Wärme

Hydraulischer Abgleich für Nichtwohngebäude: Neues VdZ-Formular

Dienstag, 08.05.2018

Neben den bekannten Nachweisformularen für den hydraulischen Abgleich, obligatorisch für KfW- und BAFA Förderprogramme, für die Förderung von Einzelmaßnahmen und zum KfW-Effizienzhaus, steht nun auch ein Formular für Nichtwohngebäude zum Download bereit.

Ein Handwerker installiert ein neues Thermostatventil für einen Heizkörper.
Quelle: Intelligent heizen/VdZ

Der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ entwickelt in enger Zusammenarbeit mit KfW und BAFA die Nachweisformulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs. In diesem Rahmen ist nun ein neues Formular für die KfW-Förderung von Nichtwohngebäuden erarbeitet worden.

Das neue Formular wurde für größere und komplexere Gebäude, z.B. mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Außerdem werden die Bedarfe für Raumlufttechnik und Trinkwarmwasserversorgung bei der Berechnung der Leistung des Wärmeerzeugers berücksichtigt. Die Leistungsbeschreibung befindet sich wie gewohnt auf der Seite 2 des Formulars.

Zudem wurden die bestehenden Formulare an die technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung, die ab dem 17. April 2018 gelten, angepasst. Der hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelmaßnahme kann ab sofort auch nach Verfahren A durchgeführt werden. Bisher galt Verfahren B, wenn mehr als 50% der wärmeübertragenden Umfassungsflächen wärmeschutztechnisch verbessert wurden.

Somit stehen jetzt drei Formulare zur Verfügung: Einzelmaßnahmen (Verfahren A und B), Verfahren B KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude) und Verfahren B KfW-Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude).

Weiterführende Informationen: https://www.vdzev.de

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