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KWK

Investitionen in die Kraft-Wärme-Kopplung gerade jetzt: ein Ausblick

Montag, 20.02.2017

Der B.KWK informiert stets über aktuelle Entwicklungen im gesetzlichen Rahmen für die KWK. Heute aber wollen wir einen Ausblick in die Zukunft wagen.

Das B.KWK-Logo.
Quelle: B.KWK

Das Jahr 2016 war spannend genug: Am 1. Januar 2016 trat das neue KWKG zwar in Kraft, aber wegen der noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung der EU war insbesondere der Förderteil des neuen Gesetzes bis Oktober noch ausgesetzt. Ein neues Gesetz, dessen Kernbestandteil mehr als neun Monate nicht galt!

Seit dem 24. Oktober 2016 liegt nun die Genehmigung aus Brüssel vor, der Förderteil konnte endlich wirksam werden. Aber schon "drohte" Neues: Auflagen der EU führten dazu, dass das noch junge Gesetz bereits wieder wesentlich geändert werden musste. Dieses deutlich überarbeitete KWKG trat am 1. Januar 2017 in Kraft.

Das EEG, das mit den Bestimmungen zur EEG-Umlage auch Regelungen für die gas- und ölbetriebene KWK enthält, wurde ebenfalls zum 1. Januar 2017 erneut geändert.

Fast nebenbei, von vielen Akteuren in der Branche kaum bemerkt, trat das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zum 1. September 2016 in Kraft. Dabei verändert das MsbG gerade bei KWK-Anlagen in der Eigen- und Objektversorgung das Messwesen erheblich. Überall dort, wo bisher geeichte Zähler ausreichten, muss nun ein vollständiger Messstellenbetrieb mit allen komplizierten Regelungen umgesetzt werden. Und weitere Änderungen des sogenannten Strommarktdesigns werden noch diskutiert.

Kein Wunder also, dass die Zeit der Unkenrufe über die Zukunft der KWK angebrochen ist.

Hat die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung noch eine Zukunft? Kann der Installateur seinen Kunden noch guten Gewissens eine KWK-Anlage empfehlen? Sind Investitionen in KWK-Anlagen noch gerechtfertigt?

Die Antwort auf diese Fragen lautet eindeutig "Ja"!

Ja, dezentrale KWK hat eine Zukunft, weil sie noch auf viele Jahrzehnte eine wichtige Rolle in der Energiewende einnehmen wird.

Noch fossil betriebene KWK-Anla­g­en und EEG-Anlagen stellen keinen Widerspruch für die Energiewende dar! Die Technologie der Herstellung von Windmethan und Solarmethan ist schon beachtlich weit fortgeschritten und wird in einigen Jahren marktreif und konkurrenzfähig sein. Skeptikern, die an dieser These zweifeln, halten wir entgegen, dass 1988 nach nur fünf Jahren Betrieb die Windanlage Growian eingestellt und abgebaut wurde. Growian sollte den Beweis erbringen, dass Windkraft niemals im großtechnischen Maßstab funktionieren würde. Heute, keine 30 Jahre später, können wir darüber nur noch müde lächeln.

Von Heinz Ullrich Brosziewski
Vizepräsident Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
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