SHK-Systemtechnik

Ein KWL-Appell

Montag, 06.10.2014

Erster Schritt im Rahmen des Lüftungskonzepts ist der lüftungstechnische Nachweis. Er dient der Prüfung, ob der notwendige Luftwechsel zum Feuchteschutz aufgrund der Bauweise und der Lage des Gebäudes sichergestellt ist. In dieser Phase werden Kriterien wie die Dichte des Gebäudes (z. B. anhand eines vorhandenen Wertes aus einer „Blower-Door“-Messung) und die Windstärke des Gebietes, in dem das Gebäude (ent-)steht, berücksichtigt. Die DIN unterteilt die gesamte Bundesrepublik hierzu in windstarke und windschwache Gebiete.

Lautet das Ergebnis des lüftungstechnischen Nachweises „Keine lüftungstechnische Maßnahme (LtM) erforderlich“, kann das Lüftungskonzept an dieser Stelle beendet werden. „Kann“ deshalb, weil möglicherweise Forderungen der zukünftigen Nutzer (Hobby, besondere Lebensgewohnheiten) oder „Sicherheitsüberlegungen“ des Vermieters dafür sprechen, lüftungstechnische Maßnahmen zu realisieren. Die DIN 1946-6 räumt hier auch die Möglichkeit ein, erhöhte Anforderungen an die Raumlufthygiene, die Energieeffizienz und den Schallschutz zu berücksichtigen.

Wird der notwendige Luftwechsel zum Feuchteschutz nicht „einfach so“ erreicht, müssen auf jeden Fall „LtM“ ergriffen werden. Dabei sind vier Lüftungsstufen zu berücksichtigen: Lüftung zum Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nenn- und Intensivlüftung. Die geforderten Luftmengen dieser Stufen können durch passive Lösungen ohne die Unterstützung von Ventilatoren oder mit Hilfe ventilatorgestützter Systeme erreicht werden. Die Systeme mit Ventilator(en) werden in Zuluft-, Abluft- sowie Zu- und Abluftsysteme unterteilt.

Egal ob mit oder ohne Ventilator, eines haben alle Varianten gemeinsam: Die unterste Stufe, die Lüftung zum Feuchteschutz, muss ohne Zutun des Nutzers sichergestellt sein. Werden „LtM“ mit Ventilatoren gewählt, müssen die ersten drei Stufen bis hin zur Nennlüftung (= Sicherstellung der hygienischen Anforderungen und des Gebäudeschutzes bei Anwesenheit der Nutzer/Bewohner) ohne deren Unterstützung gewährleistet werden. Lediglich für die Intensivlüftung („Partyfall“) kann der Nutzer/Bewohner durch aktive Fensterlüftung zur Unterstützung eingebunden werden.

Generell fordert die DIN die Kennzeichnung des eingesetzten Lüftungssystems, um auch in der Betriebsphase Technikern und Betreibern eine schnelle Zuordnung zu ermöglichen. Kapitel 10 der DIN 1946-6 gibt hierüber Auskunft. Hier ist auch die Übergabe der Anlagendokumentation (Anleitung, Zulassung etc.) beschrieben, die eigentlich Standard sein sollte.

Lüftungsanlage für
mehrere Wohneinheiten,
Aerex-„Reco-Boxx ZX“-Serie.
Quelle: Aerex
Lüftungsanlage für mehrere Wohneinheiten, Aerex-„Reco-Boxx ZX“-Serie.

Große Vielfalt an Lösungsansätzen

Wie erwähnt bietet die DIN 1946-6 verschiedene Lösungsansätze zur Realisierung der Lüftungsstufen an. Die sogenannten freien Lüftungssysteme (Querlüftung zum Feuchteschutz, Quer- und Schachtlüftung) werden ohne mechanische Unterstützung (Ventilator(en) realisiert. Hier kommen passive Außenluftdurchlässe (ALD) und Überströmdurchlässe (ÜLD) innerhalb der Wohneinheit zum Einsatz. Sollen die Volumenströme bzw. Lüftungsstufen mit einer Quer- oder Schachtlüftung realisiert werden, muss auch die zweite Stufe – „reduzierte Lüftung“ – ohne Nutzunterstützung sichergestellt werden.

Komfortabler sind die ventilatorgestützten Lüftungssysteme. Sie unterteilen sich in Abluft-, Zuluft- und Zu-/Abluftsysteme. Bei den beiden erstgenannten wird ebenfalls mit Außenluft- und Überströmdurchlässen geplant. Abluftsysteme können, zum Beispiel in Kombination mit einer Wärmepumpe, zur Wärmerückgewinnung eingesetzt werden. Zu- und Abluftsysteme werden mit Zu- und Abluftöffnungen innerhalb des Gebäudes bzw. der Wohnung geplant. Sie können die Möglichkeit zur Wärmerückgewinnung ebenfalls nutzen. Alle Systeme finden in Ein- und Mehrfamilien­häusern Anwendung. Der Markt bietet eine große Vielfalt, von Einzelraumgeräten bis hin zu Zentralgeräten, die mehrere Wohneinheiten „versorgen“.

Von Joachim Rauch
Niederlassung West, Maico Vertriebs- und Service GmbH
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