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Hydraulischer Abgleich ist Basis für Sanierungsförderung

Montag, 11.01.2021

Laut den neuen Förderrichtlinien von KfW und BAFA muss ab sofort hydraulisch abgeglichen werden. Für viele Heizungsbauer ist das eine Herausforderung.

Eine rote und eine grüne Ampel vor einem schwarzen Hintergrund.
Quelle: David Watkis/Unsplash
Wer als Heizungsbauer für seinen Kunden eine förderfähige Anlage realisieren will, muss den hydraulischen Abgleich zwingend durchführen und sicher nachweisen. Die zentrale Herausforderung ist dabei die Berechnung und diese erfreut sich bekanntlich nur geringer Beliebtheit. In der Praxis helfen an dieser Stelle intelligente Berechnungstools.

Noch selten haben sich politische Entscheidungen so schnell auf den Heizungsmarkt ausgewirkt: Nachdem der Deutsche Bundestag Ende 2019 das neue Klimaschutzgesetz (KSG) verabschiedet hatte, wandelten sich unmittelbar auch die Förderungsbedingungen für die Heizungssanierung. Schon zum Jahreswechsel veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) neue Richtlinien für die Förderung erneuerbarer Energien (EE); parallel dazu passten auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Förderrichtlinien an.

Die Konsequenzen für den Bereich der Heizsysteme waren teilweise drastisch. Ab sofort sind nahezu alle Heizlösungen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es nur für zwei Heizungstypen: Zum einen für Gas-Hybridheizungen und zum anderen für Gas-Brennwertheizungen, die als "renewable ready" eingestuft werden, die in der Zukunft also die Einbindung erneuerbarer Energiequellen zulassen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt aber klar auf Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energieträger. Sie werden ab sofort noch konsequenter unterstützt – und zwar nicht nur in Privathaushalten, sondern auch im Unternehmenssektor und im kommunalen Bereich.

Die Förderanteile sind dabei bekanntlich opulent: Bei Wärmepumpen- oder Holzheizungen werden bis zu 35 Prozent der Kosten übernommen, bei Solarkollektoranlagen bis zu 30 Prozent. Derselbe Prozentsatz lässt sich im Idealfall mit Gas-Hybridheizungen erreichen, deren EE-Anteil mindestens 25 Prozent beträgt. Als "renewable ready" eingestufte Gas-Brennwertheizungen kommen immerhin noch auf bis zu 20 Prozent. Wie ernst es dem Staat mit der Umstellung auf erneuerbare Energieträger im Wärmemarkt ist, zeigt zudem der Förderbonus von zehn Prozent, der beim Austausch alter Ölheizungen ausgeschüttet wird. Er wurde neu eingeführt und soll das Ende der Nutzung fossiler Brennstoffe beschleunigen. Wer also eine Ölheizung durch eine Wärmepumpen- oder Holzheizung ersetzt, kommt auf einen maximalen Förderanteil von 45 Prozent. Bei einem Heizsystem, das insgesamt 20.000 Euro kostet, werden dann 9.000 Euro vom Staat übernommen. Diese Marktanreize zeigen bereits deutliche Wirkung: Allein beim BAFA sind im ersten Halbjahr 2020 rund 110.000 Förderanträge für neue Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien eingegangen. In etwa der Hälfte aller Fälle wurde dabei die neue Austauschprämie für Ölheizungen mitbeantragt.

Keine Ausreden mehr

Für Heizungsbauer bietet diese Entwicklung große Chancen. Der Austausch bestehender Heizanlagen wird die kommenden Jahre prägen und er macht eine echte Win-Win-Situation möglich: Dem Heizungsinstallateur winkt attraktives Neugeschäft – und dem Kunden dank großzügiger Förderung eine günstige Sanierung, deren Eigenkostenanteil sich zudem durch verbesserte Heizungseffizienz rasch amortisiert. Doch es gibt wie so oft auch einen "Haken". Denn die staatlichen Förderstellen haben ihre EE-Strategie mit einer Richtlinienverschärfung verknüpft, die nicht jedem Heizungsspezialisten behagen dürfte.

Zwingende Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern ist ab sofort bei sämtlichen Heizungsanlagen der Nachweis des hydraulischen Abgleichs. Der Staat hat also erstmals ausdrücklich anerkannt, dass der Abgleich der Massenströme eine Schlüsselstellung in der Effizienzoptimierung eines Heizsystems einnimmt. In der Sache ist das zweifelsohne korrekt, ermöglicht die Durchführung des hydraulischen Abgleichs doch nach Schätzungen von Experten Energieeinsparungen von zehn bis 15 Prozent. Zudem können auf der Grundlage des Abgleichs weitere Verbesserungen, wie die Einstellung der optimalen Pumpenförderhöhe, umgesetzt werden. In der Praxis aber sind im Bundesgebiet schätzungsweise 80 bis 90 Prozent aller Heizanlagen nicht korrekt hydraulisch abgeglichen.

Das soll sich nach dem Willen des Staates ändern – und als Hebel dienen die aktualisierten Förderbestimmungen. Für den Heizungstechniker bedeutet das: Will er für seinen Kunden eine maximal förderfähige Anlage realisieren, muss er den Abgleich zwingend durchführen und sicher nachweisen. Die zentrale Herausforderung ist dabei die Berechnung und diese erfreut sich bekanntlich nur geringer Beliebtheit. Nicht ganz zu Unrecht, denn erstens sind die Kalkulationen überwiegend anspruchsvoll und zweitens müssen zahlreiche Parameter zusammengetragen werden, was gerade bei älteren Gebäuden nicht immer einfach ist. Dass zahlreiche Heizanlagen nicht korrekt hydraulisch abgeglichen sind, dürfte nicht unwesentlich auch mit solchen Schwierigkeiten zu tun haben. In Anbetracht der neuen Förderrichtlinien lässt sich diesen "Problemen" aber nicht mehr ausweichen: Der Abgleich muss durchgeführt werden, soll der Kunde seine Anlage nicht komplett aus Eigenmitteln finanzieren müssen.

Nun lässt sich der hydraulische Abgleich grundsätzlich in unterschiedlichen Qualitätsstufen realisieren. Die neuen Förderrichtlinien geben indes auch hier den Weg vor: Erforderlich ist der hydraulische Abgleich unter Berücksichtigung der vereinfachten raumweisen Heizlast. Das bedeutet dann eine Berechnung nach Verfahren B gemäß VdZ-Bestätigungsformular, inklusive der Vorgaben der in 2021 verfügbaren, neuen DIN SPEC zum hydraulischen Abgleich. Der Heizungsinstallateur bzw. Fachbetrieb kommt also nicht umhin, die Transmissionswärmeverluste von Außenwänden, Fenstern und unbeheizten Räumen zu beachten und den Lüftungswärmebedarf sowie weitere Parameter, wie U-Werte aus Baujahrangaben, mit einzubeziehen. Eine Berechnung, die nicht näher auf Größe, Lage und Nutzung der einzelnen Räume eingeht, reicht für einen förderfähigen Abgleich nicht aus.

Von Bernd Scheithauer
Danfoss Heating Segment, Danfoss GmbH
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