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Heizungsrohre sicher dämmen im System

Mittwoch, 06.09.2017

Die Dämmung von Leitungsanlagen ist für die Sicherheit und den Komfort innerhalb eines Gebäudes von großer Bedeutung. Ungedämmte Rohre und Leitungen können Wärmeverluste verursachen. Fehlende Brandabschottungen können die Ausbreitung von Rauch und Feuer durch Wände, Decken und Schächte begünstigen oder sogar beschleunigen. Generell sind in der Haustechnik Lösungen gefragt, die gleichermaßen den Wärme- und Brandschutz sowie Kälte- und Schallschutz auf angemessenem Niveau verbessern. Im Folgenden geht es um die Verarbeitung von nichtbrennbaren Dämmstoffen aus Steinwolle.

Die EnEV 2014 gibt Mindestanforderungen für die Dämmdicke auf Rohrleitungen und Armaturen vor. Den Regelfall stellt die sogenannte 100-Prozent-Dämmung dar. Das heißt, alle warmgehenden Rohrleitungen, zu denen auch Heizungsleitungen (HZ) gehören, sind mit einer Dämmstärke zu ummanteln, die mindestens dem Innendurchmesser der Rohrleitung entspricht.

Die Tabelle 1 in Anlage 5 der EnEV beschreibt die Anwendung der Dämmdicken auf Basis einer Wärmeleitfähigkeit bei 40 °C von 0,035 W/(m·K). Werden Dämmstoffe mit schlechteren Dämmeigenschaften eingesetzt, müssen die Dämmstoffdicken entsprechend größer dimensioniert werden.

Die EnEV-Verordnungen zur Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen.
Quelle: Deutsche Rockwool
Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen – die EnEV setzt den Rahmen.

Üblicherweise werden in der Praxis Dämmdicken in EnEV-Dimension eingesetzt. Für einige Einbausituationen werden Ausnahmen beschrieben. Diese können zu geringeren Dämmstärken (50 Prozent) oder zu höheren Dämmstärken (200 Prozent) führen.

Wichtig für den Heizungsbauer: Besitzer von Bestandsgebäuden sollten offensiv darüber aufgeklärt werden, dass es sich auch für sie lohnen kann, zugängliche Leitungen nachträglich zu dämmen. So lässt sich eine spürbare Verringerung des Energieaufwandes für die Gebäudeheizung erzielen, ohne dass mit Einschränkungen des Wohnkomforts gerechnet werden muss.

Dazu einige Zahlen: Über eine ungedämmte Armatur verliert das Leitungsnetz ebenso viel Energie wie über circa einen Meter ungedämmtes Rohr, nämlich rund 60 W/m. Das entspricht dem Energiebedarf einer handelsüblichen Glühbirne, die nur hin und wieder eingeschaltet wird. Entscheidend für den messbaren Erfolg einer nachträglichen Dämmung ist die fachgerechte Verarbeitung aller Komponenten.

Mitverantwortung des SHK-Handwerks

Bei heizungstechnischen Anlagen im Bestand prüft zwar der Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau, ob Wärmeverteilungsleitungen sowie Armaturen, die nach § 10 Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, gedämmt werden mussten, noch ungedämmt sind.

Für die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises aber auch Personen verantwortlich, die im Auftrag des Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden, also unter anderem der Heizungsbauer.

Hinweise zur Ausführung von Dämmarbeiten

Grundlegend für die Isolierung haustechnischer Anlagen ist die DIN 4140 Ausführungsnorm. Darin sind unter anderem Mindestrohr-/Installationsabstände definiert und die Ausführung von Dämmarbeiten an Wärme- und Kälteleitungen beschrieben.

Darüber hinaus finden sich hier Installationshinweise für die Dämmung von Rohren, Armaturen, Flanschen etc., bezogen auf unterschiedliche Dämmstoffe. Nichtbrennbare Mineralwolle, speziell Steinwolle, eignet sich besonders gut für die Verarbeitung im haustechnischen Bereich und ist entsprechend stark verbreitet – vornehmlich in Form passgenauer Rohrschalen für Leitungen beziehungsweise in Form von Lamellenmatten für Armaturen.

Rohrschalen für den Wärmeschutz

Die aluminiumkaschierten Rohrschalen "Rockwool 800" etwa, deutschlandweit wohl eines der bekanntesten Systeme aus Steinwolle, dienen der Dämmung von Heizungs-, Trink- und Warmwasserrohren. Sie sind nichtbrennbar mit einem Schmelzpunkt >1000 °C, druckbelastbar und formstabil. Die Anforderungen der EnEV 2014 und DIN 1988-200 können durch den Einbau dieser Rohrschalen problemlos erfüllt werden.

