.V., hat die europäische Kommission bei der Entwicklung der neuen Richtlinie mit unterstützt und wichtige Impulse im Sinne einer praxisgerechten ­Umsetzung geliefert.

figawa-Geschäftsführer Harald Petermann vom Fachbereich Gas betont, dass die Ökodesign-Richtlinie gerade für die Branche der Hallenheizungshersteller ein wichtiger Meilenstein sei: "Um die geforderten Werte der ErP-Richtlinie zu erreichen, müssen sich einige Hersteller mächtig ins Zeug legen. Das Positive daran: Man spürt regelrecht, dass die Branche mit Hochdruck an noch effizienteren Geräten arbeitet. Die Kennzeichnungspflicht schafft deutlich mehr Transparenz, die Hersteller messen unter gleichen Bedingungen und müssen korrekte Werte angeben. Die Branche hat hiermit die Chance, mit hervorragenden Effizienzwerten zu überzeugen."

Kritik bringt die ErP voran

Wie jede Verordnung oder Richtlinie muss sich auch die ErP-Richtlinie mit Kritikpunkten auseinandersetzen. So gibt es Kritiker, die meinen, dass die gebildeten LOTs nicht immer ein homogenes Bild abgeben. Will heißen, die Produktgruppen seien nicht 1:1 vergleichbar und es müssten andere Bewertungsmaßstäbe gefunden, andere Grenzwerte festgelegt bzw. neue LOTs gebildet werden.

Auch in der praktischen Umsetzung stoße die Richtlinie fallweise an ihre Sinnhaftigkeit, vgl. die Diskussionen rund um die Einführung von Produkt- und Paketlabeln für Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher sowie Kombiheizgeräte zum 26. September 2015.

"Das Fundament stimmt! Klar, dass jedes LOT im Umgang mit den ErP-Richtlinien lernen muss. Wichtig ist, dass die Erfahrungen auf europäischer Ebene zurückgespielt werden und die regelmäßige Überarbeitung somit »step-by-step« besser, ja, praxistauglicher wird. Und mit praxistauglicher meine ich auch die sinnige Beurteilung von Aufwand und Nutzen, die in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen", so Petermann.

Fazit

Die ErP-Richtlinie ist allen Kritikpunkten zum Trotz schon wegen der Kennzeichnungspflicht und der damit gewonnenen Transparenz ein Gewinn. figawa-Geschäftsführer Harald Petermann: "Die Richtlinie schafft hingegen noch mehr. Die Hersteller messen die Geräte europaweit nach genormten Verfahren und vielleicht hat man eine Branche über die Bewertung der Teillastwerte so zu Innovationen motiviert. Der Gewinner ist in jedem Falle der Verbraucher, der sich über bessere Effizienzen und damit einhergehend geringere Energiekos­ten freuen kann. Aber auch der Planer kann nun nach objektiven Bewertungskriterien beurteilen und seine Kunden besser beraten."

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