Die Energieeinsparverordung (EnEV) und die ErP-Richtlinie: Was gibt es grundsätzlich über sie zu wissen? Wo gelten sie? Und wie grenzt sich das Energielabel nach der ErP-Richtlinie vom Bandtacho des Energieausweises nach der EnEV eigentlich ab? Unser Artikel erklärt die Grundlagen der EnEV und der ErP-Richtlinie
EnEV und ErP-Richtlinie
Grundlagen, Geltungsbereiche und Abgrenzung
Mittwoch, 27.07.2016
Energieeinsparungsgesetz (EnEG): Zuerst kamen WSVO und HeizAnlIV
Als staatliche Maßnahme in Folge der ersten Energiekrisen Ende der 1970er-Jahre wurde in Deutschland das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) erlassen. Es bildete die rechtliche Grundlage für den Wärmeschutz der Gebäude nach der Wärmeschutzverordnung (WSVO) und für die Effizienz der darin installierten Heizungen entsprechend der Heizungsanlagen-Verordnungen (HeizAnlV), die Ende der 1970er-Jahre in Kraft traten.
Seit 2002: Energieeinsparverordnung (EnEV)
Diese beiden Verordnungen betrachteten zunächst die Wärmedämmung und die Heizung eines Gebäudes energetisch getrennt voneinander, bis 2002 die erste Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) in Kraft trat [1]. Mit der EnEV wird der Wärmeschutz der Gebäudehülle (physikalischer Anteil) mit der darin installierten Heizungsanlage (anlagentechnischer Anteil) als "energetische Einheit" gesehen. Das Maß für die energetische Bewertung eines Gebäudes ist der auf den Quadratmeter bezogene jährliche Primärenergiebedarf [kWh/m²a] für die Heizung, den Warmwasserbedarf und alle Wärmeverluste nach außen, wie Transmission und Lüftung.
Primärenergiebedarf auf zwei Arten senkbar
Daher kann die Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs auch auf zwei Arten erfolgen, einmal durch Verbesserungen des Wärmeschutzes der Gebäudehülle und des Weiteren durch die Verbesserung der Anlagentechnik oder eine Kombination aus beidem [2]. Ausschlaggebend dafür, welche der Maßnahmen am Anfang steht und die sinnvollste ist, sind in der Regel die Kosten (Abb. 2).
Am anschaulichsten lassen sich die Zusammenhänge anhand des Spritverbrauchs eines Autos darstellen: Denn der entsteht einmal aus den Verlusten des Motors selbst in Folge von Kühlwasser und Abgas (Anlage) und aus der Bewegung der Karosserie mit den Insassen. Dabei müssen die Reifen den Rollwiderstand und die Karosserie den Luftwiderstand sowie das Fahrzeug die unterschiedlichen Höhen der Fahrstrecke (Berg- und Talfahrt) überwinden.
Die Energieeinsparverordnung (EnEv)
Niedrigstenergiegebäude-Standard erreichen
Seit der EnEV 2002 wurden die energetischen Anforderungen im Laufe der Jahre sukzessive erhöht (Abb. 1). Damit soll das geforderte Ziel der EU-Gebäuderichtlinie 2010 (EPBD) - der **Niedrigstenergiegebäude-Standard im Neubau ** ("nearly zero energy building") - bis zum Jahre 2020 mit energieeffizienterer Wärmedämmung und Anlagentechnik erreicht werden.
Treibhausgase reduzieren
Die Reduzierung der Treibhausgase wie CO2 ist ein weiteres dringendes Ziel der Gegenwart. Treibhausgase entstehen zum überwiegenden Teil durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern. Um die Emission zu senken, lautet das europäische Fernziel bis 2050, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu schaffen (Abb. 3).
Seit EnEV 2007: Gebäude-Energieausweise Pflicht
Um die Bewertung übersichtlicher und transparenter zu gestalten, wurde ab EnEV 2007 die Erstellung von individuellen Gebäude-Energieausweisen verpflichtend eingeführt. Die bis Ende 2015 gültige Fassung der Energieeinsparverordnung war die EnEV 2014. Im dazugehörigen Energiepass wird die energetische Bewertung eines Gebäudes auf einem farbigen Bandtacho von grün (geringer Bedarf) bis rot (hoher Bedarf) dargestellt. Die Klasse des konkret beurteilten Gebäudes wird durch Hervorhebung des jeweiligen Kennbuchstabens von A+ bis H (von 0 bis 250 kWh/m²a) angezeigt. Dabei wird in Jahres-End- und -Primärenergiebedarf unterschieden (Abb. 4 und 4a).
Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf nach der EnEV
Die beiden Begriffe "Endenergiebedarf" und "Primärenergiebedarf" können zu Irritationen führen und erfordern daher eine nähere Erläuterung:
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