Mehrere
Quelle: Deutsche Rockwool
Dank des Foliendrucks auf der "Rockwool 800"-Rohrschale können Sachverständige, Planer und Verarbeiter jederzeit nachweisen, dass es sich bei dem verbauten Produkt um eine sichere und geprüfte weiter- führende Dämmung eines "Conlit"-Rohrabschottungssystem handelt.

"Rockwool 800"-Rohrschalen sind mit einer gitternetzverstärkten, reißfesten Aluminiumfolie kaschiert und werden passend für die Rohrdurchmesser geliefert. Zur leichteren Montage sind sie ab Werk einseitig geschlitzt, so dass sie aufgeklappt und einfach auf das zu dämmende Rohr geschoben werden können.

Eine offene
Quelle: Deutsche Rockwool

Anschließend wird die Schutzfolie der selbstklebenden Überlappung gelöst und die Rohrschale so passgenau geschlossen.

Die Grafik zeigt, wie der Überlappungsstreifen entlang der Fuge glattgestrichen werden sollte.
Quelle: Deutsche Rockwool

Auch die weitere Fixierung der "Rockwool 800" nach DIN 4140 ist einfach: Fünf Wicklungen mit Bindedraht pro laufendem Meter sichern die Rohrschale, Stoßstellen werden mit Aluklebeband verklebt.

Die Grafik zeigt, wie die Rohrschale umwickelt werden sollte.
Quelle: Deutsche Rockwool

Die Grafik zeigt, an welchen Stellen die Rohrschalen mit dem
Quelle: Deutsche Rockwool

Darüber hinaus lassen sich die Rohrschalen sehr genau zuschneiden, sodass 90- oder 45-Grad-Bögen beziehungsweise T-Stücke für abzweigende Leitungen problemlos vor Ort erstellt werden können. Hierbei hilft ein Kennzeichnungsaufdruck, der mit einer 45-Grad-Linierung den genauen Zuschnitt erleichtert.

Die Grafik zeigt, wie die Rohrschalen in die Kernbohrung eingebaut werden.
Quelle: Deutsche Rockwool
Einbau in die passende Kernbohrung.

Wärme- und Brandschutz "mit System" gelöst

Bestehen Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz, so empfiehlt sich auch für den Heizungsbauer der Einsatz einer geprüften Systemlösung, wie sie Rockwool mit der ebenfalls nichtbrennbaren "Conlit 150U"-Brandschutzschale für die Abschottung von nahezu allen Leitungen in der Haustechnik anbietet.

Der zuverlässige Wärme- und Brandschutz wird damit durchgängig sichergestellt, denn im Bereich von Wand- und Deckendurchführungen wird statt der nichtbrennbaren "Rockwool 800"-Rohrschale ganz einfach die "Conlit 150U"-Brandschutzschale eingebaut, um einen sicheren Bauteilabschluss zu gewährleisten. Da die "Rockwool 800" als weiterführende Dämmung einer "Conlit"-Abschottung geprüft ist, kann die Isolierung ohne einen Systemwechsel im Grunde mit einer gleichbleibenden Verarbeitungsweise über die gesamte Länge der Leitung fortgeführt werden.

Mit einer "Conlit 150U"-Brandschutzschale können Rohrabschottungen von brennbaren und nichtbrennbaren Rohrleitungen in Massivwänden und -decken ebenso wie in leichten Trennwänden realisiert werden. Das Anwendungsspektrum dieses Abschottungssystems ist also äußerst breit, gerade auch in der Verbindung mit Kabelabschottungen und Abschottungen von Kunststoffabwasserrohren. Möglich sind Abschottungen in R30 bis R120.

Das "Conlit"-System beinhaltet Schalen für nahezu jede gängige Rohrdimension mit abgestimmten Innen- und Außendurchmessern. Auch hier gestaltet sich die Verarbeitung denkbar einfach: Schale aufsetzen, verschließen, fertig.

Dank der aufeinander abgestimmten Systemkomponenten lässt sich die bei Abschottungen besonders wichtige fugenfreie Anpassung zuverlässig herstellen. Passgenaue Brandschutzschalen für jeden gebräuchlichen Rohrdurchmesser sind das beste Rezept für einen sicheren Bauteilverschluss.

Weiterführende Informationen: http://www.rockwool.de

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