KWK

Grüne KWK: Gewinn zum Null-Tarif

KfW-Standard „40 Plus“ auch für das Vermietungsgeschäft profitabel

Samstag, 19.06.2021

Um die hohe Förderung für einen KfW-„40 Plus“-Neubau zu erhalten, muss das Heizungssystem mehr erneuerbare Energie einbinden, als es das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt.

Die Dachfläche eines Mehrfamilienhauses ist in der Regel für eine entsprechend große PV-Anlage zu klein. Die Lösung: Ein Blockheizkraftwerk (BHKW), für das der Betreiber Biogas bezieht. Die Investition finanziert die KfW und die Stromgutschrift kommt Vermieter und Mieter zugute. Im Folgenden wird das Ganze am Projektbeispiel „Silbersteinstraße, Berlin-Neukölln“ gezeigt.

In der Referenz: das Appartementhaus „Silbersteinstraße“ in Berlin umfasst 170 Wohneinheiten in fünf Stockwerken, Foto Genath.
Quelle: Genath
Das Appartementhaus „Silbersteinstraße“ in Berlin umfasst 170 Wohneinheiten in fünf Stockwerken. Gebaut wurde das Objekt mit etwa 6.000 m2 Wohnfläche nach dem KfW-Standard „Effizienzhaus 40 Plus“.

Das „Plus“ bei KfW-„Effizienzhaus 40 Plus“ steht für Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im eigenen Neubau. Den Standard „KfW 40“, ohne „Plus“, belohnt der Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau wegen seines spürbaren Beitrags zur Energiewende – nur 40 Prozent Jahresprimärenergiebedarf gegenüber dem Referenz-Normalhaus „KfW 100“ – bereits mit einem Zuschuss von 20 Prozent zu den Ausgaben für jede einzelne Wohneinheit. Allerdings entlastet „KfW 40“ die Umwelt von CO2 ausschließlich aus der Wärmeerzeugung. Um auch den Haushaltsstrom klimaschonend zu generieren, legte die staatliche Bank vor fünf Jahren mit dem Programm 153 das „Plus“-Programm auf. Das zahlt mit seinen 25 Prozent Investitionszuschuss, begrenzt auf ein Investitionsvolumen von 120.000 Euro je Wohneinheit, bis 6.000 Euro mehr als „KfW 40“, ergo bar 30.000 Euro. Dieser Aufschlag auf die 24.000 Euro (20 Prozent von 120.000 Euro) als Anreiz für eine höchst Primärenergie sparende Bauausführung trägt die zusätzliche PV-Fläche und/oder das BHKW sowie die Zentimeter mehr Wärmeschutz beinahe direkt oder in wenigen Jahren. Selbst Immobiliengesellschaften kommen damit auf ihre Kosten, weil sie keinen größeren finanziellen Mehraufwand betreiben müssen, um den Mietwert ihres Besitzes über das Attribut „klimafreundlich“ zu erhöhen. Was dann auch der Energiepass belegt. Im Allgemeinen hält sich die Wohnungswirtschaft zurück, wenn den Profit nur der Mieter hat.

Wie gesagt, die Unterstützung staatlicherseits über „KfW 40 Plus“ setzt eine eigene Stromerzeugung sowie die Selbstnutzung der produzierten Elektrizität voraus. Des Weiteren natürlich ein bestimmtes Volumen, damit das gesamte Prozedere in einem messbaren und vertretbaren Zuschuss/Umweltnutzen-Verhältnis steht. Konkret honoriert deshalb die KfW mit den beachtlichen Sätzen des „Plus“-Programms nur Installationen, die ausgewiesenermaßen für die Lieferung von jährlich 500 kWh Elektrizität je Wohneinheit zuzüglich 10 kWh je Quadratmeter Gebäudenutzfläche gut sind. Als Berechnungsgrundlage verweist die KfW auf das Verfahren nach DIN V 18599 mit dem Referenzort Potsdam.

Zu wenig Dachfläche

Im Regelfall reicht der Strom aus einer PV-Anlage auf dem Dach in Verbindung mit einem stationären Batteriespeicher sowie einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung aus, um bei der Bank Ansprüche nach Programm 153 anzumelden. Dieser Regelfall sieht aber indirekt den Ein- und Zweifamilienhaus-Neubau. Bei Mehrfamilienhäusern, mit kleiner Dachfläche im Verhältnis zur Wohnfläche, muss das TGA-Paket laut Förderbestimmungen zwar ebenfalls diese drei Bausteine enthalten – Stromerzeuger, Batteriespeicher, Wärmerückgewinnung –, doch wegen der begrenzten Dachfläche kann die PV-Anlage nicht die Menge an Primärenergie generieren, die „KfW 40 Plus“ vorschreibt: Bei 170 Wohneinheiten in fünf Stockwerken wie in der Silbersteinstraße in Berlin im Appartementhaus mit total etwa 6.000 m2 Wohnfläche errechnet sich daraus ein einzuplanender Solarertrag von 85.000 kWh Grund-betrag plus 60.000 kWh flächenbezogen. Das beauftragte PV-Systemhaus GermanPV, Cottbus, ermittelte unter Berücksichtigung der Anlagenorientierung für das Objekt einen möglichen Stromertrag von 822 kWh/a je 1 kWp. Demnach müssten für die verlangten 145.000 kWh pro Jahr Siliziumzellen im Umfang von 176 kWp verlegt sein oder grob 1.000 m2 Kollektorfläche. Diese Abmessungen gibt das Appartementhaus in Neukölln nicht her.

Weiterführende Informationen: https://www.ecpower.eu/de/

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