Mehr Bauüberhang wegen Corona…

Ab 2023 komplett digitaler Bauantrag

Dienstag, 15.09.2020

Verzögert Corona die ohnehin schleppenden Baugenehmigungsverfahren noch mehr? Mit finanziellen Nachteilen für Bauherren?

Über das leidige Thema des Bauüberhangs – mit 740.000 Wohnungen der höchste seit zwanzig Jahren – berichtete das SanitärJournal zuletzt hier und hier. Dazu hat sich jetzt auch die Bundesregierung geäußert, per Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die wollte nämlich wissen, ob durch die Corona-Epidemie Baugenehmigungen noch weiter verzögert werden. Anlass der Anfrage waren Meldungen verschiedener Verbände über neuerdings sich über Monate schleppende Genehmigungsverfahren. Da die Bauverwaltungen kaum digital arbeiteten, seien sie außerstande, Arbeit effizient in das Homeoffice zu verlagern. Das erkläre die schleppende Bearbeitung – mit möglichen negativen finanziellen Folgen für die Bauherren. So werde beispielsweise das Baukindergeld nur genehmigt, wenn die entsprechende Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 2020 vorliegt.

Hier „blüht” der Wohnungsbau. Anderswo wird er durch ineffiziente Verwaltungen ausgebremst…
Quelle: Martin
Hier „blüht” der Wohnungsbau. Anderswo wird er durch ineffiziente Verwaltungen ausgebremst…

Baukindergeld auch im nächsten Jahr?

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf das Statistische Bundesamt (Destatis). In dessen Zahlen seien keine negativen Auswirkungen auf die Genehmigungsverfahren erkennbar. Im Gegenteil: Von Januar bis Mai 2020 sei die Anzahl der genehmigten Wohnungen um knappe vier Prozent gestiegen, verglichen mit dem gleichen Zeitraum im Vorjahr.

Zum Baukindergeld erklärt die Regierung, sie prüfe derzeit „die Möglichkeiten, den Förderzeitraum bzw. Fristen des Baukindergeldes zu verlängern, um Belange von Familien zu berücksichtigen, die aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen bestimmte Fristen nicht einhalten können.“

Bis Ende 2022 soll übrigens der vollständig digitale Bauantrag möglich sein, so die Regierung. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden bis dahin die wichtigsten Verwaltungsleistungen für den Bürger digital zugänglich sein. Für alle IT-Verfahren im Bereich Planen und Bauen gilt dann die verbindliche Anwendung der Standards XPlanung und XBau.

Täuscht hier das Gefühl zwischen Statistik und Realität? Wie sind ihre Erfahrungen? Schreiben Sie uns!

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