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Die richtige Qualität von Heizwasser und die VDI 2035

Mittwoch, 21.09.2016

2005 wurde Teil 1 der VDI 2035 (Steinbildung) novelliert. Später, 2009, wurde Teil 2 (heizungswasserseitige Korrosion) veröffentlicht. Eine Flut an heftigen Diskussionen ging durch die Branche. Dank der Aufklärungsarbeit durch die Fachpresse mit Unterstützung von Industrie und führenden Kesselherstellern führte eine klarere und deutlichere Haltung der letztgenannten dazu, dass der salzarme Betrieb von Heiz- und Kühlkreisläufen in der Branche immer mehr umgesetzt wird.

Kalk als Bestandteil von elektronenmikroskopisch vergrößertem Kesselstein.
Quelle: Elysator
Die Bildung von unlöslichem Kalziumcarbonat (Kalk), hier als Bestandteil von elektronenmikroskopisch vergrößertem Kesselstein, ist in modernen Heizungsanlagen unerwünscht.

In kaum einem anderen Bereich der Haustechnik war der technologische Fortschritt so grundlegend wie in der Wärmeerzeugung.

Die modernen Komponenten bedingen nun aber auch ein qualitativ einwandfreies Umlaufwasser. Denn die kompakt gewordenen Wärmeübertragungsflächen, die zwecks Leistungssteigerung verringerten Wandstärken und die höheren Heizflächenbelastungen verlangen einen salzarmen, alkalischen Betrieb, wie er sich nach einer Befüllung mit demineralisiertem Wasser oder einer Umlaufentsalzung normalerweise automatisch einstellt.

Dahinter steht die gewachsene Erkenntnis, dass durch eine Entsalzung die Mehrheit der für Korrosionen und Ablagerungen verantwortlichen Wasserinhaltsstoffe entfernt und andere günstig beeinflusst werden.

Das Diagramm zeigt, dass mit sinkender elektrischer Leitfähigkeit ein höherer Sauerstoffgehalt im System toleriert werden kann.
Quelle: Elysator
Mit sinkender elektrischer Leitfähigkeit kann ein höherer Sauerstoffgehalt im System toleriert werden. Daher empfiehlt sich der salzarme Betrieb.

Die Demineralisierung (Entsalzung) stellt somit eine einfache aber sehr effektive Schutzmaßnahme dar.

Ein Appell an die Branche!

In der Praxis nichts zu unternehmen, wäre die wohl schlechteste Haltung und würde einem seriös anbietenden Heizungsbetrieb nicht gerecht werden. Während der Endkunde sich darauf verlässt, dass der Fachbetrieb alles Notwendige tut, um eine Heizungsanlage fachlich einwandfrei und betriebs- sowie rechtssicher auszuführen, entsteht oft bereits bei der Einhaltung von Vorgaben zur Aufrechterhaltung der Garantieleistung des gewählten Kesselherstellers eine Lücke. Diese machen es mittlerweile zur Bedingung, das hydraulische Anlagensystem mit salzarmem Wasser zu betreiben. Aus Angst, den Auftrag nicht zu erhalten, unterschlägt der SHK-Betrieb oft diesen wichtigen Punkt und entscheidet somit bereits für seinen Kunden, diese vom Hersteller geforderte wichtige Vorgabe nicht zu erfüllen. Nun – wo kein Kläger, da kein Richter, könnte man denken. Sollte es jedoch zu einem Schadensfall noch während der Garantiezeit kommen, so steht der SHK-Betrieb oft als Verlierer in dieser Sache da – rechtlich, wie moralisch. Es sollte hier zumindest dem Betreiber einer Heizungsanlage die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu entscheiden, ob er gewillt ist, dieses Risiko einzugehen. Ungeachtet der Tatsache, dass eine Heizungsanlage nicht nur die Garantiezeit überstehen sollte, sondern für viele Jahre korrosionstechnisch stabil und somit zuverlässig laufen muss.

VDI 2035: Nur eine technische Richtlinie?

Die VDI 2035 ist eben nicht nur eine technische Richtlinie. Denn ein wichtiger Aspekt ist hier die Verknüpfung der VDI 2035 („Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen“) mit der DIN EN 12828 („Heizungsanlagen in Gebäuden – Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen“).

Seit April 2013 verweist diese europaweit gültige, rechtsverbindliche Norm unter Punkt 4.3.2.1 „Wasseranforderungen“ auf die VDI 2035. Spätestens hier gilt diese Vorgabe als rechtsverbindlich, wenn der SHK-Betrieb sein Leistungsangebot entsprechend den allgemein gültigen Regelwerken angeboten hat. Vor allem bei öffentlichen Ausschreibungen und bei Großanlagen ist dies oft der Fall. Hier ist also Vorsicht geboten, was der Fachbetrieb in seinem Angebot aufführt. Die VDI 2035 wird somit durch die „Hintertür“ rechtsverbindlich.

Die gemeinsame Basis zählt!

Während bei der Enthärtung nur das gelöste Kalzium und Magnesium (Härtebildner) gegen Natrium (Kochsalz) ausgetauscht werden, werden bei der Vollentsalzung zusätzlich zu den Härtebildnern auch die korrosiven Neutralsalze (Chlorid, Sulfat, Nitrat) sowie Kohlensäure entfernt. Das Endprodukt ist reines Wasser (H2O).

Die Summe dieser gelösten Salze bestimmt auch maßgeblich die elektrische Leifähigkeit (µS/cm), welche hauptsächlich neben gelöstem Sauerstoff und dem pH-Wert für das Korrosions-potential im Füllwasser verantwortlich ist. Mit sinkender elektrischer Leitfähigkeit kann ein höherer Sauerstoffgehalt im System toleriert werden. Daher empfiehlt sich der salzarme Betrieb (< 100 µS/cm).

Die Rolle des pH-Wertes

Die VDI 2035 führt an, dass infolge von Eigenalkalisierung des Betriebswassers in der Regel auf eine Alkalisierung des Füllwassers verzichtet werden kann. Die Eigenalkalisierung ist ein für Heizwasser typischer, automatisch ablaufender chemischer Prozess, welcher Eisenbauteile vor Korrosion schützt aber bei Aluminiumbauteilen unter ungünstigen Bedingungen die Korrosion aktiviert. Der Einsatz von Aluminium in einem Heizsystem bringt Vorteile hinsichtlich der Energieeffizienz, beinhaltet aber ein wasserseitiges Schadensrisiko. Es wäre zwar möglich, durch entsprechende Wasserkonditionierung den pH-Wert entgegen der Eigenalkalisierung zu stabilisieren, das würde aber den Salzgehalt des Wassers erhöhen und auch die Passivierung des Eisens verhindern – bei der Verwendung von Aluminium in Heizsystemen scheinen also Zielkonflikte wahrscheinlich.

Von Tino Sarro
Vertriebsleiter OEM, Elysator Engineering GmbH
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