KWK

Dezentrale Stromeinspeisung: Die vermiedenen Netznutzungsentgelte dürfen nicht entfallen

Freitag, 13.01.2017

Der Referentenentwurf zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz sieht weitreichende Änderungen vor, die den künftigen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) behindern werden.

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Quelle: B.KWK

Die bisher für die dezentrale Stromeinspeisung an die Anlagenbetreiber gezahlten vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) sollen für Neuanlagen abgeschafft und für Bestandsanlagen stufenweise innerhalb von zehn Jahren auf null gesenkt werden.

Darüber hinaus sollen bestimmte Kostenbestandteile bei der künftig vorgesehenen einheitlichen Berechnung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber keine Berücksichtigung mehr finden.

Der B.KWK lehnt die Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte grundsätzlich ab.

Lediglich in Netzgebieten, in denen nachweislich aufgrund von dezentralen Einspeisungen zeitweise eine Umkehr des Stromflusses in Richtung nächsthöherer Netzebene stattfindet, könnten aus Verbandssicht zusätzliche Kosten verursachungsgerecht von den vNNE abgezogen werden.

Prinzipiell entlastet Erzeugung, die in den unteren Ebenen einspeist, die darüber liegenden Netze und Umspannungsanlagen. In Zukunft werden dezentrale Einspeiser wie Erneuerbare Energien und KWK immer höhere Erzeugungsanteile übernehmen, so dass die Einspeisung in den unteren Netzebenen zunehmen wird.

Sowohl dezentrale KWK-Einspeiser, die hohe jährliche Betriebszeiten aufweisen, als auch KWK-Einspeiser, die flexibel direkt von der Netzleitwarte gestartet werden können, besitzen einen hohen Entlastungseffekt: Sie speisen auch während kritischer Zeitpunkte ein. Aufgrund des vorliegenden Netzentlastungseffekts dürfen aus Sicht des B.KWK die vNNE für KWK-Anlagenbetreiber nicht entfallen.

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