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Wärme

Heizkostenausfälle verhindern: Erforderliche Betriebsänderungen in Einrohrheizungsanlagen

Montag, 11.03.2019

Wichtig für das Messergebnis eines Wärmezählers bei diesen Bedingungen ist auch die Höhe der Mindesttemperaturdifferenz zur Veranlassung einer Wärmemessung. Da der Messbereich nahe 0 K Temperaturdifferenz mit einem höheren Messfehler behaftet ist, wird bei fast allen Wohnungswärmezählern eine Energieberechnung erst ab einer Mindesttemperaturdifferenz freigegeben, die zwischen 0,1 und 0,6 K bei marktgängigen Fabrikaten liegt. Dieser Temperaturdifferenz-Bereich tritt aber in einer Einrohranlage mit einem geringen Rohrwärmeanteil häufig auf.

Bei Eichaustausch mit Wechsel von einem Zählertyp ohne Mindesttemperaturdifferenz zu einem Wärmezähler mit 0,5 K Mindesttemperaturdifferenz hatten im Folgejahr viele dieser Anlagen nur noch einen gemessenen Nutzungsgrad von 55 Prozent statt vorher von 70 Prozent (eine für die Abrechnung plausible Höhe). Montagefehler oder Geräteausfälle wurden als Ursache für diesen Rückgang der erfassten Wärmemenge vermutet. Die Prüfungen ergaben, dass es sich aber um Einrohranlagen mit hohen Pumpenförderdrücken und kleinen Temperaturdifferenzen handelte.

Daraus ließ sich ableiten, dass bis zu 15 Prozent der in die Wohnungen gelieferten Wärme durch diese Mindesttemperaturdifferenz nicht mehr gemessen wurde. Fast 15 Prozent der Wärmelieferung lag also im kritischen Bereich der Temperaturdifferenz-Unterdrückung unter 0,5 K. Daher sollten nur Wärmezähler mit einer möglichst kleinen Mindesttemperaturdifferenz-Unterdrückung von 0,1 bis 0,2 K in Einrohranlagen eingesetzt werden.

Da die zu erfassenden Temperaturdifferenzen klein sind, ist eine höhere Anforderung an den Einbau der Temperaturfühler zu stellen. In diesem Größenbereich bis zu qp 6 ist die Anwendung von direkttauchenden Fühlern gemäß der DIN EN 1434-6 [6] und nach der K9 [7] für neue Einbauten vorgeschrieben.

Bei der Anwendung von Tauchhülsen in alten Wärmezähleranlagen sollte beim Eichaustausch von Kompaktgeräten mit im Volumenmessteil integriertem direkttauchendem Temperaturfühler auch die Vorlauftauchhülse gegen einen Direkteinbau gewechselt werden. Bei den üblichen Kompaktgeräten mit einer im Volumenmessteil integrierten Rücklauftauchhülse würde sonst mit einer metallisch blanken Tauchhülse im Rücklauf gegenüber einer mit fünf Jahren Ablagerung versehenen Tauchhülse im Vorlauf gemessen werden – diesen Messfehler sollte man vermeiden.

Wärmezähler mit asymmetrischem Fühlereinbau (im Vorlauf eine Tauchhülse, im Rücklauf direkt tauchend im Volumenmessteil integriert) sollten in solchen Anlagen möglichst nicht eingesetzt werden, da im Bereich gegen 0 K Temperaturdifferenz der Fehler zunimmt und somit für Sparer eine Mindermessung erfolgt, für Vielverbraucher mit großer Auskühlung aber die volle bezogene Wärmemenge gemessen wird [9]. Beim Einbau des Wärmezählers sollte auch eine Drosselarmatur nach dem Wärmezähler zur Einstellung der Heizwassermenge eingebaut werden. Über die Durchflussanzeige des Wärmezählers ist die Wassermenge einfach einstellbar und ergibt einen kostengünstigen hydraulischen Abgleich der Wohnungen.

Wenn sich aus der Auswertung über die jährliche Energiemenge und das dazugehörige Heizwasservolumen für viele Nutzeinheiten eine mittlere Temperaturdifferenz (vgl. [1], S. 647) ergibt, die unter 3 K liegt, sollten diese Anlagen möglichst auf einen Betrieb mit geringerer Pumpenförderhöhe zur Erreichung eines kleineren Volumenstroms eingestellt werden.

Im ersten Schritt ist es sinnvoll, den Pumpendruck um 20 Prozent zu verringern bzw. die Pumpe bei einer Stufenschaltung eine Stufe tiefer einzustellen. Dadurch erhöht sich die Auskühlung und eine Messung ist wieder im Bereich höherer Genauigkeit bzw. über der Mindesttemperaturdifferenz des Zählers. Die Gesamtrücklauftemperatur ist ein Parameter, mit dem der Erfolg einer Reduzierung der Pumpenförderhöhe geprüft werden kann. Zusätzlich sollte in einigen Nutzeinheiten geprüft werden, ob sich die mittlere Temperaturdifferenz, wie erforderlich, vergrößert hat.

