KWK

Impulspapier 2030 und Grünbuch Energieeffizienz – Was muss sich ändern?

Montag, 16.01.2017

Aus Sicht des B.KWK muss der im Impulspapier 2030 genannte "Dreiklang der Energiewende" durch die Hocheffizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung ergänzt werden.

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Quelle: B.KWK

Durch das Zurückfahren der Stromerzeugung in konventionellen Kraftwerken werden flexible hoch­effiziente KWK-Anlagen benötigt, die die fluktuierenden Einspeisungen aus Wind und Sonne kompensieren.

Im Zuge der Digitalisierung wird auch der Einsatz von KWK-Anlagen weiterentwickelt. Durch intelligente Vernetzung ist es möglich, eine Vielzahl dezentraler KWK-Anlagen zusammenzuschalten. Darüber hinaus "entstehen aus dem Zusammenwirken von Flexibilität und Digitalisierung auch neue Geschäftsmodelle, die ein marktgerechtes Verhalten der Anlagenbetreiber und eine Stabilisierung der Versorgungssicherheit zur Folge haben", betont Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK.

Im Kapitel Energieeinsparung wird die KWK im Grünbuch nicht genannt, obgleich sie ein wesentliches Instrument zur Senkung des Primärenergieverbrauchs bei der Stromerzeugung darstellt.

Neben der Energieeinsparung bedeutet Energieeffizienz auch eine rationelle Energienutzung; sprich das Erzielen eines höheren Outputs beim Einsatz von Energieträgern. Die KWK entspricht aufgrund der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme dem Prinzip der rationellen Energienutzung. Sie stellt damit eine gute Ergänzung zur fluktuierenden Stromerzeugung durch Wind und Sonne dar und garantiert die Versorgungssicherheit.

Zudem bietet der Gebäudebereich ein großes Potential zur Senkung des Energiebedarfs für Wärme. Hier ist eine durchgreifende und systematische Modernisierung des Gebäudebestands, zum Beispiel durch den Einsatz effizienter Heizsysteme mit KWK, unerlässlich.

Aus Sicht des B.KWK sollte bei der Schaffung des allgemeinen Rechtsrahmens für Energieeffizienz auch das Baurecht mit einbezogen werden. Der B.KWK empfiehlt, dass Kommunen verpflichtend ein Wär-mekonzept erstellen sollen, um bereits bei der Planung eine Verbesserung der Energieeffizienz mit zu bedenken.

Als Maßnahme der Energieeffizienzpolitik sollte sowohl Strom aus erneuerbaren Energien als auch KWK-Strom von der EEG-Umlage ausgenommen sein. Im Ausgleich dafür ist ein Streichen der KWK-Umlage und die Befreiung des KWK-Stroms von der Stromsteuer aus Sicht des Bundesverbands angebracht.

Um Fachkräfte für das Thema "Energieeffizienz" zu sensibilisieren, spricht sich der B.KWK für die Einführung von entsprechenden Pflichtfächern für relevante Studiengänge an den Hochschulen aus.

Auch für Contractingmodelle muss eine praktikable Lösung gefunden werden. Beim Contracting mit KWK-Anlagen ist nach Meinung des Bundesverbands eine Stromsteuerbefreiung zu gewähren.

Weiterführende Informationen: http://www.bkwk.de/

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