Wärme

Kühl- und Heizdeckensysteme

Dienstag, 10.08.2021

Ist beispielsweise für einen Raum mit einer Grundfläche von 50 m² eine Gesamt-Kühlleistung von 2.750 W gefordert, ergibt sich eine auf die Grundfläche bezogene Kühlleistung von 55 W/m². Unter der Annahme eines aktiven Flächenverhältnisses von 65 Prozent ergibt sich somit eine geforderte Kühlleistung von 55 W/m²/65 Prozent = 84,6 W/m² bezogen auf die aktive Fläche nach DIN EN 14240. Unter Berücksichtigung der gewählten Auslegungstemperaturen und der erfolgten Berechnungen kann nun ein Kühldeckensystem ausgewählt werden.

Foto: Bauvorhaben „Finanzministerium“ in Dresden mit Lehmklima-Moduldeckensystem der ArgillaTherm GmbH.
Quelle: ArgillaTherm
Beim Bauvorhaben „Finanzministerium“ in Dresden wurde das Lehmklima-Moduldeckensystem der ArgillaTherm GmbH installiert.
Foto: Bauvorhaben „Finanzministerium“ in Dresden - Lehmklima-Moduldeckensystem der ArgillaTherm GmbH auch in Dachschrägen.
Quelle: ArgillaTherm
Beim Bauvorhaben „Finanzministerium“ in Dresden wurde das Lehmklima-Moduldeckensystem der ArgillaTherm GmbH auch in Dachschrägen installiert.

Montage

Der freigegebene Verlegeplan (Deckenspiegel) sollte rechtzeitig vor Montagebeginn vorliegen. Die Montage einer Kühl- und Heizdecke ist ein Prozess, in dem die Gewerke fließend ineinander übergehen. Vor Montagebeginn bedarf es der Abstimmung der vorgesehenen Einbauten (z. B. Beleuchtung, Lüftung). Systembedingte Besonderheiten bedürfen der gesonderten Abstimmung zwischen Auftraggeber und Systemanbieter und sind in einem finalen Verlegeplan abzubilden. Zur Koordination des Bauablaufs hat sich die Benennung eines Fachmanns mit fundierten gewerkeübergreifenden Kenntnissen als sinnvoll herausgestellt.

Es ist besonders darauf zu achten, dass die berechneten statischen Nachweise eingehalten und auf die Befestigungsuntergründe angewendet werden. Die Lasten des Systems, seiner Zubehörkomponenten sowie der notwendigen wasserführenden Anschlussleitungen sind dabei gemäß Herstellerangaben zu berücksichtigen. Für eine Befestigung der Unterkonstruktion am statischen Baukörper mittels Dübel ist die Belastbarkeit des Ankergrundes zu beurteilen. Gegebenenfalls ist eine Dübel-Prüfung durchzuführen und zu protokollieren.

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme der Anlage sichert eine störungsfreie Funktion von Beginn an. Hierbei erfolgt eine umfassende Funktionskontrolle, welche die Heiz-/Kühlumschaltung, den Betrieb der Pumpen, Ventile und Stellantriebe miteinschließt. Mit der Thermografie-Kamera werden alle Zuleitungen und die Durchströmung der Deckenflächen kontrolliert und dokumentiert. Ein Abnahmeprotokoll wird ausgefüllt und ein Druckprotokoll angefertigt.

Als praktischen Leitfaden empfiehlt der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. an dieser Stelle die BVF-Richtlinie 15.11 „Kühlen und Heizen mit Deckensystemen: Montage, Inbetriebnahme, Abnahme, Betrieb“. Diese stellt detaillierte technische Informationen für alle am Markt gängigen Systemarten und deren Besonderheiten praxisnah dar.

Zur Herstellung der Betriebsfähigkeit sind im Rahmen der Inbetriebnahme diverse Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören unter anderem das fachgerechte Spülen des hydraulischen Systems, die Aufbereitung des Füll- und Ergänzungswassers sowie das Befüllen und die Druckprüfung einschließlich der Entgasung und Reinigung von Schmutzfänger oder Schlammabscheider. Diese Maßnahmen bilden die Grundlage für einen störungsfreien Betrieb.

Druckprüfung und hydraulischer Abgleich

Die Kühl- und Heizkreise sind vor dem Verschließen der Decke (z. B. vor dem Hochklappen von Elementen, vor dem Beplanken mit Gipskarton) durch eine Druckprobe auf Dichtheit zu prüfen. Die Druckprüfung kann mit Luft oder Wasser durchgeführt werden. Der Prüfdruck mit Wasser darf nicht weniger als 4 bar und nicht mehr als 6 bar betragen, bei Luft maximal 3 bar. Abweichende Herstellerangaben beim Prüfdruck sowohl bei Luft und/oder Wasser sind gegebenenfalls zu beachten. Die Durchführung ist zu bestätigen und zu dokumentieren.

Um eine gleichmäßige Durchströmung des Deckensystems zu gewährleisten, ist es erforderlich, einen hydraulischen Abgleich durchzuführen. Gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt es, die Regulierventile entsprechend einzustellen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Kühl- und Heizleistung gemäß Montageplanung erbracht wird. Das Vorgehen ist hierbei abhängig von der Auswahl der Ventile (statisch, druckunabhängig) bzw. Reguliereinrichtungen.

Weiterführende Informationen: https://www.flaechenheizung.de/

Von Alexandra Borke
Referentin Technik, Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF)
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