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Lüftung

Die Kontrollierte Wohnraumlüftung und das Ökodesign-Label

Donnerstag, 27.04.2017

Verschiedene Faktoren beeinflussen den spezifischen Energieverbrauch

Der SEV wird für drei Klimazonen berechnet, wobei die Klassifizierung immer anhand des SEV für durch-schnittliches Klima – die Zone, in der Deutschland liegt – erfolgt. In der Berechnung spielen allgemeine physikalische Größen genauso eine Rolle wie die Konfiguration des Lüftungsgeräts und dessen Prüfergebnisse. Verschiedene Faktoren, wie die jährliche Betriebsdauer (ta) und Konstanten für die Klimazonen warm, durchschnittlich und kalt, greifen ein. Die Konfiguration wird durch die allgemeine Typologie (kanalgeführt oder nicht-kanalgeführt), die Steuerung der Lüftung (bedarfsgesteuerte Geräte erreichen zum Beispiel ein besseres Ergebnis als Geräte mit manueller Bedienung) und die Art von Motor und Antrieb (bei variablem Antrieb erreicht das Gerät die beste Energieeffizienz) berücksichtigt.

Als Messwerte aus Prüfungen nach EN 13141 sind der Temperaturänderungsgrad der Wärmerückgewinnung ηt und die spezifische Eingangsleistung (SEL) von Bedeutung. Hierbei bezeichnet ηt die Effektivität des Wärmeübertragers, also wie viel Wärmeenergie das Gerät prozentual zurück in den Raum führen kann. Die spezifische Eingangsleistung (SEL) ist die Lüftungseffizienz. Für die Berechnung wird die Eingangsleistung der im Gerät befindlichen Komponenten, außer der Frostschutzfunktion, durch den erreichten Luftvolumenstrom dividiert. Je geringer der SEL ausfällt, desto mehr Luftvolumen fördert eine Anlage pro Eingangsleistung.

Als durchschnittliches Gerät erreicht "GuteLuft" einen ηt von 0,88 und einen SEL von 0,22, es ist standardmäßig mit mehrstufigem Antrieb und einer zeitgesteuerten Lüftung ausgerüstet. Anhand der vorliegenden Daten errechnet der Hersteller einen spezifischen Energieverbrauch von -38,54 kWh/(m²·a), somit erhält "GuteLuft" die Energieeffizienzklasse A. Für ein besseres Marketing von "GuteLuft" sucht der Hersteller nach der einfachsten Lösung, die Effizienzklasse A+ zu erreichen.

Zwei Beispiele für Labels für Wohnraumlüftungsgeräte.
Quelle: eepf-energylabelgenerator.eu
Label für Wohnraumlüftungsgeräte, Beispiele "GuteLuft" und "GuteLuft sensor".

Er entwickelt eine teurere Variante, "GuteLuft sensor", mit Steuerung der Lüftung über mehrere Sensoren (lokal bedarfsgeführt), welche die beste Klasse erreicht. Der Hersteller entscheidet sich dazu, beide Gerätevarianten in Deutschland zu verkaufen. Er erstellt die jeweiligen Label und Datenblätter mit Informationsanforderungen, auf denen er Herstellerangaben sowie wichtige Gerätekonfigurationen und -eigenschaften angeben muss. "GuteLuft" und "GuteLuft sensor" sind jetzt marktreif. Fachhandwerker haben mit Labels und den zusätzlichen Informationen neue Möglichkeiten, mit denen sie ihren Endkunden den Nutzen der Geräte erklären.

Fazit: Ökodesign-Label ersetzt die Planung nicht

Durch das Label und verpflichtende Geräteangaben schaffen die EU-Verordnungen zum Labelling von Wohnraumlüftungsgeräten eine besser informierte Kundschaft. Bauherren und Bauinteressierte können die Effizienz von Geräten leicht vergleichen und ihre Kaufentscheidung rational begründen. Die Aussagen zur Passgenauigkeit eines Geräts zu einem konkreten Bauvorhaben sind aber beschränkt. Es obliegt weiterhin dem Planer und den Fachhandwerkern, ein sinnvolles Lüftungskonzept zu erstellen und den Kunden anhand dessen passende Geräte vorzuschlagen. Nur mit einer auf die Baueigenschaften abgestimmten und richtig eingebauten Lüftungsanlage können die am Bau beteiligten Fachkräfte langfristige Energieeffizienz sicherstellen.

Die EU-Vorgaben für Wohnraumlüftungsgeräte sind – insbesondere bezüglich der Schall­emissionen – sinnvolle Ergänzungen zu den Richtlinien des DIBt. Die Angabe des Gehäuseschalls auf dem Label ist aber nur bei nicht-kanalgeführten Geräten, die direkt im Wohnbereich installiert werden, wirklich relevant. Zudem gelten die Schall-Grenzwerte nur für derartige Geräte, von denen die meisten aufgrund ihrer geringen Eingangsleistung noch nicht von den Mindestanforderungen betroffen sind. Bei kanalgeführten Geräten können nur fachgerechte Planung und ordnungsgemäßer Einbau die Gehäuse- und Luftstromlautstärke auf ein komfortables Niveau begrenzen.

Tabelle mit den verpflichtenden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Wohnraumlüftungsanlagen.
Quelle: TZWL, nach Verordnung (EU) Nr. 1253/2014, Anhang II
Verpflichtende Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Wohnraumlüftungsanlagen.

Bauherren entscheiden sich immer öfter für nicht-kanalgeführte Lüftungssysteme wie alternierende Lüfter. Hersteller dieser Lösungen müssen zwar die Produktinformationen bereitstellen, die Geräte fallen aber nicht ­unter die sonstigen Vorgaben des Labellings. Aufgrund der steigenden Marktanteile dieser Lüftungstechniken erscheint eine Erweiterung der Verordnungen sinnvoll.

Die meisten Geräte mit Wärmerückgewinnung erreichen eine Klasse im Bereich von B bis A+, wirkliche Unterschiede in der Leistung sind eher in den Produktinformationen als auf dem Label zu erkennen. Insofern hat der Markt die Vorgaben nahezu überholt, eine weitere Verschärfung der Anforderungen über die ab 2018 geltenden hinaus sollte im Fokus der EU-Kommission stehen.

Von Timo Bewer
Europäisches Testzentrum für Wohnungslüftungsgeräte (TZWL) e.V.
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