Lüftung

Erweitertes Aufgabenfeld für TGA-Spezialisten

RLT-Anlagen und Brandschutzklappen prüfen und instand halten

Dienstag, 06.04.2021

Die regelmäßige Wartung der Heizung bieten die meisten Unternehmer der TGA- und SHK-Branche nach der Installation ganz automatisch an. Und das Angebot wird in der Regel vom Gebäudebetreiber auch gerne angenommen. Ein wachsendes Bewusstsein ist ebenfalls für die kontinuierliche Wartung der Trinkwasser-Installation zu erkennen. Die Notwendigkeit der regelmäßigen Inspektion von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen), inklusive der Brandschutzklappen, haben Gebäudebetreiber allerdings kaum im Blick.

Foto: Sachverständiger Theo Reuter.
Quelle: Wöhler
Nach Einschätzung des Sachverständigen Theo Reuter erfüllen etwa die Hälfte der raumlufttechnischen Anlagen nicht die erforderliche Dichtheit. Hohe Leckageraten führen zu vielfältigen Nachteilen. Gravierender ist auch das Risiko der Ausbreitung giftiger Rauchgase im Brandfall.

Diese Arbeiten im Rahmen einer umfassenden Instandhaltung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) anzubieten, erleichtert es aber Betreibern, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen – und verschafft so beispielsweise Unternehmern aus der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche (SHK-Branche) gleichzeitig ein lukratives Zusatzgeschäft. Denn die dazu erforderlichen Aufwendungen an Geräten und Qualifizierung sind vergleichsweise überschaubar, tragen aber perspektivisch zur Stabilisierung des Geschäftserfolgs bei: Dichtheitsprüfgeräte, wie das Wöhler-„DP 700“, oder Inspektionskameras, wie die Wöhler-„VIS 700“, sind eine ideale Kombination, um RLT-Anlagen prozesssicher auf Funktions- und Betriebssicherheit zu überprüfen und das auch entsprechend zu dokumentieren.

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind in Zweckneubauten häufig anzutreffen. Die neue Strategie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird vermutlich dazu führen, dass gerade bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden außerdem vermehrt Lüftungsanlagen nachgerüstet werden. Denn diese Maßnahme ist ab 2021 förderfähig. Dass eine RLT-Anlage ebenso regelmäßig instand zu halten ist, wie beispielsweise eine Heizungs- oder Trinkwasseranlage, ist für viele Gebäudebetreiber jedoch neu. Dabei geht es aber nicht nur um den Erhalt der Raumluftqualität und Energieeffizienz, sondern insbesondere um die Sicherheit im Brandfall. Denn gerade Brandschutzklappen müssen regelmäßig inspiziert werden. Das Werbeversprechen „wartungsfreier Brandschutzklappen“ einiger Hersteller täuscht möglicherweise über diese Notwendigkeit hinweg.

Lüftungsanlagen und Sicherheit im Brandfall

Der Hintergrund: Bei einem Feuer kann sich der Rauch vom Brandherd aus über die Lüftungsanlage in andere Gebäudeteile verbreiten. Um das zu verhindern, werden Brandschutzklappen in der Lüftungszentrale sowie an verschiedenen Stellen im Gebäude eingebaut; beispielsweise an den definierten Brandschutzabschnitten. Alle Brandschutzklappen müssen regelmäßig innen wie außen einer Sichtkontrolle unterzogen und die Funktion überprüft werden.

Giftige Rauchgase können sich aber ebenso über undichte Lüftungskanäle ausbreiten. Sogar neu installierte RLT-Anlagen weisen oft unzulässig hohe Leckageraten auf, berichtet der Bausachverständige Theo Reuter. Nach seiner Einschätzung erreichen etwa 50 Prozent aller Lüftungsanlagen nicht die geforderte Dichtheit. „Die Ursachen sind vielfältig. Montagefehler der Lüftungskanäle, bei denen das innenliegende Dichtband nicht wirklich luftdicht abschließt, ist nur ein Grund. Vielfach sind die Kanäle selbst und sogar Brandschutzklappen nicht so dicht, wie die Hersteller es mit der Dichtheitsklasse angeben“, so Reuter. Deshalb rät der Sachverständige dringend zu einer Dichtheitsprüfung einer RLT-Anlage – sowohl bevor sie in Betrieb genommen wird als auch in regelmäßigen Abständen während der Nutzung.

Die zuverlässige Funktion von Brandschutzklappen ist im Ernstfall aber noch viel entscheidender. Deshalb muss eine halbjährliche Kontrolle erfolgen. Wenn bei zwei Funktionsprüfungen in Folge keine Mängel auftraten, kann das Inspektionsintervall auf ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Herstellerhinweise das zulassen. Zu prüfen ist unter anderem, ob die Brandschutzklappe vollständig auf und zu fährt, ohne zu verklemmen. Sind Brandschutzklappen elektromotorisch betrieben und mit Endschaltern ausgerüstet, kann diese Überprüfung am Schaltschrank erfolgen. Doch auf eine regelmäßige Sichtinspektion darf dennoch nicht verzichtet werden, damit innere und äußere Schäden frühzeitig entdeckt werden. Das gilt insbesondere, wenn nur eine Position der Brandschutzklappe im Schaltschrank abgefragt wird. Denn nur wenn die geöffnete und die geschlossene Position ohne zu verklemmen erreicht werden, ist die Funktion sicher gewährleistet.

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