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Heizungswasseraufbereitung: einfach, sicher und nachhaltig

Montag, 08.08.2016

Die entsprechenden Angaben werden unter den Punkten (3) mögliche Gefahren, (4) Erste-Hilfe-Maßnahmen, (8) Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung, (15) Vorschriften und (16) sonstige Angaben gefunden.

Dass bei Anwendung von marktgängigen "Vollschutzmitteln" die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefahrenstoffverordnung sowie selbstverständlich der Betriebssicherheitsverordnung beachtet werden müssen, erkennt der Handwerker wirklich erst nach Auswertung des Sicherheitsdatenblattes (Abb. 4). Er darf Chemikalien nur nach dieser Auswertung und Beachtung der Vorgaben einsetzen. Das ist seine Pflicht.

Heizungswasseraufbereitung - was bei Tätigkeiten mit Zusatzstoffen zu beachten ist
Quelle: BWT
Der Verzicht auf Zusatzstoffe bei der Heizungswasseraufbereitung ist ein Gebot der Nachhaltigkeit.

Grundsätzlich ist der Betreiber einer Anlage für den ordnungsgemäßen Zustand seines Heizungswassers verantwortlich. Der Heizungsbauer hat also die Pflicht, eine Bedienungsanleitung für das "Produkt" sowie das Sicherheitsdatenblatt an den Betreiber zu übergeben.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Wird das Heizungswasser zum Erwärmen von Trinkwasser eingesetzt, obliegt es dem Heizungsbauer, zu entscheiden, welche Fluidkategorie eine Chemikalie hat, die als Produkt selbst bzw. schon deren leerer Behälter als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind. Für Fluidkategorie 4 schreibt die Norm einen doppelwandigen Wärmeübertrager vor. Der Umgang mit Chemikalien braucht Sachkunde - das wird auch in der VDI 2035 Blatt 2 gefordert (Abb. 5).

Die VDI 2035 Blatt 2 fordert richtigen Umgang mit Gefahrenstoffen
Quelle: BWT
Die VDI 2035 Blatt 2 fordert richtigen Umgang mit Gefahrenstoffen (Abb.5).

Wer eine nachhaltige Technik, also ein nachhaltiges Heizungssystem errichten möchte, wird den Einsatz solcher Produkte auf die in der Norm vorgesehenen Ausnahmen beschränken. Das wäre ein Punkt des Modells der Nachhaltigkeit, das die ökologische und die soziale Komponente (Arbeitsschutz, Endverbraucherschutz) umfasst.

Problemfall Benzotriazol

Generell ökologisch bedenklich ist der Einsatz von Produkten, die mit der Einstufung R 52/53 schädlich für Wasserorganismen in Gewässern sind und langfristig schädliche Auswirkungen haben. Der in großen Mengen eingesetzte Kupferinhibitor Benzotriazol (2,5 bis 10% laut Sicherheitsdatenblätter) gilt als relativ gut wasserlöslich und schwer abbaubar. Er wird daher in Kläranlagen nur zu einem kleinen Anteil eliminiert und gelangt so in großen Mengen in Flüsse und Seen. Der mittlerweile weltweit diskutierte Stoff ist in allen Flüssen nachweisbar und wird in so hohen Konzentrationen als Heizungsschutz eingesetzt, dass es dafür keine Nachhaltigkeitssiegel geben wird. Wer im Internet nach "VSR Benzotriazol" sucht, sieht unmittelbar, wie bekannt und umstritten diese Substanz ist. In einer Fernsehsendung gab ein Sprecher des Bundesumweltamtes ein klares Statement ab: "Kleinste Mengen sind schon zu viel. Der Stoff sollte gar nicht mehr drin sein." Es ging dabei nicht um den Heizungsschutz, sondern um Spül-Tabs. In manchen Inhibitor- oder Reinigungsmitteln für Heizungen entspricht die Zugabe für 1 m³ Heizungswasser der Menge, die in 50.000 Spül-Tabs enthalten sind.

Sicher ist: Wenn wir den Einfluss solcher Substanzen feststellen und Grenzwerte nicht mehr diskutiert werden, sondern festgelegt sind, kann das Rad nicht mehr zurückgedreht werden. Daher ist es ein Gebot der Nachhaltigkeit, wo immer es geht auf die Verwendung solcher Stoffe zu verzichten (Abb. 6).

Heizungswasseraufbereitung - was bei Tätigkeiten mit Zusatzstoffen zu beachten ist
Quelle: BWT
Der Verzicht auf Zusatzstoffe bei der Heizungswasseraufbereitung ist ein Gebot der Nachhaltigkeit.

Der neue ökologische Standard bedeutet: frei von Nitrat, Nitrit, Borat, Molybdat, Phosphat, sekundären Aminen, 2-Ethylhexansäure, Härtestabilisatoren, Dispergatoren, Konservierungsstoffen, Farbindikatoren und dem wassergefährdenden Benzotriazol.

Selbst das anstelle von Borverbindungen eingesetzte "Nitrat" unterliegt nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 615) einer Verwendungsbeschränkung, um die Entstehung von N-Nitrosaminen (krebserregend) zu vermeiden. Korrosionschemisch entsteht in vielen Fällen bei niedrigen Temperaturen über die Stufen des giftigen Nitrits letztendlich Ammonium, das für Kupfer und Kupferlegierungen spannungsriss-korrosionsfördernd ist.

Von Willibald Schodorf
Leiter Technische Geschäfte, BWT Wassertechnik GmbH
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