Lüftung

(Luft)Dichter an der Praxis

Freitag, 04.02.2022

Des Weiteren hat endlich ein Abgleich mit der VDI 6022 („Raumlufttechnik, Raumluftqualität“) stattgefunden. Genau genommen, besteht dieser Brückenschlag zwischen Norm und Richtlinie bereits seit 2018, als eine neue Fassung der VDI 6022 veröffentlicht wurde. Vorbehalte seitens Normenausschuss und Lüftungsgeräteherstellern gegenüber der Hygienerichtlinie lagen vor allem in der Tatsache begründet, dass deren Anwendung die Kosten einer KWL um rund 1.000 Euro erhöht hätte. In der aktualisierten „Lüftungsnorm“ gibt es nun drei Kategorien von hygienischen Anforderungen an die Qualität der Zuluft: ohne Filter (O) sowie Grundanforderungen (G) und Hygieneanforderungen (H), jeweils mit Filter. Je nach Art der lüftungstechnischen Maßnahme müssen hier dann unterschiedliche Filterklassen installiert werden, welche nun auch gemäß der aktuellen, international gültigen DIN EN ISO 16890 („Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik“) aufgeführt sind: Die Installation eines zentralen Lüftungssystems nach Hygienekategorie O ist nicht zulässig. In den Kategorien G und H werden für die Abluft jeweils Filter der Klasse G2 (ISO Coarse ≥ 30 %) und für die Außenluft G3 (ISO Coarse ≥ 45%) (nach Kategorie G) und ISO ePM1 ≥ 50 % bzw. F7-Filter (nach Kategorie H) gefordert.

Bei der Anordnung von Außen- und Fortluftdurchlässen gibt es mit der neuen DIN 1946-6 ebenfalls ein paar Änderungen. Zum einen ist heute die Ansaugung von Außenluft über einen Kellerlichtschacht grundsätzlich verboten. Wenn man bedenkt, wie selten diese Schächte gereinigt werden und welches Risiko dies für die Luftqualität darstellt, ist diese Einschränkung durchaus zu begrüßen. Außerdem legt die neue Norm erstmals eine Mindesthöhe von 70 cm über dem Erdreich für die Ansaugung fest. Bei Zehnder hat man hier jedoch bereits in der Vergangenheit mit Höhen von 1 bis 1,5 m gearbeitet.

Auch die Abstände zwischen Außen- und Fortluftdurchlässen werden nun etwas genauer thematisiert, um Kurzschlüsse zu verhindern. Wie man dies genau umsetzt, wird noch immer offengelassen. Zehnder geht seit jeher von Mindestabständen zwischen 2 und 2,5 m aus. Sollte man den Abstand nicht einhalten können, kann das Kombi-Außenwandgitter verwendet werden, welches beide Durchlässe in einem kompakten Bauteil vereint, aber clever aneinander vorbeiführt. Die neue „Lüftungsnorm“ enthält jetzt zumindest Anhaltswerte für die Mindest-Abstandsmaße, vgl. Abb. 4. Zur Veranschaulichung ein kurzes Rechenbeispiel: Gehen wir von einem Fortluftauslass unterhalb der Außenluftansaugung und einer Luftmenge von 150 m3/h aus, ergibt sich ein vertikaler Abstand von 2 m und ein horizontaler Abstand von 0 m. Auch wenn es sich hier nur um Anhaltswerte handelt, eignen sich diese bereits gut, um in der Praxis einen Kurzschluss von Außen- und Fortluft zu verhindern.

Abbildung: Bei der Anordnung von Außen- und Fortluftdurchlässen gibt es mit der neuen DIN 1946-6 ebenfalls Änderungen.
Quelle: Zehnder Group Deutschland GmbH
Bei der Anordnung von Außen- und Fortluftdurchlässen gibt es mit der neuen DIN 1946-6 ebenfalls Änderungen.

Die Kellerlüftung hat es im Zuge der Überarbeitung vom Beiblatt in den Anhang geschafft, wodurch dieser Thematik nun mehr Beachtung zu Teil wird. Die Auslegung der lüftungstechnischen Maßnahme in Kellerräumen kann nicht pauschal bestimmt werden, sondern ist davon abhängig, wie der entsprechende Raum genutzt wird. So sollten ungenutzte und unbeheizte Räume, wie Heizungskeller oder Abstellräume, zumindest im Sommer ausdrücklich via Feuchtesensor belüftet werden. Dies garantiert einen optimalen Feuchtewert, da die Lüftungsanlage erst für einen Luftaustausch sorgt, wenn die absolute Luftfeuchtigkeit draußen geringer ist als im Keller. Bei wenig genutzten, aber beheizbaren Kellerräumen, wie beispielsweise einem Gästezimmer oder Waschkeller, sollte nach reduzierter Lüftung ausgelegt werden, um nicht zu viel Feuchte von außen in den Raum einzubringen. In beheizten Aufenthaltsräumen im Keller sieht die neue Lüftungsnorm hingegen eine Auslegung nach Nennlüftung vor, denn hier besteht im Grunde kein Unterschied zu beispielsweise einem Wohnzimmer im Obergeschoss.

Weiterführende Informationen: https://www.beuth.de/de/norm/din-1946-6/314483915

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