Beheizungsmängel als Folge einer Reduzierung der Pumpenförderhöhe treten nur bei Anlagen mit hydraulischen Mängeln auf, da nach den ersten Jahren der Bautrockenheizung mindestens 30 Prozent Reserve in dem nach DIN berechneten Wärmebedarf [1] vorhanden und somit der berechnete Volumenstrom nicht mehr in voller Höhe erforderlich ist. Durch die Reduzierung des Volumenstroms wird eine Stromeinsparung für die Umwälzpumpe erreicht, denn 30 Prozent weniger Volumenstrom halbiert den Stromverbrauch der Umwälzpumpe.

Außer Fehlern bei der Temperaturmessung bleibt noch der Einbau des Volumenmessteils zu überprüfen. Wenn Nullmessungen vorliegen, sollte in diesen Einheiten geprüft werden, ob das Volumenmessteil bei Verwendung eines Standardzählers nicht versehentlich ohne Tausch der Temperaturfühler in Vor- und Rücklaufleitung in den Vorlauf eingebaut wurde. Generell sollte geprüft werden, ob der Einbau des Volumenmessteils korrekt in Fließrichtung des Systems erfolgt ist. Ein Einbau gegen die Fließrichtung verursacht bei mechanischen Volumensensoren schwer als solche erkennbare Mindermessungen.

Zusammenfassung

Der Wegfall der Korrektur der Erfassungsergebnisse über die VDI 2077 für Heizungsanlagen mit Rohrleitungen im Estrich erfordert, dass der Heizungsbetrieb bei Anlagen mit geringer Wärmelieferung über die Heizkörper sofort verändert wird.

Eine Absenkung der Heizungsvorlauftemperaturkurve ist die günstigste Lösung. Bei normalen Anlagengrößen ist dies in der Regel ohne vorherigen hydraulischen Abgleich möglich (Anm.: der Autor hatte den Fall, dass ein neuer hydraulischer Abgleich erforderlich war, nur bei Heizungsanlagen von über 100 WE in einem Regelkreis). Ein hydraulischer Abgleich ohne Heizkurvenabsenkung bewirkt nichts.

Bei Anlagen mit Heizkurvenregelung über die Brennersteuerung mit Warmwasserbereitung ist der Einbau eines Mischers (oder eines Regelventils mit Einspritzschaltung) erforderlich.

Ohne diesen Umbau ist ein Betrieb mit ausreichend kleiner Rohrwärmeabgabe nicht möglich.

Die finanziell aufwendigste Lösung des Einbaus von Wärmezählern liefert gleichzeitig eine einfache Möglichkeit des hydraulischen Abgleichs – der Wärmezähler zeigt den momentanen Durchfluss an und somit kann über die Einstellung einer Drossel nach dem Wärmezähler die Heizwassermenge je Wohnung ohne aufwendige Berechnung eingestellt werden. Damit ist eine größere Heizkurvenabsenkung möglich, die bis zu 25 Prozent Energieeinsparung bewirken kann.

Literatur

[1] Kreuzberg/Wien: Handbuch der Heizkostenabrechnung, 9. Auflage 2018.

[2] IEMB-Bericht 2-94/2001, vom 22.02.2002.

[3] RA Dietmar Wall, Berlin: Anmerkungen zu BGH VIII ZR 5/16 freiliegende Leitungen, Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) 6/2017.

[4] Wien: Praxisaspekte zur Heizkostenverordnung, Teil 2, Abrechnung von nicht erfasstem Wärmeverbrauch bei Einrohrheizungen, HeizungsJournal 10/2013.

[5] Wien/Haupt: Benchmarking des Anlagenbetriebs mit Abrechnungswerten, Teil 1 und 2, EuroHeat & Power, 10/2003, S. 54 bis 61, und EuroHeat & Power, 7-8/2004, S. 50 bis 57.

[6] DIN EN 1434, Teil 6: Wärmezähler – Einbau, Inbetriebnahme, Überwachung und Wartung, Februar 2016.

[7] Technische Richtlinie K 9 der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Berlin: "Inbetriebnahme von Wärme- und Kältezählern".

[8] Technische Richtlinie K 8 der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Berlin: "Auswahl und Einbau von Temperaturfühlern für Messgeräte thermischer Energie (Wärme- und Kältezähler)".

[9] Prof. Franz Adunka: Handbuch der Wärmeverbrauchsmessung, 4. Auflage 2011.

*Bundesgerichtshof (BGH) vom 15. März 2017 – VIII ZR 5/16: Im Urteil wurde formell auf den Gesetzestext mit dem eindeutigen Wortlaut "freiliegende Rohrleitungen" abgehoben und eine Regelungslücke verworfen und eine Anwendung der Rohrwärmekorrektur gemäß VDI 2077 Blatt 3.5 bei nicht freiliegenden Leitungen (z.B. im Estrich) verneint.

Von Joachim Wien
Sachverständiger für Messung und Abrechnung von Wärme- und Kältelieferung und Heizkostenabrechnung, seit 1996 für die Gruppe Minol/Brunata/Zenner tätig
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