Lüftung

Erweitertes Aufgabenfeld für TGA-Spezialisten

RLT-Anlagen und Brandschutzklappen prüfen und instand halten

Dienstag, 06.04.2021

Die regelmäßige Wartung der Heizung bieten die meisten Unternehmer der TGA- und SHK-Branche nach der Installation ganz automatisch an. Und das Angebot wird in der Regel vom Gebäudebetreiber auch gerne angenommen. Ein wachsendes Bewusstsein ist ebenfalls für die kontinuierliche Wartung der Trinkwasser-Installation zu erkennen. Die Notwendigkeit der regelmäßigen Inspektion von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen), inklusive der Brandschutzklappen, haben Gebäudebetreiber allerdings kaum im Blick.

Foto: Sachverständiger Theo Reuter.
Quelle: Wöhler
Nach Einschätzung des Sachverständigen Theo Reuter erfüllen etwa die Hälfte der raumlufttechnischen Anlagen nicht die erforderliche Dichtheit. Hohe Leckageraten führen zu vielfältigen Nachteilen. Gravierender ist auch das Risiko der Ausbreitung giftiger Rauchgase im Brandfall.

Diese Arbeiten im Rahmen einer umfassenden Instandhaltung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) anzubieten, erleichtert es aber Betreibern, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen – und verschafft so beispielsweise Unternehmern aus der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche (SHK-Branche) gleichzeitig ein lukratives Zusatzgeschäft. Denn die dazu erforderlichen Aufwendungen an Geräten und Qualifizierung sind vergleichsweise überschaubar, tragen aber perspektivisch zur Stabilisierung des Geschäftserfolgs bei: Dichtheitsprüfgeräte, wie das Wöhler-„DP 700“, oder Inspektionskameras, wie die Wöhler-„VIS 700“, sind eine ideale Kombination, um RLT-Anlagen prozesssicher auf Funktions- und Betriebssicherheit zu überprüfen und das auch entsprechend zu dokumentieren.

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind in Zweckneubauten häufig anzutreffen. Die neue Strategie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird vermutlich dazu führen, dass gerade bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden außerdem vermehrt Lüftungsanlagen nachgerüstet werden. Denn diese Maßnahme ist ab 2021 förderfähig. Dass eine RLT-Anlage ebenso regelmäßig instand zu halten ist, wie beispielsweise eine Heizungs- oder Trinkwasseranlage, ist für viele Gebäudebetreiber jedoch neu. Dabei geht es aber nicht nur um den Erhalt der Raumluftqualität und Energieeffizienz, sondern insbesondere um die Sicherheit im Brandfall. Denn gerade Brandschutzklappen müssen regelmäßig inspiziert werden. Das Werbeversprechen „wartungsfreier Brandschutzklappen“ einiger Hersteller täuscht möglicherweise über diese Notwendigkeit hinweg.

Lüftungsanlagen und Sicherheit im Brandfall

Der Hintergrund: Bei einem Feuer kann sich der Rauch vom Brandherd aus über die Lüftungsanlage in andere Gebäudeteile verbreiten. Um das zu verhindern, werden Brandschutzklappen in der Lüftungszentrale sowie an verschiedenen Stellen im Gebäude eingebaut; beispielsweise an den definierten Brandschutzabschnitten. Alle Brandschutzklappen müssen regelmäßig innen wie außen einer Sichtkontrolle unterzogen und die Funktion überprüft werden.

Giftige Rauchgase können sich aber ebenso über undichte Lüftungskanäle ausbreiten. Sogar neu installierte RLT-Anlagen weisen oft unzulässig hohe Leckageraten auf, berichtet der Bausachverständige Theo Reuter. Nach seiner Einschätzung erreichen etwa 50 Prozent aller Lüftungsanlagen nicht die geforderte Dichtheit. „Die Ursachen sind vielfältig. Montagefehler der Lüftungskanäle, bei denen das innenliegende Dichtband nicht wirklich luftdicht abschließt, ist nur ein Grund. Vielfach sind die Kanäle selbst und sogar Brandschutzklappen nicht so dicht, wie die Hersteller es mit der Dichtheitsklasse angeben“, so Reuter. Deshalb rät der Sachverständige dringend zu einer Dichtheitsprüfung einer RLT-Anlage – sowohl bevor sie in Betrieb genommen wird als auch in regelmäßigen Abständen während der Nutzung.

Die zuverlässige Funktion von Brandschutzklappen ist im Ernstfall aber noch viel entscheidender. Deshalb muss eine halbjährliche Kontrolle erfolgen. Wenn bei zwei Funktionsprüfungen in Folge keine Mängel auftraten, kann das Inspektionsintervall auf ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Herstellerhinweise das zulassen. Zu prüfen ist unter anderem, ob die Brandschutzklappe vollständig auf und zu fährt, ohne zu verklemmen. Sind Brandschutzklappen elektromotorisch betrieben und mit Endschaltern ausgerüstet, kann diese Überprüfung am Schaltschrank erfolgen. Doch auf eine regelmäßige Sichtinspektion darf dennoch nicht verzichtet werden, damit innere und äußere Schäden frühzeitig entdeckt werden. Das gilt insbesondere, wenn nur eine Position der Brandschutzklappe im Schaltschrank abgefragt wird. Denn nur wenn die geöffnete und die geschlossene Position ohne zu verklemmen erreicht werden, ist die Funktion sicher gewährleistet.

