Datenschutz Grundverordnung hält deutsche Wirtschaft in Atem

Dienstag, 22.05.2018

Ein aufgeklappter Laptop mit dem Bild einer EU-Flagge und eines Schlosses.
Quelle: Summitize Deutschland GmbH

Laut einer Studie des ECO-Verbands der Internetwirtschaft e.V. haben erst 10 Prozent der befragten Unternehmen ihre Prozesse angepasst. Dabei wurden etwa 600 Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern befragt. Die meisten Unternehmen (56 Prozent), haben sich immerhin mit dem Thema DS-GVO auseinandergesetzt oder sind bereits mit der Umsetzung beschäftigt.

Handwerksbetriebe geraten unter Zugzwang

Summitize Deutschland geht davon aus, dass die wenigsten Handwerksbetriebe in Deutschland die Anpassung der Prozesse überhaupt gestartet haben. Informationen von Verbänden und Kammern liegen häufig erst seit kurzer Zeit bei den Betroffenen vor. Vielen wird erst jetzt klar, dass auch sie gezwungen sind zu handeln.

Das Logo von Summitize.
Quelle: Summitize

"Es gilt ganz dringend einen Maßnahmenplan pro Unternehmen zu entwickeln und dabei einerseits auf außenwirksame Pflichten einzugehen, um möglichen Abmahnungen vorzubeugen, und andererseits das Thema innerhalb des Unternehmens umsetzen. Wir erkennen bereits Trends, dass z.B. fehlende Datenschutzerklärungen auf Internetseiten aktiv gesucht werden. Dabei sind die wichtigsten Änderungen an einer Hand abzuzählen", so Verena Kuhnle, Geschäftsführerin der Summitize Deutschland GmbH.

Es gilt zu handeln

Aus zahlreichen Kundenanfragen der vergangenen Wochen ist zu erkennen, dass Unternehmen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung noch gar nicht oder nur teilweise umgesetzt haben. Dabei ist das Risiko der hohen Bußgelder nicht zu unterschätzen. Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Vorjahres-Umsatzes drohen Unternehmen bei entsprechenden Verstößen.

Summitize Deutschland hat in Kooperation mit Pusch-Data ein Sofort-Hilfe-Paket entwickelt, das Kurzentschlossenen eine Richtung aufzeigen kann, bis zum 25. Mai 2018 zumindest die wichtigsten Punkte umzusetzen:

  1. Setzen Sie sich mit dem neuen Datenschutzrecht auseinander oder nehmen Sie beispielsweise an einer Online-Schulung teil.
  2. Klären Sie in Ihrem Unternehmen, ob Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dies können zum Beispiel Bewerber-Unterlagen oder Kundendaten sein.
  3. Machen Sie sich bewusst, wo und wie diese Daten aufzubewahren sind, insbesondere auch hinsichtlich des "Rechts auf Vergessen" von Betroffenen.
  4. Wenn Sie mit Dritten zusammenarbeiten, sollten sie sogenannte Verarbeitungsverfahren dokumentieren und ggf. auch Verträge hinsichtlich der möglichen Weitergabe von personenbezogenen Daten prüfen.
  5. Analysieren Sie Ihre Internetseite: Nutzen Sie ein Kontaktformular? Ist die Seite bereits auf https umgestellt? Wenn nicht, sollten Sie dringend handeln und dies beheben.
  6. Überprüfen Sie Ihre Internetseite auf die Nutzung von sogenannten Cookies. Der Einsatz von Google Analytics oder anderen Plug-Ins muss neben einem Datenschutzverantwortlichen in einer leicht zugänglichen Datenschutzerklärung auf Ihrer Internetseite beschrieben sein.

Das Logo von Pusch-Data.
Quelle: Pusch-Data

Auch neue Themen finden ihre Routine

Wie mit allen neuen Themen, so kommt auch im Zuge der DS-GVO erst einmal ein großes Fragezeichen und zeitgleich die Befürchtung auf, der Sache im betrieblichen Alltag nicht gerecht werden zu können. Kein Wunder bei der Flut an Informationen und der am Ende sehr differenzierten Umsetzung. Da es sich aber um eine Gesetzesgrundlage handelt, wird sich jeder Unternehmer damit beschäftigen müssen.

Summitize Deutschland und Pusch-Data empfehlen die Flucht nach vorne: Setzen Sie sich damit auseinander, Ihr Unternehmen in eine rechtskonforme Position zu führen. Mit Hilfe einer Beratung können Handlungsfelder sehr schnell aufgedeckt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Und am Ende werden Sie sehen, dass sich auch diese Neuerung in Ihre internen Prozesse integrieren wird.

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