Wärme

Ergänzungswasser praxisgerecht aufbereiten

Heizungswasseraufbereitung für effiziente Heizungssysteme - Teil 3

Freitag, 12.12.2014

Fachplaner und Heizungsinstallateure treffen immer wieder auf die DIN-Normen und die Richtlinien des VDI. Dabei beschäftigt sie insbesondere das Thema "Heizungswasseraufbereitung" zunehmend. Die Marktakteure sind hier gut beraten, wenn sie mit den einschlägigen Normen und Richtlinien nicht auf "Kriegsfuß" stehen. Um auf der sicheren Seite zu sein und um sich vor möglichen Haftungsansprüchen zu schützen, muss der SHK-Fachmann demnach einige Arbeitsweisen bei der Heizungswasseraufbereitung beachten. Welche das sind und wie diese in der Praxis umgesetzt werden können, zeigt diese Artikelserie.

Der Schutz des Trinkwassers vor Nichttrinkwasser ist mit der DIN EN 1717 und den festgelegten Flüssigkeitskategorien klar definiert. Sowohl für die Flüssigkeitsklasse 3 (Heizungswasser ohne Inhibitoren) als auch für die Flüssigkeitsklasse 4 (Heizungswasser mit Inhibitoren) werden dabei Systemtrenner vorgeschrieben.

Bei Neubauten hat sich die Installation eines Systemtrenners schon durchgesetzt – in der Praxis wird so häufig ein Systemtrenner Typ BA für die Flüssigkeitsklasse 4 eingebaut, um beispielsweise auch bei einem nachträglichen Einbringen von Inhibitoren die Richtlinien erfüllen zu können.

Eine Nachspeiseeinheit für Ergänzungswasser.
Quelle: UWS
Eine komplett vormontierte Nachspeiseeinheit für Ergänzungswasser, bei der sowohl Systemtrenner, Wasserzähler als auch Absperrungen integriert sind.

Auch der früher übliche "Griff zum Gartenschlauch", im Rahmen der Nach­befüllung einer Heizungsanlage, ist heute aufgrund des vorgeschriebenen Trinkwasserschutzes nicht mehr zulässig. Heute gilt, dass sowohl das Füll- als auch das Ergänzungswasser aufbereitet werden müssen.

Auch Ergänzungswasser ist aufzubereiten, um Schäden und Haftung zu vermeiden

Das bedeutet, dass sichergestellt werden muss, dass die Heizungsanlage auch nach der Inbetriebnahme mit der gleichen Wasserqualität nachgespeist wird.

Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: Die erste wäre, den Betreiber daran zu hindern, die Anlage selbst nachzuspeisen. Dies ist jedoch praktisch nahezu unmöglich. Die zweite Möglichkeit wäre, eine fest installierte Nachspeisung zu integrieren, welche stets die gleiche Wasserqualität wie bei der Erstbefüllung liefert.

Die Wasserqualität bleibt in diesem Falle auch dann dieselbe, wenn einmal eine Fremdfirma vor Ort an der Anlage arbeiten sollte. Bei größeren Anlagen empfiehlt es sich aber dennoch, alle Handwerker im Hause über einen zentralen Aushang da­rauf hinzuweisen, dass bei jeglicher Art von Reparaturen oder Arbeiten an der Anlage das Ergänzungswasser nur zentral über die Nachspeisung zugeführt werden darf.

Das Unternehmen, das die Befüllung durchgeführt hat, wäre also mit einer fest installierten Nachspeisung und der damit verbundenen Absicherung des Ergänzungswassers auf der sicheren Seite – das Haftungsrisiko wird so verringert bzw. ausgeschlossen.

Dabei ist zu beachten, dass viele Nachspeisungen zu groß ausgelegt sind. Deswegen bietet UWS Technologie zum Beispiel praktische Auslegungshilfen an, um die richtige Nachspeisekapazität einfach zu ermitteln und eine effiziente Nachspeisung zu gewährleisten. Ist nach DIN EN 1717 kein Systemtrenner ein­gebaut, sollte dies unbedingt erfolgen. Sinnvoll ist in diesem Fall eine komplett vormontierte Nachspeiseeinheit, bei der sowohl Systemtrenner, Wasserzähler als auch Absperrungen integriert sind.

Aber welche Punkte sind dagegen zu beachten, wenn eine bestehende Anlage übernommen wird bzw. Erstinstallation oder Kesseltausch durch eine Fremdfirma erfolgt ist?

In solchen Fällen gilt es, sich zunächst ein Bild über die Anforderungen des jeweiligen Kesselherstellers zu machen und sich mit entsprechenden Messungen über den Zustand der Heizwasserqualität zu informieren.

Streng nach dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser", sollte die selbst durchgeführte Vor-Ort-Messung als Grundlage zur Übernahme der Anlage dienen – auch wenn ein Anlagenbuch vorhanden ist. Sollte im Vorfeld keine entsprechende Aufbereitung durchgeführt worden sein, die Werte außerhalb des gültigen Normbereichs liegen oder keine feste Nachspeisung installiert sein, muss dies schriftlich vermerkt und vom Betreiber der Anlage gegengezeichnet werden.

Mit Dienstleistungsunternehmen Großaufträge bearbeiten

Um als Handwerksbetrieb beim Thema Heizungswasseraufbereitung auch bei Großanlagen auf der sicheren Seite zu sein, bietet sich hier die Zwischenschaltung eines spezialisierten Dienstleistungsunternehmens an, das die entsprechenden Maßnahmen durchführt.

So bietet beispielsweise UWS Technologie bundesweit eine Vor-Ort-Besichtigung und Bewertung von Anlagen an. Dabei werden alle vorgegebenen Messungen an der Anlage sowie die nach­folgende Wasseranalyse durchgeführt und im Nachgang die entsprechenden Maßnahmenbeschreibungen aufgezeigt.

Von Rüdiger Bleyl
Vertriebsleiter D / A / CH, UWS Technologie
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