Geräte für die Inspektion

Für die Dichtheitsmessung von RLT-Anlagen und die Sichtinspektion von Kanälen und Brandschutzklappen sind lediglich zwei Geräte erforderlich, die viele SHK-Fachhandwerker ohnehin nutzen. Der Baudiagnostiker Theo Reuter empfiehlt für die Dichtheitsprüfung: „Ohne großen Aufwand lassen sich abschnittsweise Kanalstrecken über automatisch arbeitende Dichtheitsprüfgeräte, wie das Wöhler-»DP 700«, mit Über- oder Unterdruck beaufschlagen und auf Leckagen überprüfen.“ So eine Messung benötige manchmal weniger als eine Stunde. Welche Leckageströme dann tolerabel sind, ist der DIN EN 16798-3 („Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden“) und der DIN 1946-6 („Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen“) zu entnehmen.

Foto: Dichtheitsprüfung einer RLT-Anlage.
Quelle: Wöhler
Theo Reuter plädiert für eine obligatorische Dichtheitsprüfung einer RLT-Anlage noch vor der Einregulierung, um notwendige Nachbesserungen einfach ausführen zu können.

Bei der Sichtinspektion zur hygienischen Überprüfung der Lüftungskanäle und dem Zustand der Brandschutzklappen setzt Theo Reuter auf die Videoinspektionskamera Wöhler-„VIS 700“. Insbesondere bei der Überprüfung von Brandschutzklappen liefern das hochauflösende Objektiv und die Fernsteuerung des Kamerakopfes detailgetreue Bilder aus dem Inneren der Klappe. Verunreinigungen oder mechanische Schäden am Gehäuse, die zu einem Verklemmen des Klappenblatts führen können, sowie beschädigte Dichtungen werden sofort erkennbar. Fotos der Mängel lassen sich dann abspeichern, ebenso eine Videoaufzeichnung einzelner Sequenzen oder der gesamten Kamerafahrt.

Zu empfehlen ist aber, die gesamte Videoinspektion einer Lüftungsanlage zu dokumentieren, meint Reuter. So kann der Gebäudebetreiber jederzeit seine Sorgfaltspflicht nachweisen. Und noch einen Vorteil sieht der erfahrene Sachverständige in der Sichtinspektion von Brandschutzklappen per Videokamera: „Auch, wenn es nicht sein sollte, sind in der Praxis doch viele Brandschutzklappen schlecht zugänglich eingebaut. Die Inspektionskamera hat eine lange Schubstange, die von der nächstgelegenen Revisionsöffnung im Lüftungskanal eingeführt werden kann. So ist eine innere Sichtkontrolle auch in unzugänglichen Brandschutzklappen ohne Demontagearbeiten möglich“, erklärt Reuter.

Die Kamera „VIS 700“ verfügt beispielweise über eine 30-Meter-Schubstange, die auf einer Haspel aufgerollt und zusammen mit dem Kontrollmonitor und der Kamerasteuerung in einem Transportkoffer untergebracht ist.

Foto: Sichtkontrolle Brandschutzklappe per Videoinspektionskamera.
Quelle: Wöhler
Der Gesetzgeber schreibt eine mindestens jährliche Sichtkontrolle aller Brandschutzklappen vor. Per Videoinspektionskamera ist dies effektiv möglich. Außerdem kann die Inspektion mit Fotos und Videos dokumentiert werden.

Qualifikation notwendig

Für die Inspektion von RLT-Anlagen und insbesondere von Brandschutzklappen ist eine Zusatzqualifikation erforderlich. Für die Dichtheitsprüfung von RLT-Anlagen vermittelt der Gerätehersteller Wöhler beispielsweise das erforderliche Wissen in kompakten Tagesseminaren. Für diese Weiterbildung erhalten anerkannte Energieeffizienz-Experten der Deutschen Energie-Agentur (dena) zudem acht Qualifizierungspunkte für ihre Weiterbildungsnachweise.

Eine Qualifizierung, die im Sinne des Gesetzgebers zur Inspektion und Instandhaltung von Brandschutzklappen befähigt, bieten vielfach die Hersteller an, aber auch Weiterbildungsakademien. Die Seminare der Brandschutzklappen-Hersteller sind in der Regel recht kostengünstig und berechtigen genauso wie die Weiterbildungen an unabhängigen Akademien, Brandschutzklappen aller Fabrikate zu überprüfen.

Fazit

Die Dichtheitsprüfung von RLT-Anlagen wird meistens unter dem Aspekt der Raumluftqualität, der Energieeffizienz oder der Vermeidung von Bauschäden durch Kondensatbildung thematisiert. Häufig noch unbeachtet ist die Gefahr, dass sich über Leckagen in Lüftungsanlagen im Brandfall giftige Rauchgase im Gebäude verteilen können. Daher ist eine Dichtheitsprüfung der RLT-Anlage noch vor dem Einregulieren und der Inbetriebnahme dringend zu empfehlen und deshalb vertraglich zu vereinbaren. Auch im weiteren Betrieb sollte in regelmäßigen Abständen die Dichtheit geprüft werden.

Ein noch größeres Sicherheitsrisiko besteht, wenn Brandschutzklappen nicht einwandfrei funktionieren. Daher gibt es die gesetzliche Pflicht, mindestens jährlich Brandschutzklappen per Sichtinspektion zu kontrollieren – am besten mit einer Videoinspektionskamera, die den Ist-Zustand per Detailfotos und Videoaufnahmen dokumentiert.

SHK-Unternehmer können diese Arbeiten zum Beispiel im Rahmen einer umfassenden TGA-Inspektion anbieten, die die regelmäßige Kontrolle der Heizungs- und Trinkwasseranlage einschließt. So lässt sich ein lukratives Geschäftsfeld mit Zukunftspotential entwickeln, das gleichzeitig den Kunden hilft, die gesetzlichen Betreiberpflichten wirtschaftlich zu erfüllen